Unfall in Schwedt
: Crash mit E-Scooter – warum die Eltern der Fahrerin belangt werden

Eine 13-Jährige verursachte mit einem E-Scooter einen Unfall in Schwedt. Warum allerdings jetzt die Eltern für ihr Handeln verantwortlich gemacht werden.
Von
Josephine Theodor
Schwedt
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Mann fährt mit einem E-Tretroller: ARCHIV - Vier von sieben getesteten E-Tretrollern zum Klappen bekamen von Stiftung Warentest die Note «gut». (zu dpa: «E-Tretroller im Test: Robust oder leicht?») Foto: Jens Büttner/dpa/dpa-mag - Honorarfrei nur für Bezieher des Dienstes dpa-Magazin +++ dpa-Magazin +++

In Schwedt kam es zu einem Unfall zwischen einem E-Scooter und einem Auto. Warum werden jetzt allerdings die Eltern der 13-jährigen Fahrerin belangt? (Symbolbild)

Jens Büttner/dpa
  • Unfall in Schwedt: 13-Jährige kollidiert mit E-Scooter und Auto – Mitfahrerin verletzt.
  • Polizei bestätigt: Fahrerin war zu jung, E-Scooter-Nutzung erst ab 14 Jahren erlaubt.
  • Eltern der Fahrerin könnten rechtliche Konsequenzen tragen – Ermittlungen laufen.
  • Unfallursache: E-Scooter traf auf Auto in der Vorfahrtsstraße, zweite Person unerlaubt mitgefahren.
  • Polizei erinnert: E-Scooter-Nutzung nur auf Radwegen oder Radfahrstreifen erlaubt.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Ein Unfall in Schwedt könnte für die Eltern einer der Beteiligten noch einige Folgen nach sich ziehen – obwohl sie nicht direkt am Geschehen beteiligt waren. Ein E-Scooter mit einer 13-jährigen Fahrerin sowie mit einer unerlaubten Mitfahrerin traf am Nachmittag des 2. August auf ein Auto. Was genau passiert ist.

Gegen 16.30 Uhr fuhr die Fahrerin auf ihrem E-Scooter in der Friedlieb-Ferdinand-Runge-Straße einem Auto auf. Die Polizei von Schwedt stellte die Scooter-Fahrerin dabei als Verursacherin heraus. Dazu wurde eine nicht erlaubte zweite Mitfahrerin auf dem E-Scooter bei dem Unfall verletzt.

Unfall in Schwedt: E-Scooter trifft auf Auto

Das in den Unfall verwickelte Auto befand sich auf der Vorfahrtsstraße, als der E-Scooter auf das hintere Drittel des Fahrzeuges traf. Jetzt prüft die Kriminalpolizei von Schwedt, inwiefern die Eltern der Fahrerin belangt werden müssen. Denn eigentlich hätte laut der Polizei die 13-Jährige den E-Scooter nicht im öffentlichen Raum führen dürfen.

Beim Fahren von E-Scootern müssen einige Besonderheiten beachtet werden: unter anderem ist es nicht erlaubt, das Gefährt direkt auf der Straße zu führen. Jedenfalls so lange es einen Fahrradweg oder einen Fahrradstreifen gibt, oder es aber sich um eine Fahrradstraße handelt. Auf Gehwegen, in Fußgängerzonen oder in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind E-Scooter ebenfalls nicht erlaubt.

Eltern verantwortlich: Fahrerin erst 13 Jahre alt

Dazu kommt noch, dass die Fahrerin erst 13 Jahre alt ist – Fahren mit einem E-Scooter ist allerdings erst ab 14 Jahren erlaubt. Andere gesetzliche Grenzen gibt es nicht, so wird unter anderem kein spezieller Führerschein oder ein Mofa-Führerschein benötigt. Genauso ist ein Helm beim Fahren nicht vorgeschrieben, der ADAC empfiehlt das Tragen dennoch.

Angesichts dessen, dass die Fahrerin das Mindestalter unterschreitet, werden sich die Ermittlungen auch gegen die Eltern der Fahrerin richten, wie die Polizeidirektion Ost mitteilt.