Vogelgrippe in der Uckermark
: Das müssen Geflügelhalter und Bürger jetzt tun

Die gefährliche Vogelgrippe breitet sich in der Uckermark immer weiter aus, vor allem unter Wildvögeln. Kraniche sind besonders betroffen. Diese Regeln sollte jeder beachten.
Von
Daniela Windolff
Angermünde
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Naturnaher Garten: Wildgans Martina fühlt sich wohl im Garten und hat Vertrauen zu Beate Blahy.

Naturnaher Garten: In Steinhöfel bei Angermünde pflegt Beate Blahy einen traditionellen Bauerngarten. Hier sind auch gestrandete wilde Kraniche und Gänse zuhause, die sich im Garten bedienen dürfen.

Hände weg von Wildvögeln. So warnt das Veterinäramt Uckermark angesichts der aktuellen Ausbreitung der Vogelgrippe. Wildgans Martina ist eine Ausnahme. Sie lebt im Garten von Beate Blahy in Steinhöfel bei Angermünde. Die Naturschützerin zieht verwaiste Wildvögel auf, vor allem Kraniche und Gänse auf.

Daniela Windolff
  • Vogelgrippe breitet sich in der Uckermark aus, besonders Kraniche sind betroffen.
  • Veterinäramt warnt: Kein Kontakt mit Wildvögeln, Hygienevorschriften für Geflügelhalter einhalten.
  • Geflügelhalter müssen Bestände melden und Schutzmaßnahmen wie Desinfektion und getrennte Fütterung beachten.
  • Bürger sollen kranke oder tote Wildvögel melden, aber nicht anfassen – Kontakt über das Veterinäramt.
  • Haustiere wie Hunde sollten keinen Kontakt zu Wildvögeln oder Geflügelbeständen haben.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Die Geflügelpest, oder Vogelgrippe, breitet sich immer weiter aus, vor allem unter Wildvögeln. Das Veterinäramt im Landkreis Uckermark hat ganz aktuell eine Warnung veröffentlicht. Denn die Uckermark ist aktuell flächendeckend betroffen.

Im Landkreis häufen sich Meldungen über verendete oder auffällig schwache Wildvögel, insbesondere Kraniche.

Die Behörde verweist darauf, dass das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) das Risiko für einen Eintrag des Geflügelpestvirus (Aviäre Influenza, „Vogelgrippe“) durch Wildvögel aktuell als sehr hoch einstuft.

Vogelgrippe bedroht Kraniche in der Uckermark

Deshalb appelliert das Landwirtschafts-, Umwelt- und Veterinäramt des Landkreises Uckermark aufgrund der aktuellen Seuchenlage an die Tierhalter, das Risiko eines Erregereintrags in ihre Bestände so weit wie möglich zu minimieren und die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.

Dazu gehöre unter anderem, dass Geflügel nur an Stellen gefüttert wird, die für wildlebende Vögel unzugänglich sind. Geflügel sollte nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, muss für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden, rät das Veterinäramt.

Hausgeflügel muss im Veterinäramt Uckermark gemeldet sein

Grundsätzlich sollen alle privaten und gewerbliche Geflügelhalter die Grundregeln der Hygiene beachten: Hände und Schuhwerk vor dem Betreten der Stallanlagen desinfizieren, Stallkleidung wechseln oder Schutzkleidung tragen, direkten oder indirekten Kontakt mit Wildvögeln vermeiden.

„Bei vermehrten Erkrankungen im Geflügelbestand oder einem auffälligen Anstieg von Tierverlusten ist umgehend der Amtstierarzt zu informieren. Alle Geflügelhaltungen, auch private, müssen beim Landkreis angemeldet sein. Sofern dies bislang noch nicht erfolgt ist, sollte dies unverzüglich erfolgen“, heißt es in der aktuellen Information der Kreisverwaltung.

Darüber hinaus sollten auch Geflügeltransporte derzeit auf das notwendigste Maß beschränkt werden sowie Neuzugänge streng geprüft und die Herkunft neuer Tiere dokumentiert werden. Als eine weitere Vorsichtsmaßnahme empfiehlt das Veterinäramt des Landkreises Geflügelhaltern, bereits geplante Schlachttermine möglichst vorzuverlegen und zeitnah durchzuführen.

Der Kontakt von anderen Haustieren, insbesondere Hunde, mit Wildvögeln und privaten sowie gewerblichen Geflügelbeständen sollte vermieden werden.

Doch nicht nur Tierhalter sind jetzt gefordert. Jeder sollte diese Regeln beherzigen: Um eine Weiterverbreitung des Erregers zu vermeiden, sollten Bürger, die verendete oder offensichtlich kranke Wildvögel finden, diese nicht anfassen oder einsammeln, sondern dem Veterinäramt den Fundort, möglichst mit Angabe des genauen Standortes, Datum und Uhrzeit sowie Art des Vogels, melden.

Kontakt: Veterinäramt des Landkreises Uckermark: Tel.: 03984 70-1139
E-Mail: ata@uckermark.de. Außerhalb der Dienstzeiten ist der Bereitschaftsdienst über die Rufnummer 03984 704039 erreichbar.