Grenze nach Polen
: Drogenrausch – Autofahrer verweigert Kontrolle und rast davon

Die Flucht vor der Bundespolizei in Hohenwutzen kommt einen Autofahrer aus Berlin teuer zu stehen. Was bisher bekannt ist?
Von
Steffen Göttmann
Hohenwutzen
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Grenzbrücke Hohenwutzen: Einsatzkräfte der Bundespolizei kontrollieren regelmäßig den Grenzverkehr.

Grenzbrücke Hohenwutzen: Einsatzkräfte der Bundespolizei kontrollieren regelmäßig den Grenzverkehr.

Roland Eggersdörfer

Beamte der Bundespolizei nehmen regelmäßig den Grenzverkehr in Hohenwutzen unter die Lupe.  Dabei ist es am Mittwochnachmittag (17. Juli) zu einem Zwischenfall gekommen.

Der 30 Jahre alte Fahrer eines Autos mit Berliner Kennzeichen verweigerte die Kontrolle der Bundespolizei.

Fahrer ignoriert Stoppsignale der Bundespolizei

Gegen 17 Uhr wollten Einsatzkräfte der Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen ein aus Polen kommendes Fahrzeug anhalten und den Fahrer in Augenschein nehmen, teilte ein Polizeisprecher mit. Der Fahrer habe jedoch die deutlichen Anhaltesignale der Beamtinnen und Beamten ignoriert. Er trat stattdessen das Gaspedal durch und raste davon

Einsatzkräfte konnten den Fahrer aber kurz darauf stoppen. Danach klickten vorläufig die Handschellen „Er war nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis und stand unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln“, so ein erstes Fazit der Bundespolizei.

Spielende Kinder müssen ausweichen

„Spielende Kinder mussten dem Mercedes ausweichen, blieben aber unverletzt“, teilte die Bundespolizei weiter mit. Bei der sofort eingeleiteten Verfolgung des Berliners konnte der Mercedes kurz darauf in Hohensaaten von der Bundespolizei gestoppt werden. Der 30-jährige Fahrer hatte keine Ausweispapiere dabei und gab gegenüber den Beamten zu Protokoll, nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein. Darüber hinaus verfügte der PKW nicht über eine gültige Pflichtversicherung. Ein vor Ort vorgenommener Drogenschnelltest bei dem Deutschen verlief positiv.

Da kam einiges zusammen: Die Beamtinnen und Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des verbotenen Kraftfahrzeugrennens, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, des Führens eines Kraftfahrzeugs unter berauschenden Mitteln und des Gebrauchs eines Kraftfahrzeugs ohne zulässige Haftpflichtversicherung ein.

Die weiteren Ermittlungen hat die Polizei in Brandenburg übernommen.