Notruf bei Seelow
: Falscher Alarm bringt 50 Feuerwehrleute um den Schlaf

UPDATE 15.35 Uhr: Etliche Feuerwehrleute sind in der Nacht ausgerückt, um ein Feuer bei Seelow zu löschen, das es gar nicht gab. Jetzt ermittelt die Polizei.
Von
Tilman Trebs
Niederjesar
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Feuerwehrmann steht neben einem Feuerwehrauto (Symbolbild): ILLUSTRATION - 08.11.2023, Baden-Württemberg, Stuttgart: Eine Einsatzkraft der Feuerwehr steht neben einem Einsatzfahrzeug der Feuerwehr. (zu dpa: «Drei Menschen bei Brand in Seniorenheim verletzt») Foto: Marijan Murat/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Die Feuewehr wurde in der Nacht sinnlos zu einem Einsatz in Märkisch-Oderland gerufen. (Symbolfoto)

Marijan Murat/dpa
  • Falscher Brandalarm in Niederjesar: 50 Feuerwehrleute rückten nachts aus.
  • Alarm um 1.10 Uhr zu Feuer im Siedlerring – vor Ort kein Brand festgestellt.
  • Mehrere Fahrzeuge im Einsatz, Einsatz blieb ohne Befund.
  • Polizei leitete in der Nacht Ermittlungen wegen Notrufmissbrauchs ein.
  • Geprüft wird, ob Einsatzkosten dem Anrufer berechnet werden können.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Rund 50 Einsatzkräfte der Feuerwehren aus Niederjesar (Märkisch-Oderland) und Umgebung sind in der Nacht zu Dienstag, 24. März, ausgerückt, um einen Brand zu löschen, den es gar nicht gab. Die Einsatzkräfte waren gegen 1.10 Uhr zu einem Feuer in den Siedlerring alarmiert worden.

Mehrere Fahrzeuge waren am Einsatzort im Einsatz – doch ein Feuer fanden die Kameradinnen und Kameraden nicht vor, teilte die Polizei am Dienstag in Frankfurt (Oder) mit.

Noch in der Nacht leiteten die Beamten Ermittlungen zum Verdacht des Notrufmissbrauchs ein. Die Kriminalpolizei prüft nun, wer den falschen Alarm abgesetzt hat. Laut der Regionalleitstelle Oderland kämen Fehlanrufe regelmäßig vor, mutwilliger Notrufmissbrauch „vielleicht ein bis dreimal im Jahr“.

Muss der Anrufer die Kosten für den Einsatz tragen?

„Neben dem Ärgernis, dass mitten in der Nacht 50 Einsatzkräfte der Feuerwehr sinnlos aus dem Schlaf gerissen wurden und im Falle eines tatsächlichen Notfalls unter Umständen nicht zur Verfügung gestanden hätten, wird auch zu prüfen sein, ob die Kosten, die durch den Einsatz entstanden sind, dem Anrufer in Rechnung gestellt werden können“, so Polizeisprecher Roland Kamenz am Morgen. Die Kosten hängen vom Gebührensatz der Kommunen ab.