Seit dem 15. April 2025 gilt auch in Märkisch-Oderland die Waldbrandgefahrenstufe 4. Was bedeutet das für die geplanten Osterfeuer?
Hauke-Christian Dittrich/dpa
Waldbrandgefahrenstufe 4 in Märkisch-Oderland seit 15. April 2025.
Offenes Feuer in 50m Nähe zum Waldrand verboten.
Große Osterfeuer müssen genehmigt werden, Lagerfeuer fallen unter Verbrennungsverbot.
Kleinere Feuer unter 1m Durchmesser/Höhe sind erlaubt.
Feuerwehren warnen, Feuerstelle beaufsichtigen und Löschmittel bereithalten.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
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Osterfeuer haben eine lange Tradition und sind bei Groß und Klein sehr beliebt. So soll zum einen damit das Ende der kalten Jahreszeit gefeiert werden und zum anderen symbolisiert das Osterfeuer im Christentum die Auferstehung Jesu Christi zu Ostern. Traditionell wird das Feuer am Ostersamstag nach Einbruch der Dunkelheit entfacht als Zeichen des Sieges des Lichts (Lebens) über die Dunkelheit (Tod).
Vor allem in ländlichen Gegenden sind Osterfeuer heute sehr verbreitet. Sie dienen oft auch als gesellschaftliches Ereignis, bei dem sich Menschen versammeln, um gemeinsam das Osterfest einzuläuten. Neben den vielen großen Osterfeuern, die meistens von den örtlichen Feuerwehren organisiert und beaufsichtigt werden, werde auch auf vielen privaten Grundstücken Lagerfeuer entfacht. Doch die Waldbrandgefahr ist in diesem Jahr hoch.
Aktuell gilt Waldbrandgefahrenstufe 4
Seit Dienstag, 15. April, gilt nun auch im Landkreis Märkisch-Oderland die zweithöchste Waldbrandgefahrenstufe. Sie wurde von Stufe 3 (mittlere Gefahr) auf Stufe 4 (hohe Gefahr) erhöht. Konkret bedeutet das, dass offenes Feuer in Abstand von weniger als 50 Meter zum Waldrand verboten ist, auch auf privaten Grundstücken. Ein Betretungsverbot der Wälder gibt es nicht, jedoch ist jeglicher Umgang mit offenem Feuer, auch das Rauchen, untersagt.
Das fünfstufige System der Waldbrandgefahrenstufen wurde im Land Brandenburg im Jahr 2014 eingeführt und „dient zum einen der besonderen Aufmerksamkeit des Waldbenutzers/Besuchers sowie dem Waldschutz“, teilt der Landkreis dazu mit. „Die Stufen sind Einschätzungen zum Waldbrandrisiko, welche sich an verschiedenen Zustandsanalysen und Rechenmodellen orientieren“ heißt es weiter. Die Gefahrenstufen werden immer einheitlich für einen gesamten Landkreis ausgerufen und täglich entsprechend den Wettervorhersagen aktualisiert.
Große Osterfeuer sind genehmigungspflichtig
Lagerfeuer fallen unter das immissionsschutzrechtliche Verbrennungsverbot. Das bedeutet, dass grundsätzlich das Verbrennen sowie das Abbrennen von Stoffen im Freien untersagt ist, soweit die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit hierdurch gefährdet oder belästigt werden könnte.
Jedoch können örtliche Ordnungsbehörden Ausnahmegenehmigungen erteilen, wie zum Beispiel bei traditionellen Osterfeuern. Dies geschieht meist unter Auflagen – bei öffentlichen Veranstaltungen ist das das Absichern durch die Feuerwehr.
Gerade im ländlichen Raum sind Osterfeuer auf privaten Grundstücken sehr beliebt und weit verbreitet.
Patrick Pleul/dpa
Für private Osterfeuer, die eine gewisse Größe überschreiten, muss zuvor ein sogenannter Brennschein bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden. „Das sollte jedoch rechtzeitig, in der Regel spätestens vierzehn Tage vorher, erfolgen“, erklärt Steffi Katzorke, Leiterin der Ordnungsverwaltung in der Gemeinde Letschin.
Ähnlich wie bei der Beantragung für das Abbrennen von Feuerwerk, werden die Genehmigungen mit dem Hinweis erteilt, dass diese nur bis einschließlich der Waldbrandgefahrenstufe 3 (mittlere Gefahr) gelten. „Da sich die Wetterlage vom Zeitpunkt einer Genehmigung bis zum Abbrennen ändern kann, ist der Antragsteller verpflichtet, an diesem Tag noch einmal zu prüfen, welche Stufe aktuell gilt“, sagt Steffi Katzorke weiter.
Ausnahme für kleinere Lagerfeuer
Keine Genehmigungspflicht besteht jedoch für Feuer, die im Durchmesser und in der Höhe 1 Meter nicht überschreiten, heißt es vom Ministeriums für ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz. Geregelt ist dies im sogenannten Lagerfeuererlass.
Doch dürfe auch dort nur naturbelassenes, stückiges und lufttrockenes Holz als Brennstoff verwendet werden und der Abstand der Feuerstelle zu Wohngebäuden sollte ausreichend groß sein.
Osterfeuer an der Feuerwache in Müncheberg 2017 (Archivbild)
Thomas Berger
Aufgrund der aktuellen trockenen Wetterlagen appellieren Feuerwehren und Behörden, bei nicht genehmigungspflichtigen privaten Lagerfeuern zu erhöhter Aufmerksamkeit und Vorsicht bzw. in diesem Jahr sogar ganz darauf zu verzichten.
Insbesondere könnte aufkommender Wind die Glut auch über weite Strecken transportieren und Brände auslösen. In jedem Fall sollte die Feuerstelle dann die ganze Zeit beaufsichtigt werden und es sollten Löschmittel, wie Wasser, Sand oder Löschdecke, bereitgehalten werden. Vor Verlassen sollte diese dann vollständig abgelöscht werden.