MOZ+MOZ+Schule in Lebus
: Höhere Umsatzsteuer – was das für Schul- und Kita-Essen bedeutet

Die Anhebung der Umsatzsteuer in der Gastronomie ab 1. Januar 2024 gilt auch für Anbieter von Kita- und Schulessen. In Lebus kommt es zur Preiserhöhung, die aber nicht alle Familien gleichermaßen betrifft.
Von
Katja Gehring
Lebus
Jetzt in der App anhören

Die Anhebung der Umsatzsteuer in der Gastronomie ab 1. Januar 2024 gilt auch für Anbieter von Kita- und Schulessen. In Lebus kommt es zur Preiserhöhung, die aber nicht alle Familien gleichermaßen betrifft. (Symbolfoto)

Jens Büttner/dpa