Seelow
: Schulessen ist Aufgabe der Träger

Die Ausschreibung zur Schulspeisung erfolgt mit den Eltern und der jeweiligen Einrichtung.
Von
Anett Zimmermann
Seelow
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ARCHIV - 18.10.2018, Niedersachsen, Hannover: Eine Mitarbeiterin verteilt in der Mensa einer Grundschule das Mittagsgericht, einen Nudelauflauf mit Soße, an die Schulkinder. (zu dpa "Schulessen soll schmecken und gesund sein: „Noch sehr viel zu tun“") Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Hauke-Christian Dittrich

Tobias Seyfarth, Leiter des Schulverwaltungsamtes, erinnerte daran, dass für die Essensversorgung jeder Schulträger selbst verantwortlich ist. Diese Aufgabe nehme der Kreis auch für seine Gymnasien und die Förderschulen wahr. Für das Oberstufenzentrum gibt es eine Sonderregelung. „Dort besteht keine Pflicht zur Schulspeisung, aber dennoch ein Angebot“, so Seyfarth. Die Ausschreibung zur Schulspeisung erfolge mit den Eltern und der jeweiligen Einrichtung.

Die Kriterien würden gemeinsam erarbeitet, zum Teil gebe es sogar Probe–Essen. Zuletzt am Einstein–Gymnasium in Neuenhagen. Dort und auch am Strausberger Fontane–Gymnasium habe selbst der Preis eine eher untergeordnete Rolle gespielt. Angeboten würden jeweils drei Wahlessen, Salatbüfett, Nachtisch und Getränke. Tobias Seyfarth sprach von zurzeit etwa 200 Essern am Einstein–Gymnasium. Das seien mehr als vorher. Die externen Anbieter bezeichnete der Leiter des Schulverwaltungsamtes als sehr gut. Das Essen werde von einer Mitarbeiterin auch regelmäßig kontrolliert. Sollte es Rückgänge bei den Bestellungen geben, werde nachgefragt. Und mit Blick auf die Vernetzungsstelle Kita– und Schulverpflegung Brandenburg sei ein Infoblatt des Kreises nicht erforderlich.