Sterbehilfe in Müncheberg: Warum Petra Henrich für Offenheit beim Freitod wirbt
Das Bundesverfassungsgericht hat 2020 das Recht auf selbstbestimmtes Sterben festgeschrieben. Petra Henrich will in Müncheberg die Sterbehilfe aus der Tabuzone holen.

Im Jahr 2020 hat das Bundesverfassungsgericht das Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Die Münchebergerin Petra Henrich möchte über Sterbehilfe informieren und das sensible Thema aus der Tabuzone holen. (Symbolbild)
Juergen Blume/epd
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