Tierschutz rund um Seelow: Hund oder Katze zugelaufen – wohin mit dem fremden Tier?

Zu Weihnachten ist die Freude groß über die Katze als Geschenk. Oftmals folgt nur kurze Zeit später die Ernüchterung und das Tier wird ausgesetzt – auch rund um Seelow. Was tun, wenn einem ein Tier zuläuft oder man eines findet? (Symbolbild)
Ole Spata/dpaWer auf der Homepage vom Tierschutzverein Seelow und Umgebung ein Stückchen nach unten scrollt, liest: „Wir haben Aufnahmestopp“. Vereinsvorsitzende Giny Feldhahn hatte Ende 2023 in einer Sitzung der Gemeindevertreter von Zeschdorf erklärt, dass die Meldungen von gefundenen und zugelaufenen Tieren – vornehmlich Katzen – zunehme. Jetzt, nach Weihnachten, dürfte sich die Situation noch einmal verschärfen. Für viele Menschen sei der Tierschutzverein dann immer der erste Ansprechpartner. Eigentlich müssten sie sich aber woanders Hilfe suchen.
„Bei Notfällen wenden Sie sich bitte an das zuständige Ordnungsamt“, appelliert der Tierschutzverein Seelow und Umgebung auf seiner Internet-Seite. Allerdings ist das nicht immer ganz einfach – vor allem an den Wochenenden. Und es gibt Unterschiede zwischen der Verfahrensweise mit zugelaufenen und dem Umgang mit ausgesetzten Tieren.

Der Tierschutzverein Seelow und Umgebung informiert auf seiner Homepage schon seit längerem über einen Aufnahmestopp von Tieren.
Katja Gehring/ScreenshotFür ausgesetzte Tiere ist das Veterinäramt zuständig
„Es ist furchtbar, dass ich den Ordnungsämtern ihre Aufgaben erklären muss“, kritisiert Giny Feldhahn im Gespräch. Fest stehe, dass für ausgesetzte Tiere das Veterinäramt zuständig ist. Eindeutig ist dies, wenn das Tier irgendwo festgebunden oder in einer Box hockend abgestellt wurde. Allerdings können Laien nicht immer erkennen, wann es sich um ein ausgesetztes Tier handelt, beispielsweise, wenn es sich losgerissen hat. „In diesem Fall hat man 72 Stunden Zeit, das Tier bei Polizei abzugeben“, erklärt die Tierschützerin. Die Polizei müsse dann das zuständige Ordnungsamt informieren, das wiederum Bilder des Tieres der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen habe.
Auch zugelaufene Tiere gelten als Fundtiere, was Verwaltungen laut der Erfahrungen, die die Seelower Tierschützer machen mussten, oft nicht akzeptieren wollen. So beruft sich Mike Bartsch, Amtsdirektor von Lebus, auf das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 965 ff), wonach „Fundsachen verlorene Sachen, d. h. bewegliche Sachen, die besitz-, aber nicht herrenlos sind“, wie er auf Anfrage erklärt. Sachen seien herrenlos, wenn an ihnen niemand Eigentum angemeldet hat oder der Besitz aufgegeben wurde. „Derartige Gegenstände und auch Tiere können nicht als Fundsachen behandelt werden“, interpretiert der Amtsdirektor. „Somit besteht für herrenlose Katzen keine Zuständigkeit bei der örtlichen Ordnungsbehörde als Fundbehörde“, so Bartsch. In anderen Verwaltungen in und um Seelow wird das ähnlich gesehen, wie Nachfragen ergeben haben.

Ist ein Hund irgendwo festgebunden oder wurde eine Box mit einer Katze darin abgestellt, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass das Tier ausgesetzt wurde und dem Veterinäramt gemeldet werden muss. (Symbolbild)
Dieter Roosen/dpaKommunen sind zur Verwahrung von Fundtieren verpflichtet
Im Land Brandenburg gibt es dafür die Verwaltungsvorschrift „Behandlung von Fundsachen und Fundtieren“ (Erlass des Ministers des Innern vom 21. Dezember 1993), wie Giny Feldhahn sich im November 2023 von einer Referentin der Landestierschutzbeauftragten im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz bestätigen ließ. In einer vorliegenden Mail wurde ihr Folgendes mitgeteilt: „Die Kommunen sind zur Verwahrung von Fundtieren verpflichtet und müssen eine tierschutzgerechte Unterbringung und Versorgung sicherstellen.“
Demnach könnten die örtlichen Ordnungsbehörden mit der Verwahrung von Fundtieren aber auch Dritte, wie zum Beispiel Tierschutzvereine oder Tierheime, beauftragen. Die Beauftragung erfolge durch einen Vertrag und die Verwahrungspflicht liege bei sechs Monaten. Die Referentin der Landestierschutzbeauftragten betont: „Wichtig ist, was in den Verträgen zugrunde gelegt wird, wie z.B. Pflicht zur Unterbringung, Umfang der Betreuung, Kostenersatz u.a.“.
Auch die Verwaltungen rund um Seelow haben größtenteils Verträge mit Tierheimen abgeschlossen. Deshalb sollten (zugelaufene) Fundtiere zunächst den Ordnungsämtern gemeldet werden. Bringen Finder die Tiere von sich aus in ein x-beliebiges Tierheim, könnte es passieren, dass sie auch die Kosten für die Beherbergung übernehmen müssen.
Zuständige Ordnungsämter
● Stadt Seelow
Telefon: 03346-8020
● Amt Seelow-Land
Telefon: 03346-804920
● Amt Lebus
Telefon: 033604-4450
● Amt Golzow
Telefon: 033472-6690
● MOL-Veterinäramt
Telefon: 03346-8500


