Baumfällung
: Umstrittene Eingriffe an der Lindenallee

Maßnahme der Gefahrenabwehr in Reichenberg stößt bei Naturschützern auf heftige Kritik
Von
Thomas Berger
Reichenberg
Jetzt in der App anhören

Waren die Maßnahmen in diesem Umfang unvermeidbar? Dies fragt der Nabu-Regionalverband kritisch zur Lindenallee.

Nabu

Die Verkehrssicherungsmaßnahmen am Lindenweg zwischen Reichenberg und Julianenhof, bei denen mehrere der alten Alleebäume gefallen sind, haben den Nabu–Regionalverband Strausberg–Märkische Schweiz mit heftiger Kritik auf den Plan gerufen. Zwar stellt Nabu–Mitglied Ursula Grützmacher, unter anderem ehrenamtliche Leiterin des nahe gelegenen Internationalen Fledermausmuseums Julianenhof, angesichts sichtbarer Schäden an den Stammteilen nicht den Eingriff als solchen in Frage. Wohl aber zieht sie die unbedingte Notwendigkeit im Umfang der Arbeiten in Zweifel. Zumindest hätte man sich angesichts der Bedeutung der Allee gewünscht, dass Bürger und Akteure im Vorfeld einbezogen worden wären.

Laut Tino Krebs, zuständiger Fachbereichsleiter in der Amtsverwaltung Neuhardenberg, handelt es sich um reguläre Maßnahmen der Gefahrenabwehr, wie sie an mehreren Stellen im Amtsbereich erfolgt seien. „Wir haben unseren beauftragten Baumgutachter, der die Abschnitte in Augenschein nimmt. Und bei besonderen Bäumen, die zur Fällung anstehen, holen wir auch zusätzlich den Landkreis, also die Untere Naturschutzbehörde, dazu“, erklärt er. Er selbst sei in Reichenberg noch nicht vor Ort gewesen.

Eben ans Umweltamt der Kreisverwaltung, damals noch Strausberg, hatte der Nabu (seinerzeit Ortsverein Müncheberg) schon Ende 1990 einen Antrag gestellt, die alte Lindenallee bei Reichenberg als Naturdenkmal insgesamt unter Schutz zu stellen, hat Ursula Grützmacher das über 28 Jahre alte Schreiben herausgesucht. Sie hat nun erneut an den Kreis geschrieben, verweist auf die besondere Bedeutung der Lindenallee für das Dorfbild.

Eine extra Einstufung als Naturdenkmal benötigen Alleen nicht, da sie unter einem Paragrafen des Naturschutzausführungsgesetzes in Brandenburg schon besonderen Schutzstatus genießen, stellt auf Nachfragen Björn Ellner, Fachdienstleiter der Unteren Naturschutzbehörde beim Landkreis, klar. Gemäß diesem Passus und weiteren gesetzlichen Vorgaben seien er und seine Kollegen ohnehin eingebunden, um gemeinsam mit dem jeweiligen Straßenbaulastträger Maßnahmen abzustimmen. Im Fall Reichenberg habe 2017 eine gemeinsame Baumschau stattgefunden, zu der auch ein Protokoll existiert. Demnach stünden in dem Abschnitt eine Fällung sowie bei mehreren anderen Bäumen umfangreiche Beschnittmaßnahmen an. Bei aller Abwägung, die im Einzelfall vorzunehmen sei, verweist auch Ellner auf die Verkehrssicherungspflicht der zuständigen Kommunen.