Schulstandort
: Oberschule soll nach Fredersdorf-Nord

Das Areal an der Landstraße in Fredersdorf-Nord soll für den Oberschul-Neubau beplant werden. Das entschied die Gemeindevertretung.
Von
Margrit Meier
Fredersdorf-Vogelsdorf
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Blick von oben: Um dieses rund 4,2 Hektar große Areal am Eingang der Landstraße, begrenzt durch den Weg zur Lenbachstraße, geht es. Dort soll die neue Oberschule samt der dazugehörigen Sportflächen geplant werden.

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Mit deutlichen 14 Ja-Stimmen bei drei Enthaltungen und vier Gegenstimmen hat die Mehrheit der Gemeindevertreter dem Aufstellungsbeschluss BP 40 Schulstandort Landstraße zugestimmt. Parallel soll der Flächennutzungsplan geändert werden.

Zuvor hatte es Protest aus den Reihen der Anwohner gegeben, die sich in einer Bürgerinitiative gegen diesen Standort wehren. Sie argumentieren unter anderem mit einer höheren Verkehrsbelastung durch den Schulbetrieb, hydrologischen Auswirkungen und damit, dass im Nachbarort Altlandsberg eine neue Oberschule mit gymnasialer Oberstufe gebaut wird. Somit reduziere sich die Zahl der Schüler für die Oberschule Fredersdorf.

Sie wollen eine alte Diskussion wieder neu aufmachen. Dabei geht es um den Abriss von Haus I, das an das Gelände der jetzigen Oberschule an der Tieckstraße angrenzt. Die muss der immer größer werdenden Fred-Vogel-Grundschule Platz machen.

Bürgermeister Thomas Krieger (CDU) hörte sich die Gegenargumente gelassen an. „Wir haben alle Facetten ein und ein Dreivierteljahr hoch- und runterdiskutiert. Wir haben keine Alternative und immer betont, dass wir, wenn der Standort am Försterweg Vogelsdorf nicht funktioniert, nach Nord ausweichen“, betonte das Gemeindeoberhaupt. Das Vogelsdorfer Areal grenzt direkt an ein Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiet. Es sei einfach nicht möglich, im Gemeindegebiet eine Ausgleichsfläche für einen durch den Neubau zerstörten Trockenrasen zu ersetzen. Daran scheitere das Bauvorhaben an dieser Stelle.

In Fredersdorf-Nord gäbe es all diese Probleme nicht, sagte Thomas Krieger weiter. Gelassen nahm er die Ankündigung hin, dass Anwohner gegen die Entscheidung klagen werden. Ebenso gelassen reagierte er auf einen geplanten Runden Tisch mit Landrat Gernot Schmidt. Letzterer betonte, dass er zu jedem Runden Tisch käme, sich alle Argumente anhöre, letztlich aber die Kommunen entscheiden müssten. „Ich brauche Oberschulen, alles andere müssen die Gemeinden selbst klären“, betonte der Landrat gegenüber der MOZ.

Ein Versuch von Manfred Arndt, das Thema in die Ausschüsse zurückzuverweisen, scheiterte deutlich.

Kommunalwahlgesetz regelt Wahlperiode

Mit Verwunderung reagierten Bürger darauf, dass die Fredersdorfer Gemeindevertreter zwei Tage nach dem Wahlsonntag eine Sitzung einberufen hatten. Das ist laut Kommunalwahlgesetz Brandenburg legitim. Im Paragraph 4 wird die Wahlperiode geregelt. Darin heißt es: "Die Vertretungen der Gemeinden ... werden auf fünf Jahre gewählt. Die Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt der neu gewählten Vertretung, spätestens jedoch mit Ablauf des 30. Tages nach dem Tag der allgemeinen Kommunalwahlen. Die Vertretung tritt spätestens am 30. Tag nach der Wahl zusammen." Die Sitzung konnte nicht vor der Wahl stattfinden, weil Ladungsfristen nicht eingehalten werden konnten.⇥mei