Strausberg: Harsche Kritik an Bypass-Vorschlag zum Straussee

Von der Natur zurückerobert: die Alte Badeanstalt in Petershagen. Im Frühjahr 1926 entstand hier am Fredersdorfer Mühlenfließ eine Naturbadeanstalt, direkt an der Grenze zu Fredersdorf. 8000 Kubikmeter Erde waren damals bewegt worden, um eine Badeanstalt mit 100 Metern Länge, 28 Metern Breite und einer durchschnittlichen Tiefe von zwei Metern anzulegen.
Irina VoigtErstmals hatte er dieses Projekt vor einem Jahr in einem wenig beachteten offenen Brief geäußert, es später auch in der Bürgerinitiative zur Erhaltung des Straussees diskutiert und den Gutachtern der von der Stadt Strausberg beauftragten Dresdener Firma BGD Ecosax zugeleitet. Als die es jetzt in ihrem Gutachten unter den Lösungsvorschlägen aufführten, fühlte Hänisch sich bestätigt, zumal er beim erneuten Gang in die Öffentlichkeit Durchflussmengen des Fredersdorfer Mühlenfließes von Mitte März dieses Jahres schätzte und fotografisch dokumentierte.
Mitte März nicht repräsentativ
„Unter diesen Vorzeichen lapidar zu behaupten, ,da dürften doch die 38 Liter pro Sekunde rausspringen‘, zeugt von sehr, sehr lange nicht aktualisiertem Wissen“, schreibt der Vogelsdorfer Gerd Bierau. Mitte März seien dort die größten Wassermengen in Bewegung. „Zwei bis drei Monate zuvor oder danach hätte er möglicherweise das Fließbett an seinem Beobachtungsort noch oder schon trockenen Fußes als Wanderweg nutzen können." Hänischs Vorschlag, Wasser aus dem tiefer liegenden Fängersee in den Straussee zu pumpen, mutet laut Bierau grotesk an. Fängersee, Bötzsee und Straussee lägen in bzw. an Schutzgebieten, damit verbiete sich schon die aktive Einflussnahme zum Vorteil eines Sees durch Benachteiligung mehrerer anderer. „Nach Jahren des jährlichen und immer länger währenden Trockenfallens im Unterlauf ab Bötzsee (!) sowie des dauerhaften Versiegens ab Stadtgrenze Berlin, hat zuletzt in den Wintermonaten 2017 bis 2018 das Fredersdorfer Mühlenfließ den Großen Müggelsee mit Mengen maximal im unteren zweistelligen Literbereich pro Sekunde gerade noch so erreicht“, schreibt der Vogelsdorfer. Mangels Zulaufs auch aus dem Fängersee verlasse den Bötzsee über das Mühlenfließ etwa drei Monate im Jahr kein Wasser mehr, zumal seine Lage keine ausreichende Pufferfunktion ermögliche. Mit Pegelstand 42 Zentimeter versiege das Mühlenfließ kurz hinter seinem Anschluss am See. Aber bei Pegel 70 Zentimeter sei die anliegende Postbruchsiedlung in Teilen schon sichtbar unter Wasser gesetzt. Außerhalb des zuvor genannten Zeitraumes unterliegen deshalb die verschiedenen nachfolgenden Bereiche des Mühlenfließes, wegen des mit wachsender Entfernung vom Bötzsee versiegenden Nachschubs, zunehmend natürlichen Wasser-verlusten, um schließlich ganzjährig auszutrocknen, gegenwärtig etwa ab Landesgrenze Berlin.
Regelrecht erschrocken über den Hänisch-Vorstoß zeigte sich Ralf Haida von der Nabu-Ortsgruppe Fredersdorf-Vogelsdorf: „Der Vorschlag, das Wasser aus dem Fängersee in den Straussee zu leiten, zeugt von bodenloser Unwissenheit. Der Fängersee ist Bestandteil des Naturschutzgebietes Fredersdorfer Mühlenfließ und versorgt dieses. Bei der anhaltenden Trockenheit fällt das Fließ seit Jahren regelmäßig mehrere Monate lang trocken. Das betrifft auch die vom Fließ gespeisten Teiche sowie den kleinen Spreewaldpark in Schöneiche. Wasser aus einem zu trockenen Naturschutzgebiet zu entfernen, um einen anderen See (der kein NSG ist) zu füllen, dafür dann noch Steuergeld auszugeben, ist weder sinnvoll noch genehmigungsfähig.“
Über mehrere Seiten hat sich der langjährige Vorsitzende der Bürgerinitiative Gesund Leben am Stienitzsee (Glas), Jürgen Rudorf, mit Eberhard Hänischs Vorschlag auseinander gesetzt. Diese sei offenbar ein Egoist, der „Krieg“ ums Wasser habe schon begonnen. Nach seinen Recherchen liege der Fängersee fünf Meter tiefer als der Straussee. Schöneiche und der kleine Spreewaldpark litten schon seit 15 Jahren unter dem Trockenfallen des Mühlenfließes. „Und dennoch erhoffen sich Strausberger, auf Kosten anderer ihren Straussee auffüllen zu dürfen? Das ist nicht nur egoistisch, mehr noch, die Umsetzung dieses Vorschlages wäre strafbar!“, ruft Rudorf aus.
Er zitiert die Verordnung zum Schutz der Landschaft des Müggelsees und des Fredersdorfer Mühlenfließes, Paragraf 6 „Verbotene Handlungen“: „In dem Landschaftsschutzgebiet ist es insbesondere verboten, 1. entwässernde Maßnahmen durchzuführen oder den Gewässerhaushalt auf andere Weise zu beeinträchtigen, …“
Was Eberhard Hänisch zu den Kritiken sagt
Zur Kritik an seinem Vorschlag zitiert Eberhard Hänisch zunächst Johann Wolfgang von Goethe: "Sobald der Geist auf ein Ziel gerichtet ist, kommt ihm Vieles entgegen" und verweist darauf, dass im Gutachten die Wasserentnahme aus dem Fängersee/Bötzssee nur für die Monate November bis April erwogen werde, wenn das größte Wasserdargebot vorhanden sei. Hänisch verweist darauf, dass die Entscheidung über die Maßnahme den Strausberger Stadtverordneten obliege, da alle drei Seen in der Strausberger Gemarkung lägen.⇥js