Verkehr: Antrag gescheitert, Nacht-Tempolimit abgelehnt

Berliner Ring bei Fredersdorf: Lärmschutzwände gibt es schon. Um nächtliche Ruhe zu fördern, wollte die Gemeinde ein Tempolimit auf 100 km/h für Pkw bzw. 60 für Lkw erwirken. Der Antrag wurde abgelehnt.
Gerd MarkertIn bestimmten Streckenabschnitten mit bestimmten Wahlkreisabgeordneten geht Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen auch in Brandenburg“, kommentiert Fredersdorf-Vogelsdorfs Bürgermeister Thomas Krieger sarkastisch. Er hingegen hat vor wenigen Tagen vom Landesbetrieb Straßenwesen (LS) einen abschlägigen Bescheid auf einen Antrag vom vorigen September erhalten, die Geschwindigkeit auf dem Berliner Autobahnring in der Gemarkung der Gemeinde nachts auf 100 km/h für Pkw und 60 für Lkw zu beschränken. Der nach der Lärmaktionsplanung Stufe III gestartete Versuch sollte die Nachtruhe für die unmittelbaren Anwohner verbessern. Die erreichbare Lärmminderung um 2,3 Dezibel (A) würde unstreitig zur Verbesserung der Gesundheit der Bürger beitragen, so das Argument der Kommune. Die hatte sich sogar für einen längeren Bereich mit eben jenem Tempolimit ausgesprochen: Vom Rastplatz vor den Rüdersdorfer Brücken bis zur Abfahrt Marzahn/Altlandsberg. Dadurch würde die Stau- und somit auch Unfallgefahr verringert, so das Argument.
Die Behörde beruft sich in ihrer Antwort zunächst darauf, dass der Lärmaktionsplan der Gemeinde in der Frage keine bindende Wirkung habe. Diese Erfahrung hatte auch Rüdersdorf schon machen müssen. Darin aufgeführte Maßnahmen müssten eine Durchsetzung zulassen und „unter Berücksichtigung der Belange der betroffenen Verkehrsteilnehmer“ verhältnismäßig sein. Zudem habe die Behörde den Einfluss „auf Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie die Bedeutung der A 10 zu beachten“, heißt es. Nach den beim LS vorliegenden Lärmberechnungen ergäben sich keine Überschreitungen der Pegelwerte. Überdies stellt das Schreiben darauf ab, dass die Gemeinde als solche nicht von Verkehrslärm betroffen sei. Es hätte nur der Einzelne ein Antragsrecht und ein Recht auf „ermessensfehlerfreie Entscheidung“.
Nachts ca. 100 Lkw pro Stunde
Dennoch habe der Landesbetrieb geprüft, welche Lärmbelastung derzeit vorhanden ist und welche Reduzierung sich mit Tempolimits erzielen ließe. Derzeit gilt auf dem Autobahnabschnitt für knapp 1,5 bzw. knapp drei Kilometer Tempo 120. Insgesamt seien nach Zählungen von 2015 – sie werden laut LS alle fünf Jahre durchgeführt – täglich zwischen Marzahn und Hellersdorf rund 44 000 Fahrzeuge unterwegs, nachts pro Stunde knapp 500, davon gut ein Fünftel Lkw. Die höchsten Pegel seien bei 2018 angestellten schalltechnischen Untersuchungen im Gewerbegebiet Frankfurter Chaussee ermittelt worden mit 68 dB am Tag und 62 in der Nacht. Für Wohnhäuser lagen die Höchstwerte im Nibelungenring bei 61 dB am Tag und 55 in der Nacht. Zulässig seien für Gewerbeflächen 75/65 dB, für Wohngebiete 70 bzw. 62. Überschreitungen seien mithin nicht ersichtlich. Und lediglich durch eine Temporeduzierung auf 60 für Lkw könne eine Lärmminderung von mindestens 2,1 dB erreicht werden, die wiederum für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen Bedingung ist.
Der Ortsentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss soll nun am 5. September über das weitere Vorgehen von Gemeindeseite beraten.