Versorgung: Justiz widerspricht sich

Justicia
David-Wolfgang EbenerEine Rückzahlung wird auch deshalb abgelehnt, weil der WSE die Beibehaltung der Beiträge und Gebühren für die sinnvollste, wirtschaftlichste und auch die sozial gerechteste Lösung für das Verbandsgebiet ansieht: „Nur in dieser Form landen Erschließungskosten dort, wo sie hingehören – bei den Grundstückseigentümern, denn diese profitieren umgekehrt vom Wertzuwachs durch die geschaffene Infrastruktur.“ Andernfalls würden vor allem Mieter durch die Umstellung auf ein Gebührenmodell unverhältnismäßig hoch für Investitionskosten zur Kasse gebeten.
Eine Rückzahlung sähe man zudem deshalb als problematisch an, weil sie an den Grundstückseigentümer gezahlt würde, der zum Beispiel nach Weiterverkauf nicht zwingend der sei, der den Beitrag entrichtet habe.
Außerdem wäre eine Rückzahlung mit exorbitanten Kosten für die Mitgliedskommunen verbunden, um die bereits gebührenmindernd aufgelösten Beiträge auszugleichen, betont die Verbandsspitze. Das Finanzierungsmodell des WSE sei Garant für weiterhin niedrige Gebühren, sichere die Investitionen und damit eine nachhaltige Ver- und Entsorgung im Verbandsgebiet. Zum unerwartet zugunsten eines Zweckverbandes gesprochenen Urteil sagt der WSE: „Es gibt inzwischen zwei konträre höchstrichterliche Entscheidungen der zivilrechtlichen und der verwaltungsrechtlichen Instanzen. Dies widerspricht einer einheitlichen Rechtsprechung – auch wir sind gespannt, wie das Ergebnis am Ende aussehen wird.“