Wasser und Abwasser
: Strausberger Altanschließer wollen bis zur letzten Instanz gegen Gebühren klagen

Trotz der Niederlage vor dem Bundesgerichtshof geben die Altanschließer des Strausberger Aktionsbündnisses nicht auf.
Von
Jens Sell
Strausberg
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  • Die Altanschließer des Strausberger Aktionsbündnisses geben trotz der Niederlage vor dem Bundesgerichtshof noch nicht auf und wollen weiter gegen die aus ihrer Sicht ungerechten Gebühren für Wasser- und Abwasseranschlüsse klagen. (Symbolbild)

    Die Altanschließer des Strausberger Aktionsbündnisses geben trotz der Niederlage vor dem Bundesgerichtshof noch nicht auf und wollen weiter gegen die aus ihrer Sicht ungerechten Gebühren für Wasser- und Abwasseranschlüsse klagen. (Symbolbild)

    Frank Rumpenhorst/dpa
  • Initiator des Aktionsbündnisses: Horst Wegner aus  Strausberg

    Initiator des Aktionsbündnisses: Horst Wegner aus  Strausberg

    Gerd Markert
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Herr Wegner, Sie selbst sind vor Gericht gescheitert, wollen aber weiter juristisch kämpfen. Sind Sie unbelehrbar oder hartnäckig?

Sehr hartnäckig. Wir suchen unser Recht, weil wir  die rückwirkende Erhebung von Beiträgen für zu DDR–Zeiten vorhandene Abwasseranschlüsse für eines der unrühmlichsten Kapitel in der Brandenburger Regierungsarbeit halten. Wenn man die Aussagen von Befürwortern dieser Vorgehensweise analysiert, scheint es ausschließlich um das Einziehen und Einbehalten von Geldmitteln zu gehen, um die verfehlte Abwasserpolitik der Nachwendezeit abzufedern. Den Parlamentsdokumentationen des Landtages kann man derartige Aussagen vielfach entnehmen. Die Einhaltung von Recht und Gesetz scheinen dabei nur eine untergeordnete Rolle zu spielen. Die Verantwortlichen des WSE haben sich in dieser Frage ebenfalls sehr widersprüchlich verhalten.

Worauf spielen Sie da an?

Der ehemalige Verbandsvorsteher hat sich gegenüber der Landesregierung gegen diese Beitragserhebungen ausgesprochen. Das ist dokumentiert. Die Rechtswidrigkeit muss ihm da schon bewusst gewesen sein. Später rechtfertigte er sein Handeln, indem er behauptete, dass er von Regierungsvertretern bzw. vom Land zu diesem Schritt angewiesen wurde. In einer Verbandsversammlung versuchte er sogar, mit Schriftstücken sein Handeln zu untermauern.

Können Sie Ihre Aussagen belegen?

Unsere Recherchen ergaben, dass aus den vorgelegten Unterlagen weder eine Weisung erkennbar ist noch dass sie in der Parlamentsdokumentation überhaupt existiert. Auch haben in einer öffentlichen Versammlung im März 2019 in Strausberg sowohl der Ministerpräsident Dietmar Woidke als auch der damalige Innenminister Karl–Heinz Schröter und Landrat Gernot Schmidt die Existenz einer solchen Weisung verneint. Zitat Schmidt: „Wer solche Unwahrheiten in die Welt setzt, handelt unverantwortlich.“ Leider hat das für den WSE keine Konsequenzen, denn sowohl die Kommunalaufsicht als auch der Landrat haben unsere intensiven Bemühungen um eine Aufklärung abgelehnt.

Vor Gericht können Sie sich aber nicht durchsetzen?

Ja, weil Brandenburger Gerichte fast ausschließlich regierungstreu bzw. behördentreu zum Nachteil der klagenden Altanschließer entschieden haben. Erst das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat diesem Treiben 2015 ein Ende bereitet und geurteilt, dass diese Beitragserhebungen verfassungs– und somit rechtswidrig waren. Durch dieses Urteil sind dann auch die zahlreichen Staatshaftungsklagen zustande gekommen. Was das Urteil des obersten deutschen Gerichts wert ist und wie die Landesregierung und der WSE dessen Urteil „wertschätzen“, mussten wir in der Vergangenheit schmerzlich zur Kenntnis nehmen. Übrigens hat inzwischen auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugunsten von Altanschließern entschieden.

Der Bundesgerichtshof hat aber nun anders als das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Ja, dass der BGH sich in seinem Urteil gegen das Bundesverfassungsgericht gestellt hat, ist von uns Klägern nicht erwartet worden. Der vorsitzende Richter des Gremiums, Dr. Ulrich Herrmann, hat eine Historie sowohl in der Brandenburger Gerichtsbarkeit als auch insbesondere in der Brandenburger Landesregierung. Ein Schelm, der Arges dabei denkt.

Und wie geht es nun weiter?

Nach dem Urteil des BGH haben diverse Altanschließer eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Unvermeidbar mussten sie dazu zunächst eine Niederlage vor dem Oberlandesgericht in Brandenburg in Kauf nehmen. Wir Kläger wollen wissen, ob sich das oberste deutsche Gericht, das Bundesverfassungsgericht, vom BGH von seiner ursprünglichen Entscheidung abbringen lässt. Laut Gesetz binden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts alle Gerichte und Behörden der BRD. Im Land Brandenburg halten sich die Instanzen im Altanschließerstreit nicht da­ran. Hier bleibt es den Bürgern überlassen, auf dem langwierigen Klageweg die Einhaltung des Rechts zu erstreiten. Die grundlegenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts machen uns jedoch Hoffnung.