Wirtschaft
: Altanschließer widersprechen

Im Streit um die Rückzahlung von Altanschließerbeiträgen weist das Aktionsbündnis die Wasserverbands-Argumente zurück.
Von
Jens Sell
Strausberg
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Justicia

David-Wolfgang Ebener

Auffällige Abweichung

Barthel verweist darauf, dass der Bundesgerichtshof gar nichts in der Sache entschieden habe, sondern den Vorgang an das Oberlandesgericht zurücküberwiesen habe. Der BGH weiche auffällig in seinem Standpunkt zur Verjährung der Altanschließerbeitragspflicht vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom November 2015 ab, obwohl er laut Gesetz an dessen Entscheidungen gebunden sei. Und er habe den Auftrag erteilt, zu klären, ob in dem Bescheid unzulässig Beiträge verlangt wurden, die vor dem 3. Oktober 1990 erbracht waren. Für das klagende Ehepaar ist das Urteil indes ohnehin bedeutungslos, denn der Wasser- und Abwasserzweckverband Scharmützelsee-Storkow hat längst beschlossen, alle Beiträge an seine Altanschließer zurückzuzahlen.

Der Wasserverband Strausberg–Erkner lehnt dies wegen exorbitanter Kosten ab. Horst Wegner zweifelt das an: „Bisher wurden in Verbandsversammlungen mehrfach pauschal horrende Summen genannt, deren Höhe eher eine abschreckende Wirkung auf die Entscheidungsträger erzeugen sollten“, polemisiert er, „fachlich fundierte, nachvollziehbare Zahlen wurden seitens des WSE bisher nicht genannt.“ Wegner lässt auch das Argument nicht gelten, dass es problematisch sei, wenn der aktuelle Grundstückseigentümer nicht mehr derjenige sei, der den Beitrag gezahlt habe: „Unseres Wissens ist der Bescheid an eine bestimmte Person ergangen. Nur diese kann auch einen Anspruch auf Rückzahlung geltend machen.“ In Frage stellt Wegner auch die zitierten „vollkommen unterschiedlichen Voraussetzungen in den Verbänden“, die einheitliche Lösungen ausschlössen: „Warum sind andere Verbände in der Lage, diese Bedingungen zu beherrschen, und der WSE kapituliert vor diesen Voraussetzungen im Verbandsgebiet?“

Forderungen diskreditiert

Die Altanschließer betonen, dass die Grundstückseigentümer mit den Gebühren Anteile für investive Maßnahmen seit 1993, als der WSE die Anlagen mit seiner Gründung übernahm, gezahlt hätten. Warum sollte nach der Logik des Wasserverbandes der Grundstückseigentümer mehr von der Erschließung profitieren als der Mieter: „Beide produzieren nichts anderes als Abwasser, welches durch den WSE entsorgt wird. Eine glaubwürdige und nachvollziehbare Antwort konnten wir bisher noch nicht vernehmen.“ Hingegen würde mit solchen Aussagen, auch in anderen  Zweckverbänden, wiederholt versucht, die Forderungen der Altanschließer nach Rückzahlung ihrer Beiträge zu diskreditieren. Das werde aber nicht gelingen.