Angeln in Brandenburg
: Das müssen Gelegenheitsangler unbedingt beachten

Angeln ist in Brandenburg beliebt, besonders an der Oder. Die meisten Angler kennen die Vorschriften, trotzdem gibt es immer wieder Verstöße. Was beachtet werden muss.
Von
Steffen Göttmann
Bad Freienwalde
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Angeln an der Oder: Dieser Angler kennt die Regeln und hält sich daran

Angeln an der Oder: Zwei Angeln - dieser Angler kennt die Regeln und hält sich daran.

Winfried Mausolf (Archivfoto)

Angeln ist Volkssport auf beiden Seiten der Oder. Auf der deutschen Seite unterliegt das Hobby, wie sollte es hierzulande anders sein, bestimmten Regeln, die in der Fischereiordnung des Landes Brandenburg verankert sind.

Die einheimischen Angler kennen ihre Vorschriften und Pflichten. Zu ihnen gesellen sich besonders an der Oder im Sommer aber Fahrradfahrer, Ausflügler und Dauergäste, die vielleicht auch mal gerne den Köder auswerfen würden. Was ist beim Angeln zu beachten?

Angeln in Brandenburg: Angelkarte wichtiger als Angelschein

„Jeder darf angeln, der eine Erlaubnis für ein bestimmtes Gewässer hat“, sagt Gregor Beyer,
Beigeordneter, Fachbereichsleiter und Leiter des Amtes für Landwirtschaft und Umwelt des Landkreises MOL. Es geht dabei nicht um den Angelschein, sondern um die Angelkarte, die für die Oder bei Berufsfischern wie der Oder Fisch GmbH Wriezen, die in Altglietzen bei Bad Freienwalde ein Geschäft betreibt, oder bei der Oder-Fischerei Schneider in Brieskow-Finkenheerd erworben werden kann. „Wer keine Angelkarte hat, begeht Fischwilderei“, betont Beyer. Kaufen kann man die Karte auch online, zum Beispiel beim Landesanglerverband Brandenburg.

Friedfisch-Angeln in Brandenburg: Das sind die Regeln

Allerdings sei für das Friedfisch-Angeln in Brandenburg kein Angelschein erforderlich, klärt der Beigeordnete auf. Geangelt werden dürfe nur mit einer einfachen Rute mit einem Haken. Als Köder seien pflanzliche Produkte wie Mais, Teig oder Brot sowie Würmer und Maden erlaubt.

Friedfische in Brandenburg

Wer keinen Angelschein, aber eine gültige Angelkarte und Fischereiabgabekarte im Gepäck hat, darf in Brandenburg ausschließlich Friedfische angeln. Das sind Fische, die sich von Kleintieren wie Insekten ernähren, zum Beispiel Rotfeder, Güster, Karausche, Döbel, Karpfen, Aaland, Hasel, Schleie und Barbe. Wenn der gefangene Fisch nicht eindeutig zu erkennen ist, muss er zurück ins Wasser gesetzt werden!

Trotzdem müsse jeder Angler eine Fischereiabgabemarke, eine Angelkarte und, ausgenommen Kinder, den Personalausweis dabei haben. Die Fischereiabgabemarke ist in Brandenburg eine verpflichtende Abgabe, die alle Ang­ler bezahlen müssen. Man kann sie bei der Unteren Fischereibehörde des Landkreises MOL und bei Ausgabestellen von Angelkarten kaufen. Pro Kalenderjahr zahlen Kinder 2,50  Euro und Erwachsene 13 Euro.

Ehrenamtliche Fischereiaufseher unterwegs

Das müssen vor allem Gelegenheitsangler und Urlauber wissen, die in Brandenburg Lust bekommen, sich mit einer Angel an irgendeines der Gewässer zu setzen, um Fischen nachzustellen. So einfach geht es nicht. Im Landkreis MOL kontrollieren ehrenamtliche Fischereiaufseher in Auftrag des Landrates, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.

Einheimische Angler und Mitglieder der zahlreichen Angelvereine wissen in der Regel Bescheid, aber schwarze Schafe gibt es überall", sagt Gregor Beyer. Und für Touristen oder Angler von außerhalb, die sich mit den Gesetzen nicht auskennen, gebe es keine Ausnahmen. Denn jedes Jahr werden Angler erwischt, die es mit den Vorschriften nicht so ernst nehmen. Auch die Wasserschutzpolizei aus Hohensaaten, die regelmäßig Streifenfahrten auf dem Oderdeich unternimmt, nimmt mitunter Angler in Visier.

Höchstens zwei Handangeln erlaubt

Zu Konflikten führe immer wieder die vorgeschriebene Zahl der Angeln. „Ein Angler darf in Brandenburg mit höchstes zwei Handangeln angeln, eine für Fried- und eine für Raubfisch“, unterstreicht der Beigeordnete. Wer aber zum Beispiel mit einer Spinnangel Raubfische wie Hecht, Zander und Forelle fangen will, dürfe nur eine Angel am Wasser haben.

„Unsere Fischereiaufseher schauen da immer sehr genau hin“, weiß Beyer. Zu Konflikten führe es, wenn ein Angler mit zwei Angeln angelt, ein dritte bereitliegt, beziehungsweise vier oder gar fünf Angeln zu sehen sind. Wer zwei Angeln am Ufer betreut, sollte alle anderen Angeln im Köcher lassen", empfiehlt Beyer, der selber Jäger ist und auch eine Berechtigung zum Angeln hat.

Verwendung lebender Köder ist eine Straftat

Beyer warnt davor, lebende Fische als Köder zu verwenden: „Das ist in Deutschland eine Straftat“, stellt er klar. Wer einen Fisch fängt, der zu klein ist oder Schonzeit hat, kann ihn sofort und vorsichtig vom Haken lösen und zurück ins Wasser werfen. „Erlaubt ist es aber nicht, mit einem Tier zu posieren“, unterstreicht er. Einen Fisch zu fangen, von ihm ein Foto zu schießen, damit in den sozialen Medien zu prahlen und ihn anschließend ins Wasser zu werfen, sei verboten. Man dürfe Tiere nicht fangen, um sie wie eine Trophäe zur Schau zu stellen.