Autowerkstätten: Ärger mit der Doppelprüfung

Ohne Abgasuntersuchung keine Plakette: Werkstätten sowie Prüforgansiationen müssen die Messgeräte dafür seit diesem Jahr nicht nur eichen, sondern auch kalibrieren lassen. Die Methoden sind fast identisch.
Julian StratenschulteDer Grund: Autowerkstätten und Prüforganisationen müssen ihre Messgeräte für die AU doppelt prüfen lassen. Gefordert wird neben der Eichung jetzt zusätzlich eine Kalibrierung – von der Europäischen Union vor einigen Jahren eingeführt und vom deutschen Gesetzgeber nach einer Übergangsphase seit 2020 gefordert. Beide Prüfungen sind für AU-Messgeräte einmal im Jahr bindend. Die Kalibrierung der Scheinwerfereinstellplätze und der Bremsenprüfstände erfolgt alle 24 Monate.
Was die Werkstätten besonders ärgert: „Die Kalibrierung ist technisch mindestens gleichwertig mit der Eichung“, erklärt Viviane v. Aretin, Geschäftsführerin des Landesverbandes des Kfz-Gewerbes Berlin-Brandenburg. In beiden Fällen erfolgt ein Prüfgasabgleich mit einem 4-Gas-Tester (CO, CO2, HC, O2). Wie Jörg Erler, Technischer Leiter beim Landesverband, erläutert, „werden bei der Kalibrierung zusätzlich die Gase zueinander verglichen.“ Der Haken: „Wenn die Kalibrierung nach der Eichung erfolgt, wird das Eichsiegel verletzt, und es muss neu geeicht werden“, macht Erler aufmerksam. Innungsmeister Ringo Becker ist darauf eingestellt. „Insofern ist es sinnvoll, Wartung, Eichung sowie Kalibrierung auf einen bestimmten Zeitraum zusammenzulegen.“
Umständlich für Werkstätten sowie Prüforganisationen wie Dekra und TÜV ist ebenso: Die Zuständigkeit der Prüfungen liegt bei zwei Stellen. Die pflichtige Eichung der Messgeräte durch Eichämter der Bundesländer ergibt sich aus dem Mess- und Eichgesetz, für dessen Durchsetzung das Wirtschaftsministerium zuständig ist. Die Kalibrie-rung ist in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Anlage VIIId geregelt und liegt im Verantwortungsbereich des Verkehrsministeriums. Sie wird durch akkreditierte Kalibrierlabore vorgenommen; von den acht in Deutschland ist dies nur eine Eichbehörde, die anderen sind privatwirtschaftliche Anbieter.
Weil die Prüfung der Messgeräte von unterschiedlichen Stellen vorgenommen wird, steht am Ende für die rund 900 betroffenen Betriebe in Brandenburg und 600 in Berlin ein technischer und wirtschaftlicher Mehraufwand: In Brandenburg sind etwa 1400 AU-Geräte von der Doppelprüfung betroffen, in Berlin etwa 1000. Die Werkstätten müssen für die Kalibrierung zwischen 350 und 430 Euro bezahlen, für die Eichung 235 Euro. Die Doppelprüfung ist nun aber Bedingung zur Durchführung der AU.
Abgeordnete mit Kleiner Anfrage
Bundestagsabgeordnete der FDP hatten zur Thematik eine Kleine Anfrage an das Bundeswirtschaftsministerium gestellt. Angefragt wurde unter anderem, welche Argumente gegen den Ersatz von Eichscheinen durch Kalibrierscheine sprechen, sofern sie alle Merkmale eines Eichscheines enthalten und durch die Akkreditierungsbehörde beim Ministerium überwacht werden. Das Ministerium antwortete, dass aufgrund der Unterschiede zwischen beiden Messungen die Prämisse, „ein Kalibrierschein enthielte alle Merkmale der Eichung, aus Sicht der Bundesregierung ins Leere laufe“. Es werde aber geprüft, „inwiefern Synergieeffekte von Eichung und Kalibrierung genutzt werden können.“
Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) und die Landesverbände des Kfz-Gewerbes, darunter der von Berlin-Brandenburg, sind sich bereits einig: Sie fordern das Bundeswirtschaftsministerium auf, die technisch wie wirtschaftlich nicht sinnvolle wiederkehrende Doppelprüfung zurückzunehmen. Der ZDK schlägt vor, im ersten Schritt die „Kann-Vorschriften“ des Mess- und Eichgesetzes (§ 37 Abs. 3) zunächst so anzuwenden, dass die zweimalige Überprüfung der Abgasmessgeräte vor Ort ausgeschlossen werde. Entsprechend diesem Paragrafen müssten die Eichbehörden auf Länderebene angewiesen werden, aktuelle Nachweise von Kalibrierlaboren im Rahmen der Eichung zu berücksichtigen. Damit „erfüllen sie ihre Aufgabe der Marktüberwachung“, so ZDK-Vizepräsident und Bundesinnungsmeister Wilhelm Hülsdonk. Eine Prüfung oder Eichung vor Ort wäre überflüssig. Von diesem Lösungsansatz verspricht sich der ZDK eine Entlastung bei allen Untersuchungsstellen, ohne dass es zu Nachteilen für den Verbraucher käme. Im zweiten Schritt sollte der § 37 Abs. 3 dahingehend geändert werden, die „Kann-Vorschriften“ in eine von den Eichbehörden verpflichtend anzuwendende Vorschrift zu überführen.
Die Werkstätten hoffen auf eine baldige Entscheidung. Momentan sei es „aus kaufmännischer Sicht unumgänglich, die Kosten für die Kalibrierung auf die Untersuchungen umzulegen. Die Höhe der Umlage ist von der Stückzahl der Untersuchungen abhängig. Für uns ist eine Gebühr von fünf bis zehn Euro realistisch“, erklärt Ringo Becker. Was ihn vor allem ärgert: „Das Gerangel um die Doppelprüfungen und Mehrkosten für die Betriebe und demzufolge für die Kunden zeigt, dass es den Entscheidern egal ist, wofür die Gebühren erhoben werden, Hauptsache, sie werden durchgesetzt. Dies ist ein Paradebeispiel, wie man zur Zeit mit klein- und mittelständischen Unternehmen umgeht.“
Bundesweite Belastungen
Eine Eichung bestätigt, dass das Messgerät zum fristgerechten Zeitpunkt die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und die Fehlertoleranz eingehalten wird. Eine Kalibrierung zeigt an, um wie viel die Anzeige eines Messgerätes vom Messwert abweicht.
Laut dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) müssen in den 35 000 anerkannten AU-Werkstätten 65 000 bis 70 000 Messgeräte wiederkehrend geeicht und kalibriert werden. Hinzu kommen rund 30 000 Messgeräte in Technischen Prüfstellen und bei Überwachungsorganisationen.
Der ZDK rechnet bundesweit mit einer Mehrbelastung von 8,5 Millionen Euro. Experten schätzen die Mehrkosten pro Werkstatt auf bis zu 1500 Euro jährlich.
