Die großen Sommerferien beginnen und damit die Hauptsaison an Seen, Stränden und Badestellen.
Was man an Brandenburger Seen darf und was verboten ist, erfahren Sie hier.

Darf am See gezeltet werden?

Wildzelten ist in Brandenburg verboten, wird allerdings meist für eine Nacht geduldet. Doch es gibt einiges zu beachten. In einem Naturschutzgebiet ist das Zelten verboten, mit Erlaubnis darf man aber unter freiem Himmel schlafen. Im Wald und auf freier Fläche ist das Schlafen unter freiem Himmel in der Regel geduldet – das Zelten im Wald und auf freier Fläche wird überwiegend nur für eine Nacht geduldet. Wer also auf die Idee kommt, an einem See zu zelten, sollte sich vorher informieren, ob der Standort in einem Naturschutzgebiet liegt, was erlaubt ist und was verboten ist. Sonst drohen laut dem Bußgeldkatalog 2023 Strafen von 50 bis 500 Euro.
Wer ein Badeverbot missachtet, muss ebenfalls Strafe zahlen. Missachtung eines Badeverbots kann eine Strafe von bis zu 5000 Euro nach sich ziehen. Meist ist in Naturschutzgebieten oder aufgrund der Gefährdungslage das Baden verboten. Die Gründe für ein Badeverbot sind sehr unterschiedlich. Hier ein paar Beispiele: gefährliche Strömungen, übermäßiger Schiffsverkehr, verunreinigte und umgekippte Gewässer oder gesundheitsschädliche Algenblüte. Ein dauerhaftes oder temporäres Bade- und Schwimmverbot wird in der Regel von den Gemeinden oder Kommunen ausgesprochen. An Stränden sollte man zusätzlich auf folgende Fahnen achten.
  • Rote Fahne: Allgemeines Badeverbot
  • Gelbe Fahne: Badeverbot für Nicht-Schwimmer, unerfahrene Schwimmer, Kinder und Senioren
  • Schwarz-weiße Fahne: Badeverbot, weil Wassersportgeräte unterwegs sind

Darf ich am See nackt baden oder öffentlich urinieren?

FKK im Wald, am Strand und am See ist erlaubt, solange die Allgemeinheit nicht belästigt wird und die öffentliche Ordnung nicht gestört wird. In diesen Fällen kann es eine Ordnungswidrigkeit sein und untersagt werden. Was allerdings verboten ist, ist das öffentliche Urinieren. Die Geldsanktion für „draußen pinkeln“ ist je nach Region zwischen 35 und 5000 Euro hoch. Wildpinkeln kann eine Straftat sein, wenn öffentliches Ärgernis erregt wird. In dem Fall muss man mit einer Freiheits- oder Geldstrafe rechnen.

Darf man am See grillen, Feuer und Feuerwerk machen oder rauchen?

In Brandenburg ist es das ganze Jahr über verboten, im Wald und in weniger als 50 Meter vom Waldrand entfernt zu rauchen (Paragraf 23 Absatz 1 Landeswaldgesetz). Das gilt natürlich besonders, wenn eine Waldbrandgefahr ausgerufen wurde. Wenn der See, Strand oder die Badestelle im Wald oder 50 Meter vom Waldrand entfernt ist, darf man dort nicht rauchen. Es gibt Strandbäder und Badestellen, die nicht im oder am Wald sind, an denen das Rauchen verboten ist. Auch das Anzünden eines Feuers und das Grillen im Wald oder weniger als 50 Meter vom Waldrand entfernt sowie an Seeufern in Waldnähe sind ganzjährig in Brandenburg verboten.
Gleiches gilt für Feuerwerk, wenn der See, Strand oder die Badestelle im oder am Wald ist. Weder Zündort noch mögliche Flugbahn des brennenden Flugkörpers, noch der Explosionsort einschließlich des niedergehenden Funkenfluges dürfen im Wald sein oder weniger als 50 Meter an den Waldrand heranreichen. Wer am See ein Picknick macht, muss seinen Abfall und Müll wieder mitnehmen oder ordnungsgemäß in dafür vorgesehene Mülleimer entsorgen. Das Wegwerfen, Liegenlassen oder Wegschütten von Müll in Brandenburg kann ein Bußgeld von 15 bis 200 Euro nach sich ziehen.
Welche Regeln gelten für den Hund am See? Gibt es Badestellen in Brandenburg, an denen Hunde erlaubt sind? (Symbolbild)
Welche Regeln gelten für den Hund am See? Gibt es Badestellen in Brandenburg, an denen Hunde erlaubt sind? (Symbolbild)
© Foto: Frank Hammerschmidt/dpa

Darf ich meinen Hund mit an den See nehmen?

Generell gilt in Brandenburg eine Leinenpflicht für alle Hunde. Die Hunde müssen in der Öffentlichkeit an einer 2 Meter langen, reißfesten Leine sein. Das heißt, Hunde dürfen mit an den See, müssen aber angeleint bleiben und können nicht einfach frei herumlaufen oder schwimmen. An vielen offiziellen Badestellen und Strandbädern sind Hunde verboten. Trotzdem gibt es in Brandenburg unter anderem folgende hundefreundliche Badeseen und Badestellen.
  • Schervenzsee – Hunde sind erlaubt. Die Eintrittskarte kostet für Vierbeiner 2 Euro.
  • Flakensee
  • Die Badestelle am Unteruckersee heißt auch Hunde willkommen.
  • Es gibt vereinzelte Badestellen am Oberuckersee, an denen das Baden mit Hund erlaubt ist.
  • Schervenzsee in Schlaubetal
  • Großer Stechlinsee
  • Der Senftenberger See hat einen ausgewiesenen Hundebadestrand.
  • Helenesee
  • Badestellen abseits des offiziellen Badestrands am Bernsteinsee bei Ruhlsdorf sind hundefreundlich.
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