Fahrgäste in Brandenburg und Berlin müssen sich in den kommenden Wochen um Weihnachten und Silvester auf andere Fahrzeiten einstellen. Wie der Verkehrsverbund Berlin Brandenburg (VBB) am Mittwoch mitteilte, verkehren Busse und Bahnen nach einem besonderen Fahrplan. So gilt in Brandenburg in vielen Landkreisen bereits ab Montag, 20. Dezember, in Berlin sowie einigen Regionen Brandenburgs ab dem 23. Dezember bis zum 3. Januar der so genannte Ferienfahrplan. Teilweise wird das Angebot auch erweitert. Insbesondere in der Silvesternacht soll es zusätzliche Busse und Bahnen geben.
Orientierung am Samstagsfahrplan
Wie der VBB mitteilte, gilt für den Berliner und Potsdamer Stadtverkehr, die S-Bahn und den Bahn-Regionalverkehr sowie viele Tram- und Buslinien in Brandenburg an Heiligabend und Silvester tagsüber grundsätzlich der Samstag-Fahrplan, teilweise mit Einschränkungen an Heiligabend.
In der Silvesternacht ist geplant, dass die BVG auf den wichtigen Linien ebenfalls nach dem Samstag-Fahrplan fährt, der teilweise durch weitere Busse und Bahnen erweitert werden soll. Auch auf einigen brandenburgischen Linien gibt es zusätzliche Fahrten in der Silvesternacht, mindestens aber den üblichen durchgehenden Wochenend-Nachtverkehr.
Lokführer fallen wegen Krankheit aus
Der VBB rät, dass Reisende und Pendler ihre Verbindung kurz vor der Fahrt noch einmal prüfen, um nach der besten Verbindung zu suchen. Krankheitsbedingte Ausfälle könnten wegen der Corona-Situation nicht ausgeschlossen werden. Erst in dieser Woche war es bei der Odeg auf der Strecke der Regionalbahn 46 zwischen Forst und Cottbus zu Zugausfällen gekommen. Die Züge könnten nicht fahren, weil sich viele Lokführerinnen und Lokführer krankgemeldet hätten, hieß es aus dem Unternehmen. Auf der Internetseite der Odeg wird darüber informiert, dass die Züge bis zum 2. Januar ganz ausfallen, ein Ersatzverkehr mit Bussen sei organisiert.
Der VBB weist darauf hin, dass im ÖPNV in der Region überall die 3G-Regeln gelten. So müssen Fahrgäste der BVG, die sich nicht an die 3G-Regel halten, nicht nur Bus, Bahn und Bahnsteig verlassen, sondern auch mit einer Strafe von 50 Euro rechnen. Wer weder Maske trägt noch einen 3G-Nachweis hat, riskiert somit Strafen in Höhe von insgesamt 100 Euro. „Diese Vertragsstrafen sind zu unterscheiden von behördlichen Bußgeldern, die von Polizei und Ordnungsämtern zusätzlich verhängt werden können“, erklärt BVG-Sprecher Jannes Schwentu in dieser Woche.
Für Inhaber der VBB-Umweltkarten gilt eine erweiterte Mitnahmeregelung: An Heiligabend, den Feiertagen und Silvester gelten sie den ganzen Tag über, das bedeutet, ganztägig können ein Erwachsener und bis zu drei Kinder (6 bis einschließlich 14 Jahre) kostenlos mitgenommen werden. Die Tageskarte VBB-Gesamtnetz, das Brandenburg-Berlin-Ticket sowie die 8-, 9- und 10-Uhr-Karten gelten an Heiligabend und Silvester bereits ab 0 Uhr, so die Mitteilung
An- und Abfahrtzeiten können unter www.vbb.de sowie in den Fahrinfo-Angeboten der Verkehrsunternehmen abgerufen werden.