Streik der GDL: Gericht lehnt Verfügung der Bahn ab – Gewerkschaft darf streiken

Bahnstreik: GDL kündigt nächsten 24 Stunden Streik an. (Symbolbild)
Oliver Berg/dpaDie Deutsche Bahn ist vorerst mit dem Versuch gescheitert, den geplanten Lokführerstreik mit juristischen Mitteln zu stoppen. Das Arbeitsgericht Frankfurt lehnte am Montagabend (11. März) eine einstweilige Verfügung gegen den Streikaufruf der Gewerkschaft GDL ab. Gegen die Entscheidung ist eine Berufung beim Hessischen Landesarbeitsgericht möglich.
„Das Gericht hat es zum wiederholten Male bestätigt: Die Streiks der GDL sind verhältnismäßig, zulässig, rechtmäßig und somit geeignet, die berechtigten Forderungen der Eisenbahnerinnen und Eisenbahner mittels Arbeitskampf weiterzuverfolgen“, so der GDL-Bundesvorsitzende Claus Weselsky. „Wir hoffen insofern, dass das Landesarbeitsgericht Hessen die Rechtmäßigkeit unserer Arbeitskampfmaßnahmen bestätigt.“
Unternehmen kritisiert kurze Vorlaufzeit
Die Deutsche Bahn will den nächsten Arbeitskampf der Lokführergewerkschaft GDL juristisch verhindern. „Die Deutsche Bahn (DB) kritisiert das Vorgehen der GDL aufs Schärfste und hat nun Rechtsmittel eingelegt, um den Streik noch zu stoppen“, teilte der Konzern am Montag (11. März) mit. „Einen entsprechenden Eilantrag auf einstweilige Verfügung hat die DB heute Vormittag beim Arbeitsgericht Frankfurt am Main eingereicht.“ Das Unternehmen kritisiert die „viel zu kurze Vorlaufzeit von nur 22 Stunden“. Diese sei für die Fahrgäste eine „blanke Zumutung“.
Die GDL hatte am Sonntagabend (10. März) zum nächsten Streik im laufenden Tarifkonflikt mit der Bahn aufgerufen. Bereits ab Dienstag (12. März) um 2 Uhr soll der Personenverkehr nunmehr zum sechsten Mal weitgehend zum Erliegen kommen. Bis Mittwochmorgen um 2 Uhr soll der neuerliche Ausstand dauern. Der Streik im Güterverkehr soll bereits am Montag (11. März) um 18 Uhr beginnen und am Dienstag um 18 Uhr enden. Damit liegen nur etwas mehr als 24 Stunden zwischen der Ankündigung des Arbeitskampfs und seinem Beginn. Gewerkschaftschef Claus Weselsky hatte bereits vor dem vorigen Streik angekündigt, der Bahn und den Fahrgästen künftig deutlich weniger Vorlauf zu lassen, um sich auf den Arbeitskampf einzustellen. Mit solchen sogenannten Wellenstreiks will Gewerkschaftschef Weselsky den Druck auf die Arbeitgeber erhöhen.
Bahn hat Frist verstreichen lassen
Die Bahn hatte im laufenden Konflikt schon einmal versucht, einen Arbeitskampf der GDL juristisch zu verhindern, hatte dabei aber in zwei Instanzen keinen Erfolg. Nach zuletzt erneut gescheiterten Verhandlungen hatte der Konzern die Gewerkschaft Ende vergangener Woche zu weiteren Gesprächen aufgerufen. Die GDL knüpfte diese an die Bedingung, dass die Bahn ein neues Angebot vorlegen müsse. Das Ultimatum der Gewerkschaft an die Führung des Konzerns war am Sonntagabend gerade etwas über zwei Stunden abgelaufen, da kündigte die GDL den neuerlichen Warnstreik an.
Die Gewerkschaft kämpft um höhere Gehälter und weniger Arbeitszeit bei der Bahn. Knackpunkt des Konflikts ist weiterhin die Forderung, dass Schichtarbeiter künftig für das gleiche Geld nur 35 Stunden statt wie bisher 38 Stunden arbeiten müssen. In einer Moderation hatte die Bahn einen Kompromissvorschlag akzeptiert. Dieser sah vor, die Arbeitszeit bis 2028 in zwei Schritten auf 36 Stunden zu senken. Die GDL lehnte ab und ließ die Gespräche scheitern. Neue Streiks kündigt sie nun nicht mehr 48 Stunden vor Beginn an, sondern kurzfristiger. Auch Streiks über Ostern hat die GDL mit ihrem Vorsitzenden Claus Weselsky nicht ausgeschlossen.
Wird es Notfallpläne geben?
Ob die Bahn in der Kürze der Zeit wieder einen Notfahrplan auf die Beine stellen kann, blieb daher zunächst unklar. Möglicherweise stellt der Konzern aufgrund der Kurzfristigkeit auch den gesamten Fernverkehr ein. Bei vorigen Arbeitskämpfen im laufenden Tarifkonflikt war stets rund jeder fünfte Fernzug im Einsatz. Im Regionalverkehr waren die Auswirkungen unterschiedlich stark.