Bus in Berlin
: BVG akzeptiert kein Bargeld mehr für Tickets – die Alternativen

Ab 1. September kann man in Berlin Tickets nicht mehr mit Bargeld im Bus bezahlen. Doch was machen Fahrgäste, die weder EC- noch Kreditkarte dabeihaben?
Von
Maria Neuendorff
Berlin
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Ab dem 1. September können Fahrgäste in BVG-Bussen Tickets nur noch bargeldlos kaufen.

Ab dem 1. September können Fahrgäste im BVG-Bus Tickets nur noch bargeldlos kaufen.

dpa/Jörg Carstensen

Ob Scheine oder Münzen, ab September nützt in Berlin Bargeld nichts mehr, wenn man eine Fahrkarte im Bus lösen will. Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) führen ohne Ausnahme im gesamten Stadtgebiet das rein bargeldlose Bezahlen ein.

Die allermeisten Kund*innen, rund 99 Prozent, stiegen inzwischen sowieso schon mit einem gültigen Fahrschein in die Busse“, heißt es von der BVG zum Hintergrund der Umstellung. In vielen Fällen sind das Zeitkarten, wie zum Beispiel das Deutschlandticket oder ein Berlin-Abo.

BVG-Guthabenkarte zum Aufladen in Berlin

Doch was ist mit Touristen ohne 49-Euro-Ticket und anderen Gelegenheitsfahrgästen? „95 Prozent der Gelegenheitskund*innen nutzen schon heute die Möglichkeit, ihr Ticket bequem per App zu kaufen oder alternativ das berlinweite Netz aus Verkaufsstellen und Automaten zu nutzen“, heißt es dazu von der BVG.

Für diejenigen Fahrgäste, die ihr Ticket erst beim Zustieg kaufen, stehe im Bus weiterhin die schnelle und unkomplizierte Zahlung mit unterschiedlichen bargeldlosen Zahlungsmitteln zur Verfügung. Dazu gehörten Giro- und gängige Kreditkarten, sowie die digitalen Services Apple oder Google Pay.

Doch was machen Menschen ohne Geldkarten und Smartphone? Diesen empfehlen die Berliner Verkehrsbetriebe, sich eine wiederaufladbare BVG-Guthabenkarte zuzulegen. Die anonym und übertragbare gelbe Karte könne derzeit in den BVG-Kundenzentren sowie in rund 900 Annahmestellen von Lotto Berlin auch mit Bargeld erworben werden, zu einem Festpreis von 10 Euro.

Die Guthabenkarte kann immer wieder in den BVG-Kundenzentren, an stationären Automaten oder online mit einem Geldbetrag der eigenen Wahl von bis zu 150 Euro pro Monat aufgeladen werden. Ab der jeweiligen Aufladung behält die Guthabenkarte eine Gültigkeit von 24 Monaten.

Karte kann bei Verlust gesperrt werden

Wer nicht mehr weiß, wie viel Guthaben auf der Karte ist, kann das in den BVG-Kundenzentren, an stationären Automaten, in den teilnehmenden Kiosken und Reisemärkten oder mit einem Anruf im BVG-Call-Center unter der Rufnummer 030 256 19449 checken lassen.

Dazu braucht man die Karten- sowie eine vierstellige Sicherheitsnummer, die man auf der Rückseite der Karte nach dem Kauf ähnlich wie bei Losen freirubbeln muss. Mit diesen beiden Nummern kann man die Karte bei Verlust auch sperren und entsperren lassen.

Die BVG-Guthabenkarte funktioniert wie ein normales Karten-Zahlungsmittel. Man kann damit bei den Busfahrern Fahrscheine erwerben. Der entsprechende Betrag wird dann abgezogen.

Die BVG-Guthabenkarte funktioniert wie ein normales Karten-Zahlungsmittel. Man kann damit bei den Busfahrern Fahrscheine erwerben. Der entsprechende Betrag wird dann abgezogen.

BVG

Wer die Karte nicht mehr nutzen will, kann sich das Guthaben bis zu einem Betrag von 50 Euro im BVG-Kundenzentrum wieder in bar auszahlen lassen. Übersteigt das Guthaben einen Wert von 50 Euro, werde der Betrag durch die Landesbank Hessen-Thüringen überwiesen, heißt es von der BVG.

Zudem könne die Karte ebenfalls als Zahlungsmittel am Automaten, ähnlich wie eine EC-Karte, genutzt werden. Umgekehrt ist sie allerdings nicht an diesen erhältlich. Die BVG plant nach eigenen Angaben bereits die Ausweitung des Vertriebsnetzes mit neuen Kooperationspartnern. Dabei würden sukzessive weitere Spätis, Einzelhändler und Tankstellen mit ins Boot geholt.

Kritik vom Fahrgastverband

Die rein bargeldlose Bezahlung soll vor allem auch die Busfahrer entlasten, für die künftig Kassenabrechnungen und Bargeldmitführung entfielen, erklärt das Berliner Verkehrsunternehmen. „Selbstverständlich geben die Fahrer*innen weiterhin Auskünfte zu Verbindungen, Haltestellen und Tarifen und verkaufen Tickets – nur eben bargeldlos“, heißt es weiter.

Der Berliner Fahrgastverband IGEB e.V. findet, dass Barzahler im BVG-Busverkehr nicht ausgeschlossen werden dürfen. Schon vor drei Jahren bezeichneten die Mitglieder die Pläne dazu, die in der Corona-Pandemie Fahrt aufnahmen, zwar betriebswirtschaftlich verständlich, aber verkehrspolitisch falsch und unsozial.

„Denn es gibt Menschen, die aus finanziellen oder gesundheitlichen Gründen oder wegen ihres Alters (Kinder ebenso wie Hochbetagte) nicht mit Girokarte oder Smartphone, sondern nur mit Bargeld bezahlen können“, argumentierte der Fahrgastverband in einer Mitteilung zum Thema. „Die BVG als Monopolist glaubt offensichtlich, auf diese Kunden keine Rücksicht nehmen zu müssen. Dabei sind gerade diese ganz besonders auf öffentlichen Nahverkehr angewiesen“, erklärte der IGEB-Vorsitzende Christfried Tschepe.

Auch laut einer aktuellen repräsentativen Civey-Umfrage für den Tagesspiegel halten 57 Prozent die Entscheidung für falsch und 28 Prozent für richtig. Nach Angaben der BVG werden allerdings schon vor der Umstellung im Durchschnitt pro Tag und Bus nur noch drei Tickets beim Fahrer bezahlt. Insgesamt wolle man auch nach dem 1. September Kulanz zeigen, wenn trotz großer Werbemaßnahmen nur mit Bargeld, aber gänzlich ohne andere Zahlungsmittel jemand den Bus besteigt. „Insbesondere in der Übergangszeit gilt der Grundsatz, dass kein Fahrgast stehen gelassen wird“, betont BGV-Sprecher Markus Falkner.

Ausnahmen im ABC-Bereich

Und es gibt noch eine Ausnahme, die allerdings von der BVG nicht groß beworben wird: „Fahrgäste, die die ausschließliche Absicht haben, einen Fahrausweis gegen Bargeld zu erwerben und im Umkreis von 400 Metern um Ihre Starthaltestelle keine Verkaufsstelle vorfinden konnten, dürfen im Tarifbereich B und C ganztags, im Tarifbereich A werktags zwischen 18 Uhr und 7 Uhr sowie sonn- und feiertags die Fahrt mit dem Bus zunächst antreten“, heißt es im aktuellen Berliner Amtsblatt auf Seite 2675 dazu.

Allerdings müssten die Fahrgäste in diesem Fall den Fahrer vor Fahrtantritt darauf hinweisen und einen Fahrausweis an der nächsten geöffneten Verkaufsstelle, die auf ihrem Reiseweg zumutbar erreichbar ist, erwerben.

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