Bußgeld in Polen: Gibt es Punkte in Flensburg von der polnischen Polizei?

Ein polnischer Polizist steht nach einem Unfall auf einer Schnellstraße in Polen.
Kpp Pruszcz Gdanski/PAP/dpa- Deutsche Autofahrer müssen bei Verstößen in Polen mit Bußgeldern rechnen.
- Punkte in Flensburg werden für Verstöße im Ausland nicht eingetragen.
- Polen hat seit 2014 nur 128 Anfragen zur Vollstreckung von Bußgeldern gestellt.
- EU-weites Fahrverbot ab 2024 geplant, genaue Umsetzung noch unklar.
- ADAC unterstützt EU-weite Anerkennung von Führerscheinmaßnahmen.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Wer im Ausland und womöglich auf unbekannten Strecken unterwegs ist, dem kann leicht ein Fehler unterlaufen. Selbst Verkehrsregeln und Beschilderung im Nachbarland Polen hat man als Brandenburger womöglich nicht immer verinnerlicht. Womit müssen Pkw- und Lkw-Fahrer rechnen, wenn sie bei Verstößen erwischt oder geblitzt werden?
Die polnische Polizei versucht, Bußgelder für Verkehrsdelikte vor Ort und direkt einzuziehen. Gegebenenfalls begleitet sie den Fahrer zum nächsten Geldautomaten oder nimmt ihn sogar zur Identitätsfeststellung mit aufs Revier. Aber was, wenn das nicht möglich ist oder man geblitzt wurde? Und – bekommt man auch einen Eintrag im Fahreignungsregister in Flensburg, wenn man mit deutschem Führerschein in Polen eine rote Ampel überfährt oder die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet?
In zehn Jahren nur 128 Anfragen aus Polen
Antwort bekommt man zum Teil vom Bundesamt für Justiz, der in Deutschland zuständigen Behörde für „grenzüberschreitende Vollstreckungshilfe bei Geldstrafen und Geldbußen“. Wenn die polnische Polizei eine Geldbuße nicht sofort vom Verkehrssünder abkassieren kann, kann sie sich an dieses Bundesamt wenden, um das Bußgeld einzutreiben. Seit 2014 hat sich Polen aber lediglich 128 Mal wegen eines Straßenverkehrsdelikts an die deutsche Behörde gewandt, teilt das Bundesamt für Justiz auf Nachfrage mit. Das ist im Schnitt 13 Mal im Jahr.
Was sich dahinter konkret für Delikte verbergen, werde nicht erfasst. „Die Verwaltungserfahrung zeigt jedoch, dass polnische Stellen nicht wegen klassischer Verkehrsordnungswidrigkeiten, wie beispielsweise Geschwindigkeitsverstößen, um Vollstreckungshilfe bei Geldsanktionen ersuchen“, heißt es weiter.
Keine Punkte in Flensburg bei Verstößen im Ausland
Auch gut zu wissen: Punkte in Flensburg werden im Rahmen dieses grenzüberschreitenden Verfahrens nicht eingetragen. Das wäre Aufgabe das Kraftfahrtbundesamts (KBA), das das Flensburger Fahreignungsregister verwaltet. „Das Fahreignungsbewertungssystem und das Fahreignungsregister sind nationale Einrichtungen. Im Ausland begangene Verkehrsverstöße werden darin nicht registriert“, teilt ein Sprecher des KBA auf eine Anfrage mit.
Zu unterschiedlich sind die Punktesysteme in den einzelnen EU-Ländern, manche haben gar keins. „Für ein EU-weites Punktesystem wäre eine Harmonisierung die Grundvoraussetzung. Eine Umsetzung ist daher nahezu unmöglich“, sagt Claudia Löffler vom ADAC Berlin-Brandenburg.
EU-weiter Informationsaustausch kompliziert
Das Kraftfahrtbundesamt kann aber auf Anfrage ausländischer Behörden Informationen zu Fahrzeughaltern herausgeben, denen besonders gefährliche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Last gelegt werden. Zum Beispiel Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss, die rechtswidrige Nutzung eines Mobiltelefons am Steuer, unangeschnalltes Fahren, Ignorieren einer roten Ampel oder erhebliche Geschwindigkeitsübertretungen. Diesen Informationsaustausch regelt eine EU-Richtlinie, aber er ist zeitaufwändig. Die ausländische Behörde kann den Fahrzeughalter anschreiben und mit dem Vorwurf konfrontieren und ggf. Geldbußen verhängen, die das Bundesamt für Justiz eintreiben muss. Auch ein zeitweiliges Fahrverbot kann verhängt werden, das dann aber nur in Polen gilt. Dafür muss geklärt sein, wer der Fahrer war. Der Führerschein darf dabei nicht eingezogen werden.
Insgesamt sind solche Verfahren kompliziert und, wie der auf Polen spezialisierte Rechtsanwalt Andreas Martin auf seiner Website schreibt, und auch wirtschaftlich sei die Vollstreckung von Bußgeldbescheiden für Polen nicht attraktiv – weil der Erlös des eingetriebenen polnischen Bußgelds in Deutschland verbleibe.
Fahrverbote sollen EU-weit gelten, Richtlinie noch in Arbeit
Apropos Fahrverbot: Die EU-Verkehrsminister haben im Dezember 2024 einem Vorschlag der EU-Kommission zugestimmt, über nichtfinanzielle Sanktionen mehr Druck auf Verkehrssünder aufzubauen: Ein gegen einen Autofahrer verhängtes Fahrverbot soll künftig EU-weit gelten und durchgesetzt werden. Wie genau, ist allerdings noch unklar. An der entsprechenden EU-Richtlinie wird noch gefeilt.
Der ADAC Berlin-Brandenburg begrüßt eine EU-weite Anerkennung von Führerscheinmaßnahmen. „Wenn Verstöße, die im Ausland begangen werden, auch Konsequenzen im Wohnsitzstaat nach sich ziehen, hat das eine verkehrserzieherische Wirkung und trägt damit zur Steigerung der Verkehrssicherheit bei“, so Claudia Löffler.
Auch hier muss erstmal geklärt werden, unter welchen Voraussetzungen Fahrverbote und Führerscheinentzüge gelten sollen, denn die sind wie die Punktesysteme in den EU-Ländern sehr verschieden. Polen hat kürzlich die Voraussetzungen für Fahrverbote, unter anderem für Temposünder, verschärft.



