Dieselskandal: Gemeinsam gegen VW

Das Logo von Volkswagen auf einer Motorabdeckung eines VW Golf 2,0 TDI. Vor knapp vier Jahren flog der VW-Dieselskandal auf. Viele Kunden fühlen sich betrogen - und fordern Schadenersatz. Ein Mammut-Prozess kommt jetzt vor Gericht.
Patrick Pleul/dpa-ZentralbildVor genau vier Jahren kam der Diesel-Skandal ans Licht. Und bis heute drücken sich die Autobosse von VW vor der Verantwortung – zumindest in Deutschland. Während in den USA Kläger zu ihrem Recht kamen, warten Hunderttausende hierzulande auf ihr Geld. Am 30. September wollen der Verbraucherzentrale Bundesverband mit dem ADAC im Rahmen der Musterfeststellungsklage 430.000 Dieselfahrern zu ihrem Recht verhelfen.
Was ist die Musterfeststellungsklage? Im Rahmen der Klage ziehen Verbraucher gebündelt gegen ein Unternehmen vor Gericht. Sie werden dabei von einem Verband vertreten. Bisher dürfen nur der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) und der ADAC klagen. Wenn das Verfahren beendet ist, gilt das Ergebnis für alle, die sich beteiligt haben. Die Kläger haben kein Kosten-Risiko, das übernehmen die Verbände.
Wer kann sich beteiligen? Die Klage umfasst die Marken Audi, Seat, Skoda sowie VW und betrifft Autos mit Dieselmotoren des Typs EA 189, bei denen illegale Abschalteinrichtungen festgestellt wurden. Das muss durch einen Rückruf des Kraftfahrtbundesamts oder einer Genehmigungsbehörde in Europa festgestellt worden sein. Der Käufer muss das Auto zusätzlich bis zum 1. November 2008 erworben haben.
Worum geht es im Verfahren? Das Verfahren verhandeln zwei beauftragte Kanzleien vor dem Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig. Es geht lediglich darum, ob VW unrechtmäßig gehandelt hat. Das Gericht entscheidet nicht darüber, ob der VW-Kunde einen Schadenersatzanspruch hat. Nach dem Urteil bekommt der Verbraucher deshalb auch kein Geld. Er muss dann individuell vor Gericht ziehen. Mit dem Musterurteil im Rücken hat er aber gute Chancen auf einen Erfolg.
Wie wahrscheinlich ist ein Vergleich? VW hält das wegen der großen Zahl an Klägern und unterschiedlichen Fällen für „kaum vorstellbar“. Der VZBV hingegen, betont Chef Klaus Müller, sei offen für einen Vergleich. Dieser sei aber „kein Selbstzweck“. Läuft es auf einen Vergleich hinaus, gibt es zwei Optionen: Erstens könnte VW den Kaufpreis zurückzahlen. Dann gibt der Dieselfahrer das Auto ab. Zweitens könnte VW sich auf eine Einmalzahlung einlassen. Bei der bekommt der Verbraucher einen bestimmten Betrag und behält das Auto. „VW wird die Einmalzahlungsvergleiche anstreben“, sagt Anwalt Marco Rogert, der die Verbraucher bei der Musterfeststellungsklage vertritt. Der Grund: Der Autokonzern will die Dreckschleudern nicht zurück.
Wann bekomme ich Geld? „Man kann nicht seriös sagen, wie lange der Prozess dauert“, sagt VZBV-Juristin Jutta Gurkmann. VW rechnet damit, dass der Prozess vor dem OLG Braunschweig mindestens zwei Jahre dauert. Wenn eine Seite in Berufung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) geht, könnten zwei weitere Jahre hinzukommen. Das ist ein Problem: Denn vom Schadenersatz wird der sogenannte Nutzungsersatz abgezogen. Heißt: Je länger sich der Prozess hinzieht, umso länger fahre ich das Auto – und umso weniger Geld bekomme ich am Ende raus.
Welche Möglichkeiten haben Verbraucher sonst noch? Es gibt zwei weitere Optionen. Erstens können Verbraucher auf eigene Faust klagen. Das ist für diejenigen empfehlenswert, die eine Rechtsschutzversicherung haben. Denn mit der Versicherung trägt der Kläger kein Risiko. Zugleich kann er selbst entscheiden, ob er einen Vergleich annimmt oder nicht.
Zweitens haben Dieselfahrer die Option, mithilfe eines Prozessfinanzierers wie Profin oder Thermium zu klagen. Dieser übernimmt die Kosten und stellt in Aussicht, dass er schneller zu einem Urteil kommt als die Anwälte der Musterfeststellungsklage. „Nur zwölf Monate könnte der Prozess mit uns dauern“, rechnet Profin-Geschäftsführer Christopher Rother vor. Die Erfolgschancen lägen bei 90 Prozent. Das begründet er mit den gut gefüllten Datenbanken, in die alle Informationen zu Urteilen und Vergleichen eingehen. Das Problem: Die Prozessfinanzierer kassieren bei Erfolg 20 bis 35 Prozent. Und: „Die Firmen können nicht garantieren, dass der Prozess in zwölf Monaten zu Ende ist“, sagt der Rechtswissenschaftler und Professor an der Freien Universität Berlin Helmut Grothe.
Hardware-Nachrüstung für Euro-5-Diesel
Besitzer von manipulierten Dieselautos der Abgasnorm Euro 5 können neuerdings ihre Pkw nachrüsten, um Fahrverbote zu vermeiden. Das betrifft Autos der Hersteller VW, Daimler, Volvo und BMW.
Kosten von bis zu 3600 Euro trägt der Verbraucher zunächst selbst. Nur VW und Daimler beteiligen sich am Umbau des Motors. Und das auch nur in besonders abgasbelasteten Städten wie Stuttgart und Düsseldorf.
Volvo- und BMW-Fahrer zahlen selbst. BMW begründet das damit, dass Nachrüstungen mehr Gewicht und mehr Verbrauch bedeuten. ⇥dot
