Drogen am BER: US-Amerikanerin mit fast 30 Kilo Cannabis am Flughafen gestoppt

Eine Frau aus Amerika wurde am BER vom Zoll mit fast 30 Kilogramm Cannabis erwischt. (Symbolbild)
Fabian Sommer/dpa- Zoll stoppt US-Amerikanerin am BER mit 28,68 Kilo Cannabis in Koffern.
- Frau reiste am 7. Dezember aus New York ein und nutzte den grünen Ausgang.
- Beamte fanden nur vakuumierte Plastiktüten statt Kleidung oder Kosmetik.
- 33-Jährige gab an, den Kofferinhalt auf Berliner Märkten verkaufen zu wollen.
- Einfuhr von Cannabis nach Deutschland ist trotz Cannabis-Gesetz von 2024 strafbar.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Mit kiloweise Cannabis in Koffern ist eine US-Amerikanerin am Flughafen BER erwischt worden. Mit fast 29 Kilo der Droge im Gepäck versuchte die Frau, nach Deutschland einzureisen. Angaben des Zolls zufolge, kontrollierten Beamte die 33-Jährige bereits am 7. Dezember. In ihren beiden Gepäckstücken fanden die Zöllner insgesamt 28,68 Kilogramm Cannabis.
Die Frau war aus New York gekommen und am Berliner Flughafen durch den sogenannten grünen Ausgang gegangen, der für Reisende ohne anmeldepflichtige Waren vorgesehen ist. Bei der anschließenden Kontrolle fiel den Beamten auf, dass sich in den Koffern ausschließlich schwarze, vakuumierte Plastiktüten befanden. Kleidung oder Kosmetikartikel hatte die Frau nicht dabei.
Einfuhr von Cannabis nach Deutschland ist illegal
Beim Öffnen der Tüten fanden die Zollbeamten eine krautartige Substanz, die positiv auf den Wirkstoff THC getestet wurde. Die 33-Jährige soll erklärt haben, sie habe die Koffer selbst gepackt und geplant, den Inhalt auf Berliner Märkten zu verkaufen. Vom tatsächlichen Inhalt der Koffer will sie aber nichts gewusst haben.
Die Frau wurde vorläufig festgenommen. Gegen sie wird nun wegen Bannbruchs in Verbindung mit dem Konsumcannabisgesetz ermittelt. Zwar ist seit dem Cannabis-Gesetz von 2024 für Erwachsene der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum außerhalb des Wohnsitzes erlaubt. Die Ein-, Aus- und Durchfuhr ist jedoch verboten und strafbar.
Die weiteren Untersuchungen übernimmt das Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg.
