Drogen am Flughafen BER
: Hund findet 68 Kilogramm Cannabis in Koffern

Am Flughafen BER in Schönefeld macht der Zoll gleich mehrere große Cannabisfunde bei Reisenden. Hündin Heidi hilft. Die Fälle haben alle etwas gemeinsam.
Von
dpa
Berlin
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Große Mengen Cannabis wurden versucht, in Berlin am Flughafen BER nach Deutschland zu bringen. (Symbolbild)

Christian Charisius/dpa
  • Zoll entdeckt am Flughafen BER 150 kg Cannabis im Gepäck von Reisenden.
  • Zollhündin Heidi erschnüffelte 68 kg bei zwei Männern aus Bangkok über Doha.
  • Weitere Funde: 50 kg bei 18-Jähriger und 30 kg bei Frau, beide aus Bangkok über Doha.
  • Verdächtige vorläufig festgenommen, Strafverfahren wegen Bannbruchs eingeleitet.
  • Bannbruch: illegale Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr von verbotenen Gegenständen.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Der Zoll hat in drei Fällen insgesamt rund 150 Kilogramm Cannabis im Gepäck von Reisenden am Hauptstadtflughafen BER entdeckt – auch dank der Hilfe von Zollhündin Heidi. Sie habe 68 Kilogramm Cannabis in Koffern von zwei 27 Jahre alten Männern erschnüffelt, teilte das Hauptzollamt Potsdam mit. Sie waren demnach Anfang April über Doha aus Bangkok eingereist.

Als die beiden Gepäckstücke geöffnet wurden, seien diverse Vakuumtüten, umwickelt mit einer grauen Folie, zum Vorschein gekommen. Sie hätten eine grünbraune, krautähnliche Substanz enthalten. Eine Kofferkontrolle hatte Heidis Fund bestätigt.

Ein Drogentest verlief demnach positiv auf Cannabis. Keiner der beiden mutmaßlichen Schmuggler wollte sich zur Sache äußern, wie es weiter hieß.

Weitere Cannabis-Funde am Flughafen BER in Berlin

Zwei Wochen später habe der Zoll am BER mehr als 50 Kilogramm Cannabis im Gepäck einer 18-Jährigen entdeckt, die ebenfalls aus Doha eingereist war. Am Ostermontag zogen Zöllner zudem mehr als 30 Kilogramm Cannabis im Gepäck einer anderen Frau aus dem Verkehr, wie es in der Mitteilung hieß. Auch sie sei aus Bangkok ebenso über Doha nach Deutschland eingereist.

Die beiden Männer und die beiden Frauen wurden demnach vorläufig festgenommen. Der Zoll leitete Strafverfahren wegen des Verdachts des Bannbruchs in Verbindung mit dem Konsumcannabisgesetz ein. Bannbruch begeht, wer laut Abgabenordnung „Gegenstände entgegen einem Verbot einführt, ausführt oder durchführt“.