Der Countdown zur Einschulung ist immer sehr aufregend. Dass nichts vergessen und kein Termin verpasst wird, haben wir das wichtigste für den Schulanfang 2024/25 zusammengefasst.
  • Wann ist Einschulung 2024 in den Bundesländern?
  • Bis wann müssen Brandenburger Kinder bei der Grundschule angemeldet werden?

Wann ist Einschulung 2024 in den Bundesländern?

  • Baden-Württemberg: 9. bis 20. September 2024
  • Bayern: 10. September 2024
  • Berlin: 7. September 2024
  • Brandenburg: 31. August 2024
  • Bremen: 10. August 2024
  • Hamburg: 3. September 2024
  • Hessen: 27. August 2024
  • Mecklenburg-Vorpommern: 31. August 2024
  • Niedersachsen: 10. August 2024
  • Nordrhein-Westfalen: 21. bis 22. August 2024
  • Rheinland-Pfalz: 26. August 2024
  • Saarland: Termin noch nicht festgelegt
  • Sachsen: voraussichtlich 3. August 2024
  • Sachsen-Anhalt: 3. August 2024
  • Schleswig-Holstein: Termin noch nicht festgelegt
  • Thüringen: 3. August 2024

Ab welchem Alter muss mein Kind zur Schule?

Kinder, die vor einem bestimmten Stichtag sechs Jahre alt werden, werden in demselben Jahr schulpflichtig und müssen für die Schule angemeldet werden. Folgende Stichtage gibt es in den Bundesländern.
  • Baden-Württemberg: 30. Juni
  • Bayern: 30. September
  • Berlin: 30. September
  • Brandenburg: 30. September
  • Bremen: 30. Juni
  • Hamburg: 1. Juli
  • Hessen: 30. Juni
  • Mecklenburg-Vorpommern: 30. Juni
  • Niedersachsen: 30. September
  • Nordrhein-Westfalen: 30. September
  • Rheinland-Pfalz: 31. August
  • Saarland: 30. Juni
  • Sachsen: 30. Juni
  • Sachsen-Anhalt: 30. Juni
  • Schleswig-Holstein: 30. Juni
  • Thüringen: 1. August

Wann muss ich mein Kind für die Schule anmelden?

In Brandenburg muss die Anmeldung bis Ende Februar in der Grundschule erfolgen. Der genaue Termin wird jedes Jahr bekannt gegeben. In Berlin müssen Kinder für das Schuljahr 2024/25 vom 9. Oktober bis 20. Oktober 2023 angemeldet werden.
Was muss ich zur Anmeldung in der Grundschule mitbringen?
  • das schulpflichtige Kind
  • Sprachstandfeststellung der Kita
  • Kopie der Geburtsurkunde
  • Personalausweis
  • Kopie der Masernimpfung
Informieren Sie sich bei der zuständigen Grundschule, was Sie zur Anmeldung mitbringen müssen. Die Liste kann von Schule zu Schule variieren.
Darf ich mein Kind ein Jahr später in die Schule in Brandenburg schicken? Wenn Eltern einen Antrag stellen, können schulpflichtige Kinder durch die Schulleitung für ein Schuljahr zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass sie nicht mit Erfolg am Unterricht teilnehmen können (§ 51 Absatz 2 Brandenburgisches Schulgesetz). Die Entscheidung erfolgt nach schulärztlicher Untersuchung und nach Beratung durch die Schule.
Kann mein Kind auch ein Jahr früher in die Schule? Auf Antrag der Eltern können Kinder in Brandenburg „früher“ in die Schule kommen. Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, können von der Schule aufgenommen werden. Auch Kinder, die nach dem 31. Dezember, aber vor dem 1. August des folgenden Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, können am 1. August in die Schule kommen. Das geht aber nur, wenn die Eltern in einem begründeten Ausnahmefall einen Antrag darauf stellen.
Können Brandenburger Kita-Kinder eine Klasse überspringen? Es kann Ausnahmen geben, in der auf Antrag eine Aufnahme in die Jahrgangsstufe 2 erfolgt. Auch eine Aufnahme im laufenden Schuljahr in die Jahrgangsstufe 1, je nach Entwicklungsstand des Kindes, ist auf Antrag möglich.

Mehr Informationen zur Einschulung, Schul-Anmeldung und Stichtagen

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