Flughafen Berlin-Brandenburg (BER)
: Streik am Mittwoch - Welche Rechte haben Betroffene?

Ein Warnstreik am Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) könnte zu starken Einschränkungen im Flugbetrieb führen. Welche Rechte hat man im Fall eines Flugausfalls oder von Verspätungen?
Von
David Hahn
Berlin
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Am Donnerstag, den 14.03.2024 kommt es bei der Lufthansa erneut zu Streiks.

12.03.2024, Hessen, Frankfurt/M.: Eine Anzeige in der Abflughalle am Terminal 1 des Flughafen Frankfurt weist mehrere Flüge als annulliert (cancelled) aus. Die Kabinengewerkschaft UFO (Unabhängige Flugbegleiter Organisation) hat die Flugbegleiter bei Lufthansa und Lufthansa Cityline dazu aufgerufen, die Arbeit niederzulegen. Alle Abflüge vom Frankfurt am Main werden am Dienstag, 12.03.24, von 04:00 Uhr bis 23:00 Uhr bestreikt. Foto: Lando Hass/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Auf einer Anzeigetafel werden gestrichene Flüge angezeigt. Am Mittwoch sind aufgrund eines Streiks wieder Einschränkungen am Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) zu erwarten.

Firma dpa STATISTISCH

Verdi bestreikt am Mittwoch ganztägig den Flughafen BER. Der Flugbetrieb wird an dem Tag als Folge gänzlich eingestellt. Welche Rechte hat man als Passagier im Fall eines Streiks?

Flughafen Berlin-Brandenburg (BER): Streik aktuell

Der Warnstreik am Mittwoch ist der erste in der laufenden Tarifrunde. Er soll von 5 Uhr bis Mitternacht andauern. Solange soll der Flugbetrieb vollständig eingestellt werden. In den vorigen Wochen kam es bereits infolge von Arbeitskämpfen bei der Lufthansa zu Ausfällen. Betroffen davon waren Inlandsflüge von und nach Frankfurt und München.

Die Gewerkschaft fordert laut der Deutschen Presse-Agentur (dpa) von der Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg (FBB) unter anderem 6 Prozent mehr, mindestens jedoch 250 Euro zusätzlich pro Monat je Gruppe beziehungsweise Stufe. Außerdem will sie einen zusätzlichen freien Tag für Gewerkschaftsmitglieder durchsetzen. Die Laufzeit soll 12 Monate betragen.

In der zweiten Runde in der vergangenen Woche hatte die Arbeitgeberseite ein erstes Angebot vorbereitet, das nach Darstellung der Gewerkschaft Entgelterhöhungen von jährlich rund 1 Prozent mit einer Laufzeit bis Ende 2028 vorsieht. „Das ist kein ernsthaftes Angebot, sondern eine Provokation am Verhandlungstisch“, teilte Verhandlungsführer Holger Rößler mit.

Warnstreik: Welche Rechte haben Passagiere?

Wenn ein Flug aufgrund eines Streiks gestrichen wird oder sich um mehr als drei Stunden verspätet, können Passagiere unter bestimmten Bedingungen eine Entschädigung gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung erhalten. Die Höhe der Ausgleichszahlung beträgt je nach Flugdistanz zwischen 250 und 600 Euro. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Falls der Streik als außergewöhnlicher Umstand gilt, ist die Airline von der Entschädigungspflicht befreit.

Laut ADAC kommt es dabei auf den Einzelfall an:

  • Externe Streiks, etwa von Flughafenpersonal oder Fluglotsen, werden in der Regel als außergewöhnlicher Umstand gewertet, sodass Fluggesellschaften keine Entschädigung zahlen müssen.
  • Interne Streiks, also Arbeitskämpfe des Airline-Personals, können als unternehmerische Entscheidung angesehen werden. In diesem Fall kann ein Anspruch auf Entschädigung bestehen.

Unabhängig davon ist die Airline verpflichtet, die gebuchte Beförderung sicherzustellen.

Streik: Rechte der Passagiere bei Flugausfällen

Wenn ein Flug wegen eines Streiks ausfällt, haben Reisende folgende Ansprüche:

  • Ersatzbeförderung: Die Airline muss eine alternative Transportmöglichkeit anbieten, notfalls per Bahn oder Bus. Falls dies nicht geschieht, können Reisende die Kosten einer selbst organisierten Ersatzbeförderung erstattet bekommen. Eine Frist von zwei bis drei Stunden für eine Lösung ist dabei angemessen.
  • Erstattung des Ticketpreises: Hat ein Flug mehr als fünf Stunden Verspätung, können Passagiere das Ticket zurückgeben und eine vollständige Rückerstattung verlangen – Gutscheine müssen nicht akzeptiert werden.
  • Betreuungsleistungen: Falls sich Passagiere länger am Flughafen aufhalten müssen, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, Verpflegung bereitzustellen. Die Regelung hängt von der Flugdistanz ab: Bei Flügen bis 1.500 km ab zwei Stunden Verspätung; bei Flügen zwischen 1.500 und 3.000 km ab drei Stunden Verspätung; bei längeren Flügen ab vier Stunden Verspätung.

Falls eine Übernachtung notwendig ist, muss die Airline die Hotelkosten übernehmen.

Stornierung der Reise wegen Streik – was tun?

Wer aufgrund eines Streiks nicht mehr reisen möchte, kann das Ticket in vielen Fällen zurückgeben und den vollen Preis erstattet bekommen. Bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter für eine Ersatzbeförderung zuständig. Falls sich die Ankunft verzögert, kann sogar eine Reisepreisminderung möglich sein.

Wie lässt sich eine Entschädigung durchsetzen?

Passagiere können ihre Ansprüche mithilfe des ADAC-Entschädigungsrechners prüfen und über ein Musterformular oder spezialisierte Dienstleister geltend machen. Auch die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr bietet kostenlose Unterstützung, falls es zu Problemen mit der Airline kommt. Zudem können Verbraucherzentralen mit der Flugärger-App helfen, Ansprüche durchzusetzen.