GDL-Streik in Brandenburg und Berlin: Zug und S-Bahn – was Bahnstreik für Pendler bedeutet

Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat zu einem weiteren Streik bei der Deutschen Bahn AG aufgerufen. Er beginnt am 23. Januar, 18 Uhr, im Güterverkehr und am 24. Januar, 2 Uhr, im Personenverkehr. Das Ende des Streiks ist für Montag, 29. Januar, 18 Uhr angekündigt.
Bernd Wüstneck/dpaIn Berlin und Brandenburg wird es umfangreiche Beeinträchtigungen im Regionalverkehr geben. Die Deutsche Bahn rechnet damit, dass es bereits am Dienstag, 23. Januar, ab 18 Uhr, zu Ausfällen und Verspätungen kommen wird. Auf folgenden Linien wird der Verkehr ersatzlos eingestellt:
- FEX: Alternative: BVG bzw. regionale Buslinien;
- RE11: Hoyerswerda – Falkenberg (Elster);
- RE13: Elsterwerda – Senftenberg;
- RB20/22: Potsdam – Golm – Oranienburg/Flughafen BER – Königs Wusterhausen (Alternative: Stadtverkehr Berlin und Potsdam);
- RB21: Berlin-Gesundbrunnen – Golm – Potsdam (Alternative: Stadtverkehr Berlin und Potsdam);
- RB23: Golm – Potsdam – Berlin – Flughafen BER (Alternative: Stadtverkehr Berlin und Potsdam);
- RB24 Nord: Eberswalde – Schönefeld (Alternative: RE3, Stadtverkehr Berlin);
- RB24 Süd: Flughafen BER – Wünsdorf-Waldstadt (Alternative: RE8 der ODEG);
- RB32 Nord: Oranienburg – Schönefeld (b Berlin) (Alternative: Stadtverkehr Berlin);
- RB32 Süd: Flughafen BER – Ludwigsfelde;
- RB49: Falkenberg (Elster) – Ruhland - Cottbus;
- RB55: Kremmen – Velten (Alternative: RE6)
Planmäßig verkehren die Züge zwischen Brandenburger Städten und Polen
Der Notfahrplan der DB Regio Nordost in Berlin und Brandenburg vom 24. Januar bis 29. Januar 2024 sieht vor, dass auf folgenden Linien einzelne Züge fahren oder es ein Alternativangebot gibt:
- RE2 – zwischen Berlin und Cottbus, Alternative: RE7 und Ersatzverkehr (Lübben–Cottbus);
- RE3 – zwischen Angermünde/Eberswalde und Berlin, einzelne Züge auch von/bis Stralsund, Alternative: RE10 zwischen Stralsund und Pasewalk;
- RE4 – zwischen Rathenow und Berlin bzw. Berlin und Jüterbog;
- RE5 – zwischen Rostock bzw. Neustrelitz und Oranienburg bzw. Berlin Hbf;
- RE6 – zwischen Wittstock (Dosse) und Hennigsdorf;
- RE7 - zwischen Bad Belzig und Berlin-Wannsee sowie zwischen Berlin und Lübben;
- RE10 – zwischen Leipzig und Cottbus
- RE15 – zwischen Dresden und Hoyerswerda;
- RE18 – zwischen Dresden und Cottbus;
- RB10/14 – zwischen Nauen und Berlin Südkreuz;
- RB31 - zwischen Elsterwerda und Dresden;
- RB43 – zwischen Frankfurt (Oder) und Cottbus sowie zwischen Cottbus und Falkenberg (Elster);
- RB66 – planmäßiger Ersatzverkehr zwischen Angermünde und Szczecin;
- RB91 – verkehrt planmäßig zwischen Frankfurt (Oder) und Zielona Gora;
- RB92 – verkehrt planmäßig zwischen Guben und Zielona Gora;
- RB93 – noch offen.
Einzelne Busse als Ergänzung zum Zugverkehr
Auf folgenden Linien fahren voraussichtlich einzelne Busse als Ersatz bzw. als Ergänzung zum Zugverkehr:
- RE2 – zwischen Lübben und Cottbus;
- RE3 – zwischen Pasewalk und Angermünde/Eberswalde sowie zwischen Jüterbog und Lutherstadt Wittenberg;
- RE4 – zwischen Jüterbog und Falkenberg (Elster);
- RE5 – zwischen Stralsund und Neustrelitz;
- RE6 – zwischen Wittenberge und Wittstock (Dosse);
- RE7 – zwischen Lübben und Senftenberg sowie zwischen Dessau und Bad Belzig.
Informationen der S-Bahn für Berufspendler gibt es im Streik-Fahrplan
Ebenfalls stark betroffen vom Streik ist die Berliner S-Bahn, die zur Deutschen Bahn gehört. Das hat massive Auswirkungen für Berufspendler aus Brandenburg. Welche Züge fahren und welche nicht, wird die S-Bahn in einem Streik-Fahrplan auf ihrer Website mitteilen. Alternativen für ausfallende Züge in der Hauptstadt sind Busse, U- und Straßenbahnen.
Auch wenn die Ostdeutsche Eisenbahn (Odeg) nicht direkt bestreikt wird, kann es zu Störungen und Unregelmäßigkeiten im Betriebsablauf auf allen Linien der Odeg kommen. Gleiches gilt für die Niederbarnimer Eisenbahn (NEB). Hintergrund ist, dass beide Verkehrsunternehmen die Infrastruktur der Deutschen Bahn nutzen.
Vor Fahrtantritt informieren – auch bei der Odeg
„Wir empfehlen allen Fahrgästen alternative Reisemöglichkeiten zu prüfen, da eine erhöhte Auslastung und Ausfälle von Zügen wahrscheinlich sind“, sagt Dietmunde Graf, Leiterin Marketing und Kommunikation der Odeg. Reisende sollten sich auf jeden Fall vor Fahrtantritt über die Auskunftsmedien informieren. Für die Länder Berlin und Brandenburg wird der Verkehr durch den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg koordiniert. Alle Informationen rund um den ÖPNV in Berlin und Brandenburg erhält man in der VBB-Fahrinfo.
Die insgesamt 15 Linien der Ostdeutschen Eisenbahn sollen trotz des Streiks fahren, allerdings könne es zu Einschränkungen kommen, so die Odeg-Sprecherin. Das gilt auch für die Züge in Berlin und Brandenburg:
- RE1: Magdeburg Hbf – Brandenburg Hbf – Potsdam Hbf – Berlin Hbf – Frankfurt (Oder) – Eisenhüttenstadt – Cottbus Hbf ( aktuelle Baumaßnahmen beachten)
- E8 Nord: Wismar – Wittenberge – Berlin Hbf – Flughafen BER
- E8 Süd: Berlin Hbf – Wünsdorf-Waldstadt – Baruth (Mark)/Elsterwerda/Finsterwalde (Niederlausitz)
- RB33: Potsdam Hbf – Beelitz Stadt – Jüterbog
- RB37: Berlin-Wannsee – Beelitz Stadt
- RB46: Cottbus Hbf – Forst (Lausitz)
- RB51: Brandenburg Hbf – Rathenow
- RB65: Cottbus Hbf – Görlitz – Zittau.
Was gilt für Verspätungen am Arbeitsplatz als Folge von Streik?
Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin trägt das sogenannte Wegerisiko. Beschäftigte müssen also alles Zumutbare unternehmen, um pünktlich zur Arbeit zu kommen. Das kann etwa eine Fahrt mit einem Auto sein, statt mit der Bahn. Verspätungen, die – wie ein Streik – voraussehbar sind, muss der Arbeitnehmer einplanen. Man muss zum Beispiel früher losfahren oder mehr Zeit für einen Umweg einplanen.
Kommt man trotzdem zu spät, kann das arbeitsrechtlich Konsequenzen haben. Es gibt aber auch Grenzen: Nicht zumutbar ist es zum Beispiel, den Arbeitsweg schon einen Tag vorher anzutreten und in einem Hotel zu übernachten. Man muss auch keine Fahrtkosten für ein Taxi bezahlen, die völlig außer Verhältnis zum Gehalt stehen.


