Handyverbot an Schulen: So reagiert der Schülerrat von Brandenburg

Ein Schild mit einem durchgestrichenen Handy-Symbol weist in einer Schule auf das Handyverbot hin. Auch in Brandenburg sollen Handys an Schulen verboten werden.
Jens Kalaene/dpa- Ab kommendem Schuljahr müssen Brandenburger Grundschüler ihre Handys im Unterricht wegpacken.
- Das Handyverbot gilt für Jahrgangsstufen eins bis sechs an Grund- und Förderschulen.
- Der Landeselternrat Brandenburg hält das Verbot für überflüssig und sieht wichtigere Themen im Bildungsbereich.
- In Bremen sind Handys an Schulen bis zur 10. Klasse ab 1. Juni verboten.
- Hessen plant ein generelles Verbot für Handys, Tablets und Smartwatches ab August.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Der Brandenburger Landesschülerrat hält das angekündigte Handyverbot an Grund- und Förderschulen für überflüssig. Jede Schule solle das individuell entscheiden, sagte ein Sprecher des Landesschülerrates. Mit der Regelung tue sich das Land Brandenburg keinen Gefallen, zudem gebe es im Bildungsbereich weitaus wichtigere Themen.
Private digitale Endgeräte - wie Handys oder Tablets - müssten vom kommenden Schuljahr an „während des Unterrichts ausgeschaltet und in Schultaschen, Schränken oder Schließfächern verstaut werden“, teilte das Bildungsministerium vor einigen Tagen mit. Die neue Regelung soll für die Jahrgangsstufen eins bis sechs an Grund- und Förderschulen gelten.
Brandenburg ist nicht das einzige Bundesland mit solchen Regelungen. In der Stadt Bremen sind vom 1. Juni an Handys an Grundschulen und weiterführenden Schulen bis zur 10. Klasse verboten. In Hessen plant die Landesregierung, die private Nutzung von Handys, Tablets und Smartwatches an allen Schulen von August an grundsätzlich zu verbieten. Auch im Saarland soll an Grundschulen ein Handyverbot eingeführt werden.
Korrektur: Die Nachrichtenagentur dpa hatte die Stellungnahme dem Landeselternrat zugeschrieben. Es handelt sich jedoch um die Stellungnahme des Landesschülerrates. Darauf hat die Sprecherin des Elternrates aufmerksam gemacht. Der Text wurde entsprechend korrigiert.
