Kampfhunde: Im Zweifel hilft ein DNA-Test

Unwiderleglich gefährlich: Der American Pitbull Terrier gehört zu jenen Hunderassen, deren Haltung und Zucht in Brandenburg verboten sind.
dpaDas Thema Kampfhunde scheint Brandenburg seit Beginn des Jahrtausends mit einer strengen Verordnung im Griff zu haben. Trotzdem regt sich Kritik am strikten Verbot bestimmter Rassen und daran, dass nur Hunde und nicht „die „andere Seite der Leine“ ihre Ungefährlichkeit nachweisen muss.
Im Jahr 2000 – Terrier waren damals geradezu angesagt – töten zwei Kampfhunde in Hamburg ein Schulkind. Daraufhin entbrannte eine Debatte um Beschränkungen und Auflagen. Das brandenburgische Innenministerium erließ noch im gleichen Jahr eine Hundehalterverordnung, nach Klagen dagegen vier Jahre später ein entsprechendes Gesetz. Seitdem sind in Brandenburg fünf Rassen als „unwiderleglich gefährlich“ eingestuft und deren Haltung untersagt.
Bereits vorhandene Tiere mussten hinter Schloss und Riegel bleiben. Die Zahl der offiziell erfassten besonders gefährlichen Hunde umfasste 2004 noch 1785 Exemplare. 2017 waren es 64. Das Innenministerium erklärt sich deren Existenz mit Tieren, die vor Inkrafttreten des Gesetzes schon gehalten wurden. Irgendwann werde sich das Thema biologisch erledigt haben, heißt es.
So einfach scheint es nicht zu sein, wie eine Nachfrage beim Ordnungsamt in Frankfurt (Oder) ergab. Dort sind fünf der als generell gefährlich geltenden Tiere registriert. Es sind meist Hunde, die illegal aus Polen eingeführt wurden, erklärt Brunhild Wilczynski. Jenseits der Oder können Kampfhunde direkt auf dem Markt gekauft werden.
Das Ordnungsamt stößt auf sie, wenn sie beim Gassigehen angetroffen werden, meist jedoch, weil Nachbarn sich beschweren. Dann beginnt mitunter der schwierige Nachweis, ob es sich um die verbotenen Rassen handelt oder nicht. Gern behaupten die Halter, es seien Boxermischlinge.
Im Zweifelsfalle muss ein DNA-Test angeordnet werden, berichtet die Ordnungsamtsmitarbeiterin. Fällt der positiv aus, wird der Halter aufgefordert, das Tier abzugeben. In andere Bundesländern etwa. So ist beispielsweise in Berlin die Haltung nicht verboten. Der Verband für das deutsche Hundewesen (VDH) hat mehrfach die gravierenden Unterschiede in den einzelnen Bundesländern beklagt. Kommt der Halter eines gefährlichen Hundes der Aufforderung, sich davon zu trennen, nicht nach, schreitet das Ordnungsamt ein und das Exemplar wird ins Tierheim gebracht.
Neben den „unwiderleglich gefährlichen“ Hunden gibt es noch 13 Rassen, die in Brandenburg als „widerleglich gefährlich“ gelten. Diese Tiere müssen von einem Sachverständigen begutachtet werden, der attestiert, dass sie nicht aggressiv sind. In Frankfurt sind zurzeit 42 dieser Hunde registriert. Ab einer Schulterhöhe von 40 Zentimetern beziehungsweise einem Gewicht von 20 Kilogramm müssen sie einen Chip tragen.
Mirko Jablinski, Vorsitzender des Schutz- und Gebrauchshundessportverbandes, findet die Liste veraltet. Seiner Meinung nach sind Rassen wie Dobermann oder Rottweiler ungerechtfertigter Weise dort aufgeführt. Vor allem ärgert ihn jedoch, dass es keine einheitliche Linie mit Berlin gibt. Jablinski wohnt selbst am Rand der Bundeshauptstadt und kann nicht verstehen, dass es in Brandenburg Verbote von Hunderassen gibt, Berlin dagegen die Hundehalter im Blick hat.
Das würde auch Knut Große, CDU-Abgeordneter im Landtag, gern ändern. Der frühere Amtstierarzt verweist auf eine seit Jahren erhobene Forderung der brandenburgischen Tierärztekammer, das aktuelle Gesetz zu ändern. Es geht darum, dass die Hundehalter Sachkenntnisse erwerben müssen, wie es die Berliner Gesetzeslage seit Beginn dieses Jahres vorschreibt.
„Beißt in Brandenburg ein Hund, wird der Hund reglementiert“, sagt Große. Der Hund muss zur Hundeschule und wird hinterher begutachtet, eventuell sogar als generell gefährlich eingestuft und in einem Tierheim weggesperrt. Um den Hundehalter geht es in Brandenburg nicht. Dabei, so Große, „ist meist die andere Seite der Leine das Problem“, wenn ein Hund aggressiv wird.
