Kinder in Brandenburg
: Beitragsfreie Kitas und Distanzunterricht – was nun gilt

Seit 2018 hat Brandenburg die Kita-Gebühren für Eltern schrittweise abgeschafft. Jetzt folgt ein weiterer Schritt. Es gibt aber noch mehr Änderungen zum August.
Von
dpa
Potsdam
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Kindergarten: ARCHIV - 22.12.2023, Brandenburg, Spremberg: Kleidung von Kindern hängt in einer Kita / Kindergarten. (zu dpa: «Kitas werden in Brandenburg beitragsfrei») Foto: Patrick Pleul/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Kindergarten in Spremberg, Brandenburg: Kleidung von Kindern hängt in einer Kita. Letztere werden ab dem 1. August beitragsfrei. Doch das ist noch nicht alles. (Archivbild)

Patrick Pleul/dpa

Die Beiträge für den Kindergarten in Brandenburg fallen zum 1. August wie geplant weg. Dann müssen Eltern für die Betreuung in den Kitas vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung keine Beiträge mehr zahlen, teilte das Bildungsministerium in Potsdam mit.

In Brandenburg werden mehr als 190.000 Kinder in mehr als 2000 Kitas betreut. Die Beitragsfreiheit umfasst die Kitas in öffentlicher Trägerschaft und die Kitas freier Träger. Sie gilt auch für Kinder, die von Kindertagespflegepersonen betreut werden. Für das letzte Kita-Jahr vor der Einschulung werden bereits seit 2018 keine Beiträge mehr für Eltern fällig.

Zum 1. August gilt auch das erste Kinder- und Jugendgesetz in Brandenburg. Es soll die Kinder- und Jugendrechte im Land stärken, den Schutz von Kindern und Jugendlichen ausweiten und eine klare Mitbestimmung und Teilhabe junger Menschen mit sich bringen. Kinder und Jugendliche sollen vor Vernachlässigung, körperlicher und psychischer Misshandlung und sexualisierter Gewalt geschützt werden. Familien und andere Erziehungsberechtigte sollen bei der Erfüllung ihres Schutzauftrages unterstützt werden. Das Gesetz ist nach Angaben des Jugendministeriums in dieser Art bundesweit einzigartig.

Regelung zu Distanzunterricht tritt in Kraft 

Für die Schulen kann Distanzunterricht - der etwa während der Corona-Pandemie praktiziert wurde - ab kommendem Schuljahr in einer Notsituation und auf Grundlage eines vom Schulamt genehmigten Konzeptes stattfinden. Dafür müssen allerdings die technischen Voraussetzungen vorhanden sein und alle Schülerinnen und Schüler müssen gleichwertig teilnehmen können. Dazu tritt eine neue Verordnung in Kraft, teilte das Bildungsministerium mit.

Brandenburg sei das erste Bundesland, das sich eine solche Regelung gebe. Der Distanzunterricht zur Zeit der Corona-Pandemie war umstritten.