Klage gegen Umweltministerium
: Gericht soll Brandenburg zwingen, mehr für die Oder zu tun

Sieben Umweltverbände verklagen aktuell das Umweltministerium Brandenburg. Hintergrund ist der Plan zum Schutz der Oder. Ob dieser lückenhaft und mangelhaft ist soll nun ein Gericht entscheiden.
Von
Ulrich Thiessen
Potsdam
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Schmutziger Schaum schwimmt auf dem Wasser vom deutsch-polnischen Grenzfluss Oder (Foto aus dem März 2023). Umweltverbände machen das Land Brandenburg für den schlechten Zustand des Flusses verantwortlich und haben Klage eingereicht.

Patrick Pleul/dpa

Die Oder und ihre deutschen Zuflüsse und benachbarten Seen sind nach den Maßstäben der Europäischen Union in keinem guten ökologischen Zustand. Der hätte schon bis 2015 hergestellt werden sollen, dann wurde der Zeitraum bis 2027 verlängert. Aber auch bis dahin ist das Ziel nicht zu schaffen. Der Maßnahmeplan des Umweltministeriums geht davon aus, dass manche Ziele erst zur Mitte des kommenden Jahrzehnts erreicht werden können.

Ein Verbund von sieben Umweltorganisationen sieht jahrelange Versäumnisse und halbherzige Maßnahmen und hat deshalb vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin–Brandenburg Klage eingereicht. „Der Bewirtschaftungsplan zur Oder ist so unzureichend, dass wir das nicht hinnehmen können“, erklärte Thomas Volpers, stellvertretender Landesvorsitzender Bundes Naturschutz Deutschland (BUND) am Montag (12. 06.) auf einer Pressekonferenz.

Fluss ohne Chemie erst nach 2045

So sei der Ist–Zustand der Oder und seiner Zuflüsse völlig unzureichend erfasst worden. 40 Prozent der Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Oberflächengewässer und der Grundwasserkörper sollen erst nach 2027 einsetzen, also dem Zeitpunkt, den die EU als Frist gesetzt hat. Ein guter chemischer Zustand sei demnach nicht vor 2045 zu erreichen.

Anwältin Franziska Heß, die für das Bündnis eine über 200 Seiten starke Klageschrift erstellt hat, bemängelt vor allem, dass es keine ausreichenden Begründungen für die späten Maßnahmen gibt. Das Meß– und Beobachtungssystem sei unzureichend, in einigen Regionen wie dem Schlaubetal oder am Großen Felchowsee in der Uckermark seien massive Verschlechterungen zu erleben. Für andere Gewässer wie das Vogelsanger Fließ bei Eisenhüttenstadt seien keine Angaben erhoben worden.

Sabrina Schulz von der Deutschen Umwelthilfe wirft der Landesregierung vor, ihrer Hausaufgaben nicht gemacht zu haben. Es gebe zu wenig Personal und Ressourcen, die Umweltbehörden seien mangelhafte ausgestattet — kurz, die Prioritätensetzung der Landesregierung stimme nicht.

Schiebt Brandenburg die Rettung der Oder auf die lange Bank? Eine Reihe von Umweltverbänden sieht das so und klagt.

Patrick Pleul/dpa

Im Maßnahmeplan des Umweltministeriums wird davon ausgegangen, dass rund 850 Millionen Euro für die Verbesserung der Wasserqualitäten im deutschen Einzugsgebiet der Oder, von Sachsen bis zum Haff ausgegeben werden müssen. Für den Zeitraum 2022 bis 2027 sind davon 300 Millionen Euro vorgesehen.

Ganz Deutschland reißt die Vorgaben

Nicht nur Brandenburg steht unter Zugzwang. Der sogenannte gute ökologische Zustand, zu dem neben der Wasserqualität auch naturnahe Uferbereiche gehören, wird aktuell in Deutschland nur von 8 Prozent aller Gewässer erreicht — laut BUND in Brandenburg von keinem. Die Deutsche Umwelthilfe klagt aktuell auch gegen die Länder Niedersachsen und Nordrhein–Westfalen. Anwältin Heß erklärte, dass die Oder deutschlandweit wegen des Fischsterbens im vergangenen Jahr besonders viel Aufmerksamkeit erhalte. Auch deshalb sei dieser Fluss für die Klage ausgesucht worden.

Nahe dem Hafen von Kienitz am deutsch-polnischen Grenzfluss Oder hängt ein Transparent mit der Aufschrift „Kein Salz in unsere Flüsse!“.

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Sie fordert neben einem Plan mit konkreten Vorgaben zur Reduzierung von Industrieeinleitungen in die Oder eine schnelle Umsetzung von Gewässerrandstreifen. Zehn Meter breite Schutzstreifen ohne landwirtschaftliche Intensivnutzung könnten schon helfen, die Nährstoffeinträge zu verringern. Besser sei eine Ausweitung auf 15 bis 20 Meter.

Bauern wehren sich gegen Schuldzuweisungen

Henrik Wendorff, Präsident des Landesbauernverbandes, erklärte gegenüber diesem Nachrichtenportal, dass die aktuelle Förderpolitik schon für flächendeckende Schutzstreifen sorge. Zusatzprogramme des Landes sorgten für eine dauerhafte Begrünung entlang der Gewässer. Er forderte angesichts des Klimawandels eine breite Diskussion über die komplexen Systeme des Wasserhaushaltes, statt immer wieder eine bestimmte Berufsgruppe an den Pranger zu stellen.

Axel Kruschat, Geschäftsführer des brandenburgischen BUND, betonte, dass Brandenburg selbst gegenüber seinen Nachbarn nur dann glaubhaft sei, wenn es selbst seine Hausaufgaben zum Schutz der Oder erfüllt.

In einer Stellungnahme des Umweltministeriums wird auf das Klageverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht verwiesen. Das Haus arbeite an einer umfangreichen Klageerwiderung und könne sich deshalb nicht im Detail äußern. Gleichzeitig wird in einer Pressemitteilung darauf verwiesen, dass Brandenburg über 13.600 km berichtspflichtige Fließgewässer und 193 berichtspflichtige Seen (über 50 Hektar). „Aufgrund des morphologischen Zustands der Gewässer, einer fehlenden Fischdurchgängigkeit und vieler Nährstoffe in den Gewässern ist die Zielerreichung für Brandenburg sehr ambitioniert“, heißt es weiter. Immerhin seien schon 300 Maßnahmen für die Verbesserung der Wasserqualität abgeschlossen worden.