Eine Solaranlage auf dem Dach, um in unsicheren Zeiten unabhängig zu sein – davon träumen viele Hauseigentümer in Brandenburg. Doch viele schrecken vor den hohen Kosten zurück. Das Land Brandenburg stellt jetzt zusätzliche Zuschüsse bereit, wenn Vermieter und Hauseigentümer bei Modernisierung von Wohnraum mindestens den Effizienzhausstandard 85 erreichen. Für neu geschaffenen Wohnraum muss mindestens der Effizienzhausstandard 55 realisiert werden. Wie das Infrastrukturministerium in Potsdam mitteilte, wurde die Mietwohnungsbau- und Wohneigentumförderrichtlinie angepasst. Ab sofort gewähre das Land für beide Bereiche zusätzliche Fördermittel, um weitere Anreize für bezahlbares und klimaschonendes Bauen und Modernisieren zu setzen.
Demnach soll es einen Klimazuschuss von 300 Euro pro Quadratmeter für den Mietwohnungsbau geben. Bei Wohneigentum ist 30.000-Euro-Zuschuss vorgesehen. Zudem werde jedes Projekt mit einem zusätzlichen Darlehen bis maximal 150.000 Euro unterstützt. „Damit leisten wir einen spürbaren Beitrag für die Wärme- und Energiewende“, erklärte Staatssekretär Rainer Genilke aus dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL).
Was gefördert wird
Nach Auskunft der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) werden Personen und Haushalte gefördert, die Wohnungen zur Selbstnutzung erwerben, bauen oder ausbauen.
Zu den wesentlichen Fördervoraussetzungen gehören
- das (künftige) Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück
- eine Mindesteigenleistung von 15 Prozent bzw. 10 Prozent
- die Einhaltung von Einkommensgrenzen.
Wie Ministeriumssprecherin Katharina Burkardt erklärt, gilt die Richtlinie für Gebäude, die vor dem 01. Oktober 2009 errichtet wurden, wenn sie modernisiert oder Instand gesetzt werden. Danach betrifft die Förderung Maßnahmen der allgemeinen Modernisierung, durch die die altersgerechte Anpassung und/oder die energetische Sanierung nach den Maßgaben des Gebäudeenergiegesetzes erreicht wird. Die Grundförderung für die Modernisierung und Instandsetzung entspricht einem 60.000 Euro Darlehen. Wird dabei der sogenannte Energiehausstandard 85 erreicht, kommt der Klimabaustein hinzu, ein Zuschuss von 30.000 Euro und eventuell auch noch ein Darlehen von maximal 150.000 Euro.
Fällt darunter auch eine Solaranlage auf dem Dach? „Zur Erreichung des Energiehausstandard 85 kann auch eine Solaranlage beitragen“, erklärt die Ministeriumssprecherin. Sie sei aber als Einzelmaßnahme nicht förderfähig, sondern komme nur im Gesamtpaket von vielen energetischen Maßnahmen zum Tragen.
Grenzen für das monatliche Bruttoeinkommen
Nach Auskunft von Ingrid Mattern, Sprecherin des ILB, liegen Grenzen für das monatliche Bruttoeinkommen hier:
- Einpersonenhaushalt: 3.798 Euro
- Zweipersonenhaushalt: 5.405 Euro
- zwei Erwachsene + 1 Kind: 7.048 Euro
- zwei Erwachsene + 2 Kinder: 8.690 Euro
- zwei Erwachsene + 3 Kinder: 10.333 Euro.
Dabei handelt es sich um eine Durchschnittsbetrachtung von zwölf Gehältern, mit Werbungskostenpauschale(n), Steuer, Rentenversicherungs- und Krankenversicherungspflicht. Eventuelle Frei- und Abzugsbeträge sind nicht berücksichtigt.
Programm wurde bisher nicht ausgeschöpft
„Wir freuen uns über die Entscheidung und hoffen sehr, dass jetzt noch mehr junge Familien gefördert werden können“, erklärt Ingrid Mattern. Das Programm, nach dem bislang gefördert wurde, war in den vergangenen Jahren nicht ausgeschöpft worden. „Aufgrund der erhöhten Förderung gehen wir dementsprechend auch von höheren durchschnittlichen Fördersummen pro Antrag aus.“ Sie rechnet vor:
Beim Kauf eines Hauses mit Modernisierung zum Effizienzhausstandard 85 gilt für eine Familie mit zwei Kindern ein monatliches Bruttoeinkommen zur Einhaltung der Einkommensgrenze bei 8.690 Euro:
- Förderung bisher (ohne Klimabaustein): 10.000 Euro Zuschuss, sowie 90.000 Euro zinsfreies Darlehen
- neue Förderung mit Klimabaustein: 40.000 Euro Zuschuss, bis zu 240.000 Euro zinsfreies Darlehen
Ausreichend Fördermittel zur Verfügung
„Wir haben bereits Anfragen zu dem neuen Programm vorliegen und wir rechnen damit, dass diese Förderung verstärkt nachgefragt wird“, erklärt Ingrid Mattern. Land und ILB gehen davon aus, dass ausreichend Fördermittel für dieses Jahr zur Verfügung stehen.
Für das Jahr 2021 gibt der Geschäftsbericht der ILB an, dass der Wohnungsbau mit 511 Millionen Euro gefördert wurde. 152 Millionen Euro wurden über die Landesförderung bewilligt und 359 Millionen Euro über ILB-Förderprogramme. Mit den Fördermitteln sollten 2.107 vorrangig klima- und generationengerechte Wohneinheiten neu entstehen oder modernisiert werden, davon ein wesentlicher Teil im Sozialwohnungsbereich, so der Bericht.
Anträge auf Förderung können ab sofort bei der Investitionsbank gestellt werden. Telefonisch geben die Kundenberater unter 0331 660 1322 Auskunft. Weitere Informationen finden Sie auch unter: www.ilb.de/klimabaustein
Die Mietwohnungsbau- und die Wohneigentumförderrichtlinie finden Sie hier.