Kokstaxi-Mord in Gosen
: Drogenkurier getötet – Urteil nun rechtskräftig

Wegen des brutalen Mordes an einem Drogenkurier wurde im Oktober 2024 ein Mann am Landgericht in Frankfurt (Oder) verurteilt. Das Urteil ist jetzt rechtskräftig.
Von
dpa
Frankfurt (Oder)
Jetzt in der App anhören
Prozess um Mord an Kokstaxi-Fahrer am Landgericht Frankfurt (Oder)

Der damals noch beschuldigte Mann, wird von Jusitzbeamten an einem der Prozesstage am Landgericht Frankfurt (Oder) in den Gerichtssaal geführt. Das Urteil aus dem Oktober 2024 wurde nun rechtskräftig.

Mathias Hausding
  • Mord an Drogenkurier: Urteil gegen 33-Jährigen in Frankfurt (Oder) rechtskräftig.
  • Bundesgerichtshof verwirft Revision – lebenslange Haftstrafe wegen Mordes und versuchtem Raub.
  • Täter stach Opfer durch Autofenster in den Hals, zündete Fahrzeug an – Motiv: Geld und Drogen.
  • Gericht sieht Heimtücke und Habgier als Mordmerkmale – Tat geschah in Gosen bei Erkner, 2023.
  • Verurteilte Person lebte in zerrütteten Verhältnissen – Trennung von Frau, berufliche Probleme.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Das Urteil gegen einen Mann, der einen Drogendealer erstochen hat, ist rechtskräftig. Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs verwarf nach eigenen Angaben die Revision des 33-jährigen Angeklagten. Der Mann war im vergangenen Oktober zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Das Landgericht in Frankfurt (Oder) verurteilte den Mann wegen Mordes in Tateinheit mit versuchtem Raub, wie eine Sprecherin des Gerichts erklärte. Die Tat erfülle die Mordmerkmale der Heimtücke und der Habgier.

Der Deutsche hatte sich laut Gericht mit dem Koks-Taxi-Fahrer im September 2023 in Gosen bei Erkner verabredet, um von ihm Geld und Drogen zu stehlen. Schließlich stach er dem Gericht zufolge mit einem Messer durch die geöffnete Autofensterscheibe in den Hals des 21-Jährigen. Dann steckte er den Angaben nach das Auto des Kuriers in Brand.

Verurteilter Mörder hatte auf Geld und Drogen für Neustart gehofft

Der Verurteilte hatte laut der Vorsitzenden Richterin gehofft, bei dem Drogenkurier Geld und Drogen für einen Neustart zu finden. Die Lebensverhältnisse des Mannes beschrieb eine Sprecherin des Gerichts als zerrüttet.

Seine Frau habe sich nach einem tätlichen Angriff von ihm getrennt. Er wollte demnach für die gemeinsamen Kinder ein Wechselmodell bei der Betreuung, das lehnte die Frau ab. Beruflich lief es für den Mann der Gerichtssprecherin zufolge ebenfalls schlecht.