Brandenburg-Wahl 2024
: Politik auf der Arbeit – was erlaubt und verboten ist

Darf sich ein Arbeitgeber politisch äußern und dürfen Arbeitnehmer auf der Arbeit politische Diskussionen führen? Was erlaubt und verboten ist.
Von
dpa ,
Lisa Klopp-Jaber
Potsdam
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Arbeitsplatz mit Computer

Die Landtagswahl 2024 in Brandenburg ist auch am Arbeitsplatz ein Thema. Welche Äußerungen und Diskussionen sind dabei erlaubt, was ist verboten? Eine Übersicht. (Symbolbild)

Daniel Naupold/dpa

In Brandenburg stehen die Landtagswahlen 2024 kurz bevor. Die politischen Diskussionen laufen auf Hochtouren. Was dabei am Arbeitsplatz von den Mitarbeitern und vom Chef oder Betriebsrat erlaubt und verboten ist. Eine Übersicht.

Übersicht zu Politik am Arbeitsplatz:

  • Politische Meinung auf der Arbeit äußern
  • Politische Botschaften vom Arbeitgeber
  • Wie sieht's beim öffentlichen Arbeitgeber aus?

Politik auf der Arbeit: Erlaubt oder verboten?

Arbeitnehmer dürfen sich auf der Arbeit politisch äußern. Es gibt jedoch folgende Einschränkungen.

  • Treuepflicht: Nach § 241 BGB sind Arbeitnehmer dazu verpflichtet, die Interessen des Arbeitgebers zu wahren. Sie dürfen den Betriebsablauf mit politischen Diskussionen oder Meinungsäußerungen nicht stören.
  • Rassismus: Politische Äußerungen, die rassistisch oder diskriminierend sind, sind nicht erlaubt und erfüllen mitunter den Straftatbestand der Beleidigung.
  • Streit: Arbeitnehmer dürfen mit ihren politischen Meinungen keinen Streit auf der Arbeit anzetteln.
  • Arbeitszeit: Eine Unterbrechung der Arbeitszeit für politische Betätigungen ist nicht zulässig.
  • Arbeitsmaterial: Arbeitnehmer dürfen keine Materialien des Arbeitgebers für politische Zwecke verwenden. Also einen Flyer mit seinen politischen Meinungen darf man auf dem Arbeitsdrucker nicht drucken.
  • Kunden oder Lieferanten: Gegenüber Personen, die nicht zum Betrieb gehören, wie Lieferanten, Kunden oder Bewerberinnen und Bewerbern sollten sich Arbeitnehmer in politischen Äußerungen zurückhalten.

Politik ist Privatsache und außerhalb der Arbeit können Arbeitnehmer sich so politisch betätigen und äußern, wie sie möchten. Aber Achtung: Dienstkleidung darf nicht auf politischen Events, wie einer Demo, getragen werden, weil sonst der Arbeitgeber mit einer politischen Richtung in Verbindung gebracht wird.

Brandenburg-Wahl 2024: Darf mein Chef sich zu Politik äußern?

Egal, ob es um die anstehende Landtagswahl in Brandenburg oder die Wahlen in den USA geht. Extreme politische Positionen bekommen Zulauf. In Deutschland warnen deshalb sogar immer wieder Unternehmen vor den Folgen von Populismus, Extremismus und Rassismus für den Wirtschaftsstandort Deutschland.

Aber muss der Arbeitsplatz nicht ein neutraler Ort sein? Oder dürfen Arbeitgeber politische Botschaften senden? Die Antwort ist klar: Unternehmen dürfen sich durchaus positionieren und müssen nicht politisch neutral bleiben. Sie dürfen ebenso dazu aufrufen, wählen zu gehen wie sich für die Demokratie engagieren - natürlich ohne Druck auf die Belegschaft auszuüben.

Der Arbeitgeber und der Betriebsrat dürfen aber keine einseitige Werbung für oder gegen eine Partei am Arbeitsplatz machen (§ 74 Abs. 2 BetrVG). Verboten sind die folgenden Tätigkeiten am Arbeitsplatz von Seiten des Chefs oder des Betriebsrates:

  • Parteipolitische Plakate oder Sticker
  • Verteilen von parteilichem Informationsmaterial
  • Unterschriftensammlungen
  • Mündliche, schriftliche, bildliche oder digitale Werbung
  • Abstimmungen

Ausnahmefall: Öffentliche Arbeitgeber

Es sei sogar denkbar, jemanden für die Teilnahme an einer Demokratie-Demo freizustellen, sagt Michael Fuhlrott, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied im Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA). „Die gesamte Belegschaft dazu auffordern, zu einer Demo zu gehen und die Fahnen hochzuhalten, darf man allerdings nicht“, sagt Arbeitsrechtsanwalt Peter Meyer.

Eine Ausnahme gilt indes für öffentliche Arbeitgeber. Sie sind zu Neutralität und Verfassungstreue verpflichtet, dürfen keine Wahlempfehlungen abgeben oder etwa Wahlhinweise verteilen.