Missbrauch in Spandau: Vergewaltigung eines Jungen (12) – schlimme Details der Tat

Ein Kind versteckt sein Gesicht unter seinen Armen und liegt mit dem Kopf auf einem Tisch (gestellte Szene). Fälle sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen gibt es immer wieder. Ein Fall aus Spandau ist seit Mai 2024 Thema vor dem Landgericht Berlin.
Annette Riedl/dpaEs ist der 21. November 2023. Der Weihnachtsmarkt in Berlin-Spandau ist noch nicht geöffnet. In der Nähe der Arcaden stehen aber schon Buden, das „Family Wonderland“. Dort ist ein Zwölfjähriger unterwegs. Der Junge wird von einem Mann angesprochen, wenig später bedroht. Am Ende wird er Opfer sexueller Übergriffe. Der vermeintliche Täter muss sich nun vor dem Landgericht Berlin verantworten.
Am Dienstag, 21. Mai, begann der Prozess. Angeklagt ist ein 24-jähriger Mann. Aus der Anklageschrift gehen Details zum Tathergang hervor.
So schildert die Staatsanwaltschaft den Verlauf
Der Zwölfjährige ist am 21. November 2023 am Rande des Spandauer Rummels unterwegs. Plötzlich steht jemand neben ihm. „Das ist ein Messer. Du musst mitkommen“, soll der ältere Mann gesagt haben.
Der Junge, der das Messer nicht sieht, fühlt sich bedroht. Er folgt dem Mann zur Bushaltestelle. Beide fahren einige Stationen, gehen dann in die Wohnung des 24-jährigen Sami G.
Im einzigen Zimmer sieht der Zwölfjährige zwei Messer liegen. Er sei von G. auf das Bett geworfen worden. Dann kam es zu sexuellen Übergriffen. G. vergewaltigte ihn und ließ anschließend Oralverkehr an sich vornehmen. So sieht es die Staatsanwaltschaft. Einen Fluchtversuch des Jungen soll G. verhindert haben.
Später brachte G. das Kind wieder zurück zu dem Rummel. Er drehte noch ein Video, dann konnte der Junge fliehen.
Opfer wurde über Stunden vernommen
Beim Prozessauftakt wurde nicht nur die Anklageschrift verlesen. Auch ein Video von der Vernehmung des geschädigten Jungen wurde vorgespielt – drei Stunden lang. Für die Öffentlichkeit war nur seine helle Stimme zu hören. Sie wird immer wieder von Schluchzen und Weinen unterbrochen.
Die Vernehmung erfolgte im Rahmen der Ermittlungen durch eine für solche Fälle spezialisierte Juristin. Sie ist ebenfalls Richterin, stellte Fragen in kindgerechter Sprache. Ein Dolmetscher für Farsi, eine in Afghanistan gesprochene Sprache, saß damals ebenfalls im Raum. Getrennt davon konnten alle anderen Beteiligten zuhören und Fragen an die Richterin übermitteln.
Diese Art der Befragung soll jungen Opfern eine weitere Aussage im Gerichtssaal und das erneute Aufeinandertreffen mit dem Peiniger ersparen.
Angeklagter äußert sich zum Vorwurf
Auch der Angeklagte präsentierte am Dienstag eine Version des Geschehens. Er will den für die kalte Jahreszeit leicht bekleideten Jungen gesehen und ihn auf Deutsch am Eingang zum „Family Wonderland“ angesprochen haben. Als sich herausstellte, dass beide aus Afghanistan kommen, hätten sie sich auf Farsi weiter unterhalten.
Der Junge habe G. dann gefragt, ob er Geld habe. Der Angeklagte – der den Jungen nach eigener Angabe auf 14 oder 15 Jahre geschätzt habe, ohne gefragt zu haben – will erwidert haben, dass 20 Euro in seiner Wohnung liegen. Im Bus habe er den Jungen dann gefragt, ob sie Sex haben könnten. Alles sei aus seiner Sicht einvernehmlich geschehen, so G.
Noch in der Wohnung habe er dem Jungen die 20 Euro gegeben. Dieser habe in den sozialen Medien ein Marken-Basecap entdeckt, das er gern noch gekauft haben wollte. G. behauptet, der Junge habe ihn unter Druck gesetzt; habe davon gesprochen, seinen Eltern etwas zu erzählen.
Später seien sie gemeinsam zurückgelaufen. Der Junge habe die 20 Euro in Münzen gewechselt und an Automaten verspielt.
Bis zum 6. Juni sind fünf weitere Verhandlungstage angesetzt.

