Mord: Ehefrau in Werder (Havel) ermordet - Angeklagter legt Revision ein

Das Justizzentrum Potsdam, in dem sich auch das Landgericht befindet. Vor rund einer Woche wird hier ein 65-Jähriger wegen Mordes an seiner Ehefrau zu lebenslanger Haft verurteilt. Jetzt geht der Mann in Revision.
Christoph SoederDer Mord an einer Frau in Werder (Potsdam-Mittelmark) beschäftigt weiter die Gerichte. Der Angeklagte, der vom Landgericht Potsdam vergangene Woche wegen Mordes an seiner Ehefrau zu lebenslanger Haft verurteilt worden ist, hat Revision eingelegt. Das bestätigte ein Gerichtssprecher auf Nachfrage. Nun muss sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall befassen.
Mehrere Schuldsprüche gegen den Verdächtigen
Das Landgericht hatte den Deutschen wegen Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, Nötigung und unerlaubten Führens einer Schusswaffe am Donnerstag vergangener Woche schuldig gesprochen. Er soll seine Ehefrau erst mit einem Messer attackiert und dann ihren Kopf in einem Teich minutenlang unter Wasser gedrückt haben. Die Tat geschah vor den Augen der beiden Kinder.
Frau wollte Trennung
Die Frau wollte sich laut Anklageschrift von ihm trennen und wohnte mit den Kindern in einer Ferienwohnung in Werder. Der Mann gab an, er habe in Notwehr gehandelt, seine Frau habe ihn mit Tabletten vergiften wollen.
Die Richter stellten auch die besondere Schwere der Schuld fest. Danach kann der Verurteilte nach 15 Jahren nur in Ausnahmefällen frei kommen, beispielsweise wenn er krank ist. Andernfalls kann bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe nach frühestens 15 Jahren ein Antrag gestellt werden, die Strafe zur Bewährung auszusetzen.
