Nachspiel
: Erschossener Mörder: Polens Polizei nahm Stalking nicht ernst

Wegen des auf der A10 erschossenen, flüchtigen Polen verloren jetzt zwei polnische Polizeibeamte ihren Job.
Von
Dietrich Schröder
Frankfurt (Oder)
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Der Mörder und sein Opfer: Pawel R. erschoss die Ukrainerin Kristina V., die vergeblich Schutz durch die Polizei gesucht hatte.

Screenshot FAKT

Der 26-jährige Pawel R. aus Gorzów wurde gesucht, weil er gut zwei Stunden zuvor die gleichaltrige Ukrainerin Kristina V. an deren Arbeitsplatz – einer Wäscherei – mit einem Kopfschuss getötet hatte. Später stellte sich heraus, dass der Pole der attraktiven Ukrainerin schon lange nachgestellt und diese auch bedroht hatte, weil sie ihn verschmähte.

Den deutschen Polizeibeamten, die mehrere Schüsse auf den Polen abfeuerten, wurde  nach umfangreichen Untersuchungen zwar bestätigt, dass sie korrekt gehandelt hatten, weil ihr Leben bedroht war. Doch hätte das Drama möglicherweise ganz verhindert werden können?

Diese Frage stellt sich nach einer Untersuchung des Mordes an der jungen Frau, die der Hauptkommandant der polnischen Polizei Jaroslaw Szymczyk im Nachhinein angeordnet hatte. Dabei stellte sich heraus, dass sich die Ukrainerin bereits im Juni an ein Polizeikommissariat in Gorzów gewandt hatte, da sie sich von Pawel R. massiv verfolgt und bedroht fühlte. Sowohl der diensthabende Polizeibeamte wie auch der Chef des Kommissariats, an die sich die Ukrainerin an zwei aufeinander folgenden Tagen wandte, hätten das Verhalten des Mannes damals jedoch lediglich als Ordnungswidrigkeit abgetan, aber nicht als Straftat behandelt.

„Der Leiter des Kommissariats Nummer 2 in Gorzów und sein Stellvertreter sind von ihren Funktionen abberufen worden.“ Das erklärte jetzt ein Polizeisprecher in Gorzów auf Nachfrage. Journalisten des privaten Fernsehsenders TVN hatten zuvor berichtet, dass ein Fehlverhalten der Polizisten vorliegen könnte. Demzufolge war es noch zu einem weiteren Treffen der Ukrainerin mit dem Vizechef des Gorzower Kommissariats gekommen, das ein Beamter der Polizeispezialeinheit CBSP für die Ukrainerin arrangiert hatte.

Dieser Beamte habe dann auch die Staatsanwaltschaft über das nachlässige Verhalten seiner Gorzower Kollegen informiert. Die Ukrainerin soll sich der Beschwerde über die Polizisten allerdings nicht angeschlossen haben, weil sie weitere negative Folgen für sich fürchtete.

Zwar gelangte der Fall vor ein Amtsgericht, das Pawel R. am 2. September dann auch zu einer Geldstrafe von 500 Zloty (rund 120 Euro) wegen Stalkings verurteilte. Dieses Urteil könnte die Wut des Täters auf sein Opfer aber noch gesteigert haben. Am Mittag des 11. September ging er mit der Nachbildung einer historischen Vorderladerpistole, für die man im Nachbarland keinen Waffenschein braucht, zur Arbeitsstelle der Ukrainerin und tötete sie. Danach floh er mit seinem Auto nach Deutschland.

Über das „Zentrum der deutsch-polnischen Polizei- und Zollzusammenarbeit“ in Swiecko bei Frankfurt (Oder) wurde das Fahndungsersuchen an die Brandenburger Polizei weitergegeben. Der weitere Verlauf in Brandenburg ist bekannt. Zum Umgang des Gorzower Kommissariatsleiters und seines Stellvertreters mit der Ukrainerin ermittelt inzwischen die Staatsanwaltschaft in Stettin.

Brandenburger Polizei berät heute mit Polen

In Kostrzyn (Küstrin) führen heute das Polizeipräsidium des Landes Brandenburg und die Wojewodschaftskommandantur der Polizei Gorzow bereits zum neunten Mal eine gemeinsame Grenztagung durch. Laut einer Vorankündigung soll dabei die effektive Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität im Fokus stehen. Außerdem soll eine Erklärung zu gemeinsamen Streifen im Rahmen des EU-geförderten Projektes "Im Tandem gegen die Grenzkriminalität" unterzeichnet werden.⇥ds