Orkantief Sabine
: Viele Sturmschäden sind versichert

Ob umgestürzte Bäume oder voll gelaufene Keller, für viele Folgen des Orkantiefs Sabine kommt eine Versicherung auf - wenn sie rechtzeitig und in ausreichender Höhe abgeschlossen wurde.
Von
Dieter Keller
Berlin
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Sabine kam auch in Viersen (NRW) vorbei: Ein umgestürzter Baum auf Unterstellplätzen von Autos.

Swen Pförtner

Gebäude Ob vom Sturm abgedeckte Dachziegel, beschädigte Fassaden oder zerbrochene Fensterscheiben – für Schäden am Haus ist die Wohngebäudeversicherung zuständig, die bundesweit 94 Prozent aller Hauseigentümer abgeschlossen haben. Sie zahlt, wenn ein Sturm mindestens Windstärke 8 erreicht. Es reicht, wenn eine Wetterstation diese Sturmstärke in der Gegend registriert hat, verweist die Stiftung Warentest auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe.

Keine so große Rolle spielen dürften bei den Folgen von „Sabine“ Schäden durch Starkregen. Sie sind nur abgedeckt, wenn eine Zusatzversicherung gegen Elementarschäden abgeschlossen wurde. Da Schäden durch Überschwemmungen, Erdrutsch, Lawinen und Erdbeben auch in Gegenden zunehmen,  die als ungefährdet galten, wird diese Versicherung immer wichtiger. Zudem gibt es die klare Ansage der Ministerpräsidenten: Das jeweilige Bundesland springt nicht mehr ein, wenn eine Versicherung zu akzeptablen Prämien zu bekommen ist, und das ist nach Angaben der Versicherer bei mindestens 99 Prozent der Gebäude der Fall. Trotzdem besteht bundesweit nur Schutz für 43 Prozent der Häuser.

Hausrat Für Schäden an der Einrichtung ist nicht die Wohngebäude-, sondern die Hausratversicherung zuständig. Auch sie muss freiwillig abgeschlossen werden, was längst nicht jeder getan hat: Bundesweit gibt es 26,3 Mio. Verträge, aber 40 Mio. Wohnungen.

Fahrzeuge Sturmschäden an Pkw und Motorrädern begleicht ab Windstärke 8 die Teilkaskoversicherung, aber je nach Vertrag nur nach Abzug der Selbstbeteiligung. Das gilt auch für Schäden durch herumfliegende Gegenstände wie Ziegel oder Äste. Fallen die von einem Grundstück aufs Auto, kann sich der Autobesitzer zunächst an den Grundstückseigentümer wenden. Der muss allerdings nach Angaben der Stiftung Warentest nur zahlen, wenn ihn eine Schuld trifft, wenn beispielsweise ein Baum offensichtlich morsch war.

Haftpflicht Nicht nur für Hauseigentümer oder Autobesitzer kann ein Sturm eine teure Sache werden, sondern auch für Mieter. Dafür reicht schon ein vom Balkon gewehter Blumentopf, beschreibt die Stiftung Warentest das Risiko: Trifft er einen Fußgänger und erleidet der lebenslange Schäden, dann könne das zum finanziellen Ruin führen, weil ihm Schadenersatz zusteht. Dagegen hilft nur eine Haftpflichtversicherung. Sie greift auch, wenn Dachziegel z. B. auf ein geparktes Auto fallen und der Besitzer Schadenersatz verlangt. Denn ein ordentlich gewartetes Dach muss einem „normalen“ Sturm standhalten.

Meldung Immer gilt: Schäden müssen der Versicherung unverzüglich gemeldet werden, am besten schon am nächsten Tag. Betroffene sollten bei ihrem Versicherer anrufen oder eine E-Mail schicken, empfiehlt die Stiftung Warentest.

2019 war ein relativ preiswertes Jahr

Sturm- und Hagelschäden an Kraftfahrzeugen dürften die deutschen Versicherer 2019 fast 1 Mrd. Euro gekostet haben, doppelt so viel wie im Jahr zuvor. Insgesamt lagen aber ihre Ausgaben für Schäden an Häusern, Hausrat, Gewerbe, Industrie und Kraftfahrzeugen mit 3,2 Mrd. Euro unter dem langjährigen Schnitt, schätzt der Branchenverband GDV. Denn für Schäden durch Sturm, Hagel und andere Naturgefahren wie Starkregen mussten sie mit 2,2 Mrd. Euro deutlich weniger aufwenden. ⇥dik