Pflege in Brandenburg: Bewohner in Pflegeheimen haben Anspruch auf Einzelzimmer

Pflegeheime in Brandenburg haben nach dem Gesetz grundsätzlich die Pflicht, Einzelzimmer anzubieten. Doppelzimmer sollen die Ausnahme sein. Die Realität sieht aber anders aus. (Symbolfoto)
Sebastian Kahnert/dpa- Oberverwaltungsgericht bestätigte: Pflegeheime in Brandenburg müssen Einzelzimmer anbieten.
- Doppelzimmer bleiben Ausnahme, wenn Nutzung fachlich begründet ist oder auf Wunsch erfolgt.
- Fall Erkner: Genehmigung zur Weiternutzung von Doppelzimmern wurde verweigert – Urteil bestätigt.
- Begründung: Schutz von Privat- und Intimsphäre hat Vorrang, Fristen sollen Umstellung erleichtern.
- Ende 2023 gab es 21.129 Einzelzimmerplätze und 5510 in Zweibettzimmern in Brandenburg.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Dürfen Pflegeheime Senioren weiterhin in Mehrbettzimmern unterbringen? Um diese Frage ging es am Mittwoch, 29. April 2026, in einem Prozess vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.
Klägerin ist die Senioren-Wohnpark Erkner GmbH in Oder-Spree. Die Bewohner leben dort derzeit in 27 Einzel- und 45 Doppelzimmern. Die Heimaufsichtsbehörde hält die Unterbringung in größtenteils Doppelzimmern nach Vorgaben des Brandenburgischen Pflege- und Betreuungswohngesetzes für unzulässig.
Denn seit dem Jahr 2010 schreibt die Strukturqualitätsverordnung vor, dass das unmittelbare Wohnumfeld im Pflegeheim grundsätzlich nur einer Bewohnerin oder einem Bewohner zur Verfügung stehen soll. Das heißt übersetzt, dass Pflegeheime grundsätzlich Einzelzimmer anzubieten haben und Doppelzimmer die Ausnahme sein sollten.
258 Pflegeheime in Brandenburg bieten Doppelzimmer an
Die Pflegeheime in Brandenburg hatten bis Juni 2020 Zeit, die Verordnung umzusetzen. Viele haben jedoch inzwischen Verlängerungsfristen für den Umbau bekommen.
Die Emvia Living Gruppe mit Sitz in Hamburg, die mehr als 50 stationäre Pflegeeinrichtungen in ganz Deutschland mit rund 5500 Betten betreibt, wollte für den Doppelzimmer-Betrieb des 1995 eröffneten Heims in Erkner ebenfalls eine weitere Erlaubnis zur Weiternutzung der Doppelzimmer. Ihr Mietvertrag der Immobilie in Erkner geht bis 2037.
Das Landesamt für Soziales und Versorgung, das dem brandenburgischen Sozialministerium untersteht, hatte diese Erlaubnis jedoch verwehrt. Die Heimbetreiber gingen dagegen vor Gericht.
Das Verwaltungsgericht Cottbus gab der Behörde recht. Doch wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles ließ die Kammer die Berufung gegen das Urteil von Mai 2025 vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zu. Schließlich bieten von den 984 Brandenburger Pflegeeinrichtungen noch immer 258 auch Doppelzimmer an.
Mindestens 24 Quadratmeter im Doppelzimmer
Der Anwalt der Pflegeheim-Kette, Hans-Peter Ensenbach, argumentierte nun am Mittwoch, dass die „Einzelzimmer“-Verordnung nicht klar genug formuliert sei. Denn in einem Passus heißt es unter anderem: „Das unmittelbare Wohnumfeld muss mindestens eine Größe aufweisen, die ausreichend Platz für ein Bett, einen Kleiderschrank, Möbel, Mediennutzung und Sitzgelegenheiten mit Tisch sowie genügend Fläche zur Fortbewegung entsprechend dem persönlichen Bedarf bietet.“

Über die Doppelzimmer im Senioren-Wohnpark Erkner GmbH in Oder-Spree verhandelte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.
Chris HeinigUnd das wird laut Verordnung vermutet, „wenn die Wohnfläche 14 Quadratmeter, bei zwei Personen 24 Quadratmeter nicht unterschreitet und dabei ausreichend Stellfläche für die Unterbringung persönlicher Gegenstände und Möbel zur Verfügung steht.“
Laut Ensenbach könnte man den Absatz so deuten, dass der Weiterbetrieb von Doppelzimmern durchaus zulässig sei. Ähnliches gelte für einen anderen Passus der Verordnung. Darin heißt es: „Die Nutzung durch mehr als zwei Personen ist unzulässig.“ Diese Passage ließe ebenfalls vermuten, dass Doppelzimmer in bestimmten Bereichen legitim seien, argumentierte der Anwalt.
44 der 45 Doppelzimmer im Senioren-Wohnpark Erkner weisen eine Wohnfläche von 29,45 Quadratmetern auf. „Unsere schönen großen Doppelzimmer bieten viel Platz, um sich den persönlichen Rückzugsort mit Erinnerungsstücken zu gestalten - uneingeschränkte Privatsphäre trotz Gemeinschaft“, wirbt die Pflegeeinrichtung auf ihrer Webseite. Gerade Menschen mit leichter Demenz profitieren von Gesellschaft, Sicherheit und neuen Kontakten, heißt es weiter.
Länder sind verpflichtet, ausreichend Pflegeplätze vorzuhalten
Zum Verfahren hat sich die Emvia Living Gruppe aber auf Anfrage nicht geäußert. Ihre beiden Anwälte kritisierten in der Verhandlung, dass die Vorgabe, Doppelzimmer in Einzelzimmer umzubauen, gegen das Sozialstaatsprinzip verstoße, und damit verfassungswidrig sei.
Denn laut Bundessozialgesetz sind die Länder verpflichtet, ausreichend Pflegeplätze vorzuhalten. Durch den erzwungenen Umbau von Doppelzimmern in Einzelzimmer würden diese Plätze in den Heimen jedoch nahezu halbiert, während der Bedarf wegen des demografischen Wandels eher ansteige.
Die Behörde habe dazu keine Kosten-Folge-Rechnung vorgenommen, kritisierte der Rechtsanwalt. Das sei aber nötig, denn nicht nur für die Heimbetreiber würden die Kosten steigen, sondern auch für Pflegekassen und die Bewohner selbst, da Doppelzimmer meist günstiger als Einzelzimmer seien.
Die Zahlen in Ober-Spree geben den Klägern recht, zumindest was den Bedarf betrifft. Laut aktuellem Pflegebedarfsbericht waren im Landkreis im Jahr 2023 noch 18.300 Menschen pflegebedürftig. Bis zum Jahr 2040 soll die Zahl auf 21.170 ansteigen.
5510 Pflegeplätze in Zweibettzimmern
Der Richter des Oberverwaltungsgerichts aber befand, dass es nicht die Aufgabe von Heimbetreibern sei, die Behörde wegen fehlender Kosten-Folge-Schätzungen zu rügen. Vielmehr sei es Sache des Landes, die Versorgung zu gewährleisten. Das könne auch mithilfe neuer Heimanbieter oder der Mehrfinanzierung anderer Pflegeformen geschehen, betonte der Richter.
Nach der rund zweistündigen Verhandlung und einer längeren Beratung gab das Oberverwaltungsgericht erneut den Brandenburger Behörden recht. „Das Einzelzimmergebot dient dem Schutz der Privat- und Intimsphäre gerade von hilfebedürftigen älteren sowie pflegebedürftigen oder behinderten Menschen im alltäglichen Leben in Heimen und damit einem legitimen Ziel“, hieß es in der Begründung.
Rechtlichen oder wirtschaftlichen Umsetzungsschwierigkeiten aufseiten der Betreiber werde dagegen hinreichend durch die Gewährung und gegebenenfalls Verlängerung von Angleichungsfristen Rechnung getragen, erklärte der 6. Senat des Gerichts. Das Einzelzimmergebot der Strukturqualitätsverordnung sei verhältnismäßig und nicht zu beanstanden.
Müssen Pflegeheime in Brandenburg nach Urteil umbauen?
Müssen nach dem Urteil nun auch andere Pflegeheime zügiger umbauen? Laut aktuellem Bericht des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg gab es Ende 2023 in Brandenburg 21.129 Plätze in Einzelzimmern und 5510 Plätze in Zweibettzimmern. Mit einer Einzelzimmerquote von 79,3 Prozent lag Brandenburg über dem Bundesdurchschnitt von 73,6 Prozent.
„Es werden keine Einzelzimmerquoten vorgegeben oder Doppelzimmer pauschal verboten“, erklärt Lea Herrmann, stellvertretende Pressesprecherin im Ministerium für Soziales. Vielmehr müsse die Nutzung von Doppelzimmern fachlich begründet sein. Leitgedanke dieses Einzelzimmergebotes sei, eine individuelle und selbstbestimmte Lebensführung der Bewohnenden zu ermöglichen.
Ausnahmen kann es geben, wenn das Zusammenleben in einem Zimmer dem Wunsch der Bewohnerinnen und Bewohner entspreche, insbesondere bei partnerschaftlichen oder freundschaftlichen Verhältnissen.
Doppelzimmer in der Suchttherapie
Zudem könnten Doppelzimmer sinnvoll sein, wenn sie drohende Isolation verhinderten, beispielsweise in der Betreuung taubblinder Menschen oder in der Suchttherapie. „Auch bei nur vorübergehenden Aufenthalten wie in der Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege können Doppelzimmer eine Variante sein“, betont die Behördensprecherin.
Im Falle des Seniorenwohnparks Erkner lägen diese Ausnahme-Gründe jedoch nicht vor, befand das Gericht. Eine weitere Revision wurde nicht zugelassen. Laut Gerichtssprecher Thomas Jacob besteht jedoch die Möglichkeit, Beschwerde gegen diese Nichtzulassung einzulegen, über die dann das Bundesverwaltungsgericht entscheiden müsse.




