Pilze in Brandenburg
: Diese Strafen drohen Pilz-Sammlern beim Parken im Wald

In Brandenburgs Wäldern gilt grundsätzlich ein Parkverbot. Daran halten sich während der Pilzsaison jedoch nicht alle. Das kann für Pilzsucher richtig teuer werden.
Von
Eric Voigt
Potsdam
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Trotz Verbotschild fährt ein Pkw einen Waldweg hinein. Wer sein Fahrzeug einfach an den Rand der nächstgelegenen Straße stellt oder gar zum „wilden Parken“ in den Wald fährt, riskiert mitunter empfindliche Strafen. (Symbolbild)

Patrick Pleul/dpa

An Bundesstraßen, die durch Wälder führen, sind sie jetzt oft zu sehen: die geparkten Autos von Pilzsammlern. Doch das Abstellen des Pkw im oder am Wald kann für die Sucher der herbstlichen Köstlichkeiten schnell teuer werden, denn viele Pilzsucher wissen nicht, welche Regeln auf den sogenannten Wirtschaftswegen gelten.

Laut dem Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB) ist das Fahren auf Waldwegen für Autofahrer verboten – egal, ob ein Sperrschild in der Zufahrt hängt oder nicht. „Diese Schilder werden immer nur an sogenannten Brennpunkten aufgestellt, ansonsten muss der gesunde Menschenverstand erkennen, wo der geschlossene Baumbestand beginnt“, sagt Bernd Friedrich, Sachbearbeiter für Forsthoheit des LFB. Da sich das Parkverbot unmittelbar aus dem Gesetz ergibt, bedarf es keines gesonderten Verkehrszeichens. „Für die Pilzsucher gilt, dass das Kfz vor dem Wald geparkt werden muss“, sagt Bernd Friedrich.

Ausnahmen gibt es bei der Nutzung der Waldzufahrten nur in ganz seltenen Fällen: Beispielsweise kann der Waldbesitzer die Zufahrt zu seinem Wald gestatten oder eine Ausnahmegenehmigung vergeben, wie beispielsweise für Angler oder Imker. Die Waldwege werden vor allem für die Waldbewirtschaftung und die Jagd genutzt und sind in den wärmeren Jahreszeiten zugleich Zufahrten für Rettungskräfte wie Feuerwehr und Sanitäter. Im Falle eines Waldbrandes oder eines Unfalls müssen die Einsatzkräfte schnellstmöglich zum Unglücks- oder Brandort gelangen können.

Das Auto im Wald abstellen kann teuer werden

Wer sein Auto unbedacht zur Pilzsuche im oder am Wald abstellt, für den kann es richtig teuer werden. In Brandenburg wird das Befahren des Waldes als Ordnungswidrigkeit geahndet. Das kann in glimpflichen Fall mit einer Verwarnung geahndet werden. In Einzelfällen kann die Forstbehörde dafür aber auch ein Bußgeld von bis zu 20.000 Euro verhängen.

Dem Landeswaldgesetz (LWaldG) in Brandenburg nach richtet sich die Höhe eines Bußgeldes nach dem geldwerten Vorteil, welcher durch die Ordnungswidrigkeit erlangt wurde sowie nach dem Verhalten des Betroffenen. Laut dem Gesetz erhöht sich das Bußgeld durch vorsätzliches Handeln in der Regel erheblich. Deshalb sollten Pilzsucher nur die Parkflächen in der Nähe von Wäldern zum Abstellen ihrer Autos nutzen – selbst wenn sie dann mitunter ein paar Schritte weiter zu Fuß gehen müssen.

Doch auch das seitliche Parken an Land- und Bundesstraßen kann geahndet werden: Denn das sogenannte Begleitgrün zwischen Fahrbahnrand und Wald ist keine Parkzone. Das Parken darauf kann von der Landespolizei geahndet werden. Kommt es durch das Parken auf dem Seitenstreifen zu einer Behinderung oder gar Gefährdung des Straßenverkehrs, indem die Bundes- oder Landstraße verengt wird, kann der Pkw sogar abgeschleppt werden.

Wer regelt und kontrolliert das Befahren von Waldwegen?

Eine Verkehrskontrolle der Polizei ist nur selten in Wäldern zu sehen. Dies bedeutet aber nicht, dass die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung auf diesen Straßenabschnitten nicht zu gewährleisten ist. Werden die Wirtschaftswege von Unbefugten befahren, kann die Anzeige einer Ordnungswidrigkeit, bezogen auf den Wald, durch jedermann erfolgen. Die Anzeigenaufnahme wird durch den zuständigen Hoheits-Revierförster oder die zuständige Oberförsterei vorgenommen.

Bewusst genießen

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