Reiseveranstalter: Bekommen Urlauber von Thomas Cook alles zurück?

Das Firmenlogo vor der Zentrale.
Frank Rumpenhorst/dpaWer mit Thomas Cook, Neckermann Reisen oder Öger Tours in den nächsten Wochen in Urlaub fahren wollte, droht unfreiwillig zu Hause zu bleiben: Nach der britischen Mutter haben am Mittwoch auch die deutschen Thomas–Cook–Gesellschaften Insolvenz beantragt. „Der reguläre Geschäftsbetrieb ist eingestellt,“, hieß es aus der Zentrale. Das gilt auch für die Marken Bucher Reisen und Air Marin. Vorerst dürften alle Reisen ausfallen.
Allerdings hat Thomas Cook Deutschland beim Bundeswirtschaftsministerium einen staatlichen Überbrückungskredit von angeblich 375 Millionen Euro beantragt. Dies ist unabhängig von den 380 Millionen Euro Staatsbürgschaft für die Charterflugtochter Condor, die die Bundesregierung gewährt ha. Dies sei möglicherweise gerechtfertigt, sagte FDP–Fraktionsvize Michael Theurer unserer Zeitung: „Warum eine gesunde Tochtergesellschaft und ihre Kunden in Mitleidenschaft ziehen, wenn das Geschäftsmodell der Mutter nicht mehr funktioniert?“ Bei Thomas Cook Deutschland lehnte er dagegen eine Staatsbürgschaft ab.
Condor fliegt weiter, nimmt aber keine Thomas–Cook–Kunden mit, die in Deutschland abfliegen. Um alle Kunden des insolventen Veranstalters muss sich die Zürich Versicherung kümmern, die für die Reisepreissicherung im Insolvenzfall zuständig ist. Sie beauftragte den Dienstleister Kaera AG mit der Abwicklung, wofür diese die Internetseite kaera–ag.de und eine Hotline einrichtete. Sie solle kontaktiert werden, wenn es zu Problemen komme, empfahl das Auswärtige Amt. „Bei erheblichen Problemen mit ihrem Hotel“ können sich Urlauber auch an die zuständige deutsche Auslandsvertretung wenden.
Nach Ansicht des Deutschen Reiseverbands haben Hotels in den Urlaubsgebieten keinen Grund, Urlauber zur Kasse zu bitten, weil die Versicherung einspringe. Der Insolvenzversicherer sei zur Rückführung der Reisenden verpflichtet. Seine Leistungen sind allerdings auf insgesamt 110 Millionen Euro pro Gesellschaft begrenzt. Das ist wenig: Derzeit sind 140 000 deutsche Urlauber von Thomas–Cook–Marken unterwegs, Zudem haben Hunderttausende für die nächsten Wochen gebucht und den vollen Reisepreis oder eine Anzahlung geleistet. Daher könnte der Schaden viel höher sein.
Dann werde nur anteilig gezahlt, heißt es bei Kaera. Jeder bekäme also nur einen Teil seines Reisepreises zurück. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen sieht dagegen den Bund in der Pflicht: Nach einer EU–Richtlinie müsse jeder Staat Sorge tragen, dass auch bei großen Anbietern die Kundengelder wirksam abgesichert seien.