Rettungsdienst Brandenburg: Einigung erzielt – Rettungsfahrten weiter ohne Gebühr

Trotz der Einigung über gebührenfreie Rettungswagen in Brandenburg stehen weiterhin noch Diskussionen aus (Symbolbild)
Patrick Pleul/dpa- Rettungswagen-Fahrten in Brandenburg bleiben gebührenfrei; Einigung nach langen Verhandlungen erzielt.
- Acht Kreise einigen sich mit Krankenkassen auf neue Kostenkalkulation; Streit um Leerfahrten bleibt offen.
- Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zu Leerfahrten wird abgewartet.
- Einnahmeausfälle der Kreise durch Festbeträge der Kassen erhöhten den Druck.
- Keine Gebührenbescheide an Bürger während verlängertem Verhandlungsstopp.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Die Fahrten mit dem Rettungswagen bleiben in Brandenburg gebührenfrei – darauf haben sich Landkreise und Krankenkassen nach monatelangen Verhandlungen geeinigt. Acht Kreise, in denen feste Beträge der Kassen galten, vereinbarten eine neue Kalkulationsgrundlage. Das kündigte Gesundheitsministerin Britta Müller (parteilos, für BSW) an.
Allerdings klammerten beide Seiten den umstrittenen Umgang mit Leerfahrten von Rettungswagen aus. Sie wollen eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG) zu einer Klage der Kassen gegen die Gebührensatzung des Kreises Teltow-Fläming abwarten.
Einigung im Kosten-Streit um Rettungsdienst in Brandenburg
Seit dem 1. Januar zahlen die Kassen nur noch feste Pauschalen für Rettungseinsätze, bis es eine Einigung mit den Landkreisen auf eine neue Kalkulation gibt. Die Kreise Barnim, Oberhavel, Märkisch-Oderland, Oberspreewald-Lausitz, Oder-Spree, Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming und Spree-Neiße hatten bisher keine Vereinbarung mit den Kassen abgeschlossen. Die Pauschalen waren nach Ansicht des Landkreistags rechtswidrig. Im März begann der Kreis Märkisch-Oderland, Gebührenbescheide an die Patienten zu verschicken.
Nach einem Treffen von Kreisen und Kassen mit Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hatten alle Seiten eine Friedenspflicht vereinbart, während der keine Kostenbescheide für Rettungsfahrten an Bürgerinnen und Bürger verschickt werden durften. Die Frist wurde verlängert und endete an diesem Montag. Die Beteiligten standen auch unter Druck, weil die Einnahmeausfälle für die Kreise wegen der Festbeträge der Kassen zunehmen. Die übrigen Kreise und kreisfreien Städte hatten sich mit den Kassen auf eine Kalkulation geeinigt.
