Revisionsprozess
: Mörder von Elias und Mohamed - Gericht will weitere Zeugin anhören

Muss Silvio S. auch nach einer lebenslangen Haftstrafe im Gefängnis bleiben? Mit dieser Frage befasst sich das Potsdamer Landgericht.
Von
dpa
Potsdam
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Der Mörder Silvio S. wird von einem Justizbeamten in einen Verhandlungssaal des Landgerichtes Potsdam geführt. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs muss das Landgericht Potsdam erneut prüfen, ob bei dem verurteilten Mörder der beiden Jungen Elias und Mohamed ein Hang zur Begehung weiterer schwerer Straftaten vorliegt und eine Sicherungsverwahrung nach der Haft erforderlich ist.

Ralf Hirschberger/dpa

Mithilfe der Angaben der Kriminalkommissarin will das Gericht klären, ob Silvio S. bei seinen Taten einem pädophilen Hang nachging und nach Verbüßung seiner lebenslangen Haft in Sicherungsverwahrung muss. Ursprünglich sollte am kommenden Verhandlungstag (24. Mai) ein Urteil ergehen.

Silvio S. hatte Elias und Mohamed im Sommer und im Herbst 2015 angelockt, missbraucht und getötet. Im Sommer 2016 wurde er vom Landgericht Potsdam wegen Mordes und Kindermissbrauchs zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter stellten auch die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren erschwert. Die Sicherungsverwahrung lehnten sie jedoch ab. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Revision beim Bundesgerichtshof ein, der dieser folgte. Nun muss das Gericht erneut darüber entscheiden.

Anders als die Haft ist die Sicherungsverwahrung keine Strafe für ein Verbrechen. Sie soll die Allgemeinheit vor Tätern schützen, bei denen das Gericht davon ausgeht, dass sie auch nach der Haft weiter gefährlich sind - und das grundsätzlich unbefristet. Die Bedingungen müssen jedoch deutlich besser sein als in der Strafhaft und es muss ein größeres Therapieangebot geben.

Die Staatsanwaltschaft Potsdam ist von dem pädophilen Hang des 35-Jährigen überzeugt. Seit 1999 soll Sivio S. Kinderbilder aus Zeitungen und Magazinen ausgeschnitten und gesammelt haben, so Staatsanwalt Peter Petersen.

Der BGH hatte in seinem Urteil Kritik an der Entscheidung des Landgerichts geäußert: Weder sei der kurze Zeitabstand zwischen beiden Morden ausreichend gewichtet worden noch die menschenverachtende Weise, in der die Taten begangen wurden.

Die Zeugin soll am kommenden Verhandlungstag im Beisein des Sachverständigen gehört werden, der das Gutachten zu dem 35-Jährigen im ersten Verfahren erstellt hatte. Möglicherweise könnte der Experte daraufhin seine Beurteilung von Silvio S. noch einmal ergänzen - sollte ihn das Gericht erneut befragen.