Sparkassen
: Größere Transparenz eingefordert

Der Bundesgerichtshof hat am Dienstag zu der umstrittenen Kündigung von Prämiensparverträgen durch Sparkassen geurteilt.
Von
Ina Matthes
Frankfurt (Oder)
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Keine Bank wie jede andere: Sparkassen sind dem Gemeinwohl verpflichtet. Auch deshalb sorgte die massenhafte Kündigung von Prämienverträgen für teils heftige Diskussionen.

Arne Bänsch/dpa

Was bedeutet das Urteil jetzt zum Beispiel für die rund 3000 Kunden der Sparkasse Märkisch-Oderland, die als erste in Brandenburg Prämienverträge gekündigt hatte? Banker äußern sich zurückhaltend: Man wolle jetzt die Begründung des Urteils abwarten, sagte Falk Hoffmann, Sprecher der Sparkasse Märkisch-Oderland. „Wir wollen sehen, ob es Besonderheiten gibt, die zu beachten sind.“ Ähnlich äußerte sich Christian A. Rumpke, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB). „Wir müssen die Urteilsbegründung abwarten.“

Das Urteil des BGH bezieht sich demnach auf unbefristete Verträge. Unklarheiten bestehen hinsichtlich mancher befristeter Verträge. Vor Gerichten in Deutschland sind derzeit noch weitere Klagen anhängig. So hat die Verbraucherzentrale Brandenburg Klage gegen die Sparkasse Märkisch-Oderland eingereicht. Aus Sicht der Verbraucherschützer hat diese Prämiensparverträge mit einer Laufzeit von 99 Jahren unrechtmäßig gekündigt. Streit gibt es außerdem auch um die Höhe der gezahlten Zinsen.

Dieser Fall hat aber nicht nur eine juristische Dimension, sondern auch ein politische. Darf eine Sparkasse wie jede beliebige Privat- oder Geschäftsbank aus rein fiskalischen Gründen handeln, fragen Brandenburgs Verbraucherschützer. Schließlich agierten Sparkassen im öffentlich-rechtlichen Auftrag. Wie transparent müssen sie ihre Entscheidungen machen? Die Verbraucherzentrale VZB hat im April vorm Verwaltungsgericht in Frankfurt (Oder) gegen die Sparkasse Märkisch-Oderland geklagt. Sie verlangt Einsicht in Sitzungsprotokolle des Verwaltungsrates. Er kontrolliert den Vorstand. Im Gremium sitzen Vertreter der öffentlichen Hand – unter anderem der Landrat. Die Verbraucherzentrale will wissen, wie sich der Verwaltungsrat zu den Kündigungen verhalten hat.

„Wir wollen die Bestätigung haben, dass alles mit rechten Dingen zugegangenen ist und dass der Verwaltungsrat mit der nötigen Sorgfalt vorgegangen ist,“ sagt Christian A. Rumpke. Sparkasse bzw. Verwaltungsrat hatten eine Auskunft zu den Sitzungen nach Angaben der VZB zuvor abgelehnt. Dort gehe es um sensible und personenbezogene Daten, begründete der Vorsitzende des Verwaltungsrates der Sparkasse Märkisch-Oderland, Landrat Gernot Schmidt, gegenüber dieser Zeitung.

Die Verbraucherzentrale wartet nun auf einen Gerichtstermin. Und hat im Vorfeld der Wahlen die Parteien im Land aufgefordert, sich zu den Kündigungen zu positionieren.

Banken mit öffentlichem Auftrag

Erste Sparkassen wurden Ende des 18. Jahrhunderts gegründet. Sie sollten der ärmeren Bevölkerung sichere, verzinsliche Anlagen ihrer Ersparnisse  bieten. Sparkassen sind in der Regel öffentlich-rechtliche Anstalten in kommunaler Trägerschaft. (Eine Ausnahme bilden die fünf Freien Sparkassen.) Sparkassen sollen Sparsinn und Vermögensbildung fördern. Der Vorstand einer Sparkasse führt die Geschäfte. Der Verwaltungsrat bestimmt die Richtlinien der Geschäftspolitik und überwacht die Geschäftsführung. So  schreibt es das Brandenburgische Sparkassengesetz vor.  ⇥red