Steuererklärung 2024: Steuerklasse, Freibetrag, Witwenrente – was ändert sich?

Damit der Steuerbescheid auch korrekt wird, sollten Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in ihrer Steuererklärung für 2024 alle relevanten Einnahmen und Ausgaben angeben. Bis wann muss sie abgegeben werden?
Christin Klose/dpa- Steuererklärung 2024: Neue Abgabefristen bis 31. Juli 2025 oder 30. April 2026 bei Unterstützung.
- Grundfreibetrag auf 11.784 Euro (Alleinstehende) und 23.568 Euro (Ehepaare) erhöht.
- Rentenfreibetrag beträgt 17 Prozent; 83 Prozent der Rente steuerpflichtig.
- Gewinne aus privaten Verkäufen bis 1000 Euro steuerfrei.
- Witwen müssen ab 2025 Steuererklärung abgeben; Splittingtarif endet.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Ab dem Steuerjahr 2024 gelten wieder die normalen Abgabefristen. Welche sind das? Was bedeuten inhaltliche Änderungen in der Steuererklärung, zum Beispiel zum Grundfreibetrag und dem Unterhaltshöchstbetrag? Wie viel Prozent der Rente wird bei Neurentnern versteuert? Wie hoch ist die neue Freigrenze für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften? Antworten auf diese und weitere Fragen rund um die Steuererklärung gaben Martina Bruse und Annett Grafe von der Vereinigten Lohnsteuerhilfe am Lesertelefon.
Als Alleinerziehende mit Kind habe ich in der Steuerklasse II immer Geld vom Finanzamt zurückbekommen. Nach meiner Heirat 2023 sind wir in die Steuerklassen 4/4 mit Faktor gewechselt. Bei der jüngsten Steuererklärung kam am Ende eine „Null“ heraus. Das verstehe ich nicht.
Mit der Heirat steht Ihnen zum einen der Entlastungsbetrag als Alleinerziehende nicht mehr zu. Zum anderen wirken sich bei der neuen Steuerklasse 4 mit Faktor für jeden Ehegatten die steuerentlastenden Vorschriften direkt beim laufenden Lohnsteuerabzug aus. Das heißt, was sie sonst im Zuge der Steuererklärung an Geld zurückerhalten haben, wurde bereits monatlich verrechnet.
Steuererklärung 2024: Lohnt Änderung der Steuerklasse?
Seit dem 1. März bin ich Rentner, arbeite aber weiterhin 80 Stunden im Monat in meiner alten Firma. Auch meine Frau geht noch voll arbeiten. Sollte ich jetzt unsere Steuerklasse ändern, bisher haben wir IV und IV, um bei der nächsten jährlichen Steuerberechnung dann mit zwei Einkommen nicht so viel nachzahlen zu müssen?
Nein, für Sie sind zunächst weiterhin die beiden vollen Einkommen steuerlich relevant, die Rente wird ja nur anteilig besteuert. Ihr Freibetrag liegt bei 16,5 Prozent. Da es sich bei Ihnen offensichtlich um einen Halbtagsjob handelt, wird vom Ihrem Lohn die Lohnsteuer gleich einbehalten. Für die endgültige Berechnung fließen zwar noch weitere senkende Faktoren ein, beispielsweise Vorsorgeaufwendungen. Aber auch bei der Steuerklassenwahl IV/IV werden Sie vermutlich nachzahlen müssen, jedenfalls einen geringeren Betrag als bei anderen Kombinationen, zum Beispiel den Steuerklassen III und V.
Für die aktuelle Steuererklärung gelten ja neue Freibeträge und Abgabefristen. Was ist wesentlich für das Jahr 2024?
Ab dem Steuerjahr 2024 gelten wieder die normalen Abgabefristen. Für die Steuererklärung 2024 haben Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung selbst erstellen, bis zum 31. Juli 2025 Zeit. Kümmert sich um die Steuererklärung ein Lohnsteuerhilfeverein oder ein Steuerberater, verlängert sich die Abgabefrist auf den 30. April 2026.
Für das Jahr 2024 wurde der Grundfreibetrag rückwirkend auf 11.784 Euro für Alleinstehende und auf 23.568 Euro für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner angehoben. Bis zu diesem Betrag bleibt das Einkommen steuerfrei. Der Unterhaltshöchstbetrag steigt ebenfalls auf 11.784 Euro. Bis zu diesem Betrag können Unterstützungsleistungen an Angehörige oder andere begünstigte Personen steuerlich geltend gemacht werden.
Wer 2024 in Rente geht, dem steht ein Rentenfreibetrag von 17 Prozent zu. Das bedeutet: 17 Prozent der Rente bleiben steuerfrei, 83 Prozent der Rente müssen versteuert werden.
Steuerfreie Gewinne bei privaten Verkäufen begrenzt
Es heißt, für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften gilt eine neue Freigrenze. Wie hoch ist sie? Und gilt das auch, wenn wir privates Land verkaufen wollen, das wir bisher an Agrarbetriebe verpachtet haben?
Die privaten Veräußerungsgeschäfte, die Sie meinen, beziehen sich auf Verkäufer, die vor allem auf Internetplattformen zum Beispiel Kleidung oder aufbereitete Möbel verkaufen. Deren Gewinne bleiben steuerfrei, wenn der jährliche Gesamtgewinn weniger als 1000 Euro beträgt. Wird die Grenze um einen Euro überschritten, muss der gesamte Betrag versteuert werden.
Wenn Sie Ihr Land bisher an Agrarbetriebe verpachtet haben und die Pacht in der Steuererklärung unter Vermietung/Verpachtung angeführt haben, können Sie das Land verkaufen. Wenn das Land mindestens zehn Jahre in Ihrem Eigentum stand, ist der Gewinn unabhängig von der Höhe nicht steuerpflichtig. Wichtig ist, dass Sie in der nächsten Steuererklärung den Verkauf angeben, sonst wird das Finanzamt jedes Jahr aufs Neue nach den Einkünften aus der Verpachtung fragen.

Welche neue Abgabefristen gelten, warum müssen Verwitwete eine Steuererklärung abgeben? Martina Bruse vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe hat weiterhelfen können.
Atelier Ralf NikolaiIch warte für meine Firma Anlagen an verschiedenen Standorten und erhalte dafür eine Kilometerpauschale vom Arbeitgeber. Kann ich in der Steuererklärung dafür auch auswärtige Tätigkeit geltend machen?
Bei wechselnden Arbeitsstellen handelt es sich um auswärtige Tätigkeit und das ist grundsätzlich auch steuerlich relevant. Ein steuerlich zu berücksichtigender Mehraufwand für Fahrkosten liegt allerdings nicht mehr vor, wenn die Aufwendungen bereits vollständig vom Arbeitgeber ausgeglichen wurden.
Lohnsteuer wird bei Pension abgezogen
Ich war Lehrerin und erhalte für 18 Jahre als Angestellte eine Rente, die erst mal nicht besteuert wird, und für 22 Jahre als Beamtin eine Pension. Davon wurde die Lohnsteuer immer abgezogen. Wenn ich das richtig verstanden habe, wird mit der Steuererklärung die Rente noch einmal besteuert. Ist darunter eine Doppelbesteuerung zu verstehen?
Nein. Die abgezogene Lohnsteuer bei der Pension wird als eine Art Vorauszahlung bei der Steuererklärung berücksichtigt und gegengerechnet. Bei der Rente werden vom Rentenversicherungsträger dagegen zunächst keine Steuern einbehalten. Je nach Höhe kann es bei Abgabe der Steuererklärung aber zu einer Steuernachzahlung kommen. Um eine solche zu vermeiden oder der Höhe nach zu reduzieren, müssen alle steuermindernden Ausgaben, zum Beispiel Spenden, Krankheitskosten oder die private Krankenversicherung in der Steuererklärung erklärt werden. Das zu versteuernde Einkommen wird aus allen Einkünften errechnet. Die einbehaltenen Steuern bei der Pension werden bei der Steuererklärung angerechnet.
Verwitwet - warum ist eine Steuererklärung nötig?
Ich musste bisher keine Steuererklärung abgeben, aber nach dem Tod meines Mannes erhalte ich seit 2024 neben meiner Rente und einer Betriebsrente auch Witwenrente. Muss ich da jetzt eine Steuererklärung machen?
Vermutlich mussten Sie bisher keine Steuererklärung abgeben, weil Sie zusammen mit Ihrem Ehemann veranlagt wurden und deshalb im Rahmen des sogenannten Splittingtarifs die doppelten Freibeträge galten. Im Kalenderjahr 2025, dem Jahr nach dem Tod Ihres Mannes, erhalten Sie noch ein letztes Mal den Splittingtarif, man nennt das Witwen- oder Gnadensplitting.
Sie müssen 2025 erstmals eine Steuererklärung abgeben, deren Ergebnis voraussichtlich zu keiner Steuerzahlung führt. Ab 2026 stehen Ihnen die doppelten Freibeträge nicht mehr zu. Deshalb ist ab diesem Steuerjahr mit einer Steuernachzahlung zu rechnen. Sie können sich vorab zum Beispiel bei einem Lohnsteuerhilfeverein die Höhe der dann entstehenden Nachzahlung ausrechnen lassen und ggf. quartalsweise Vorauszahlungen vornehmen.
Behinderten-Pauschbeträge können übertragen werden
Wir haben eine schwerstbehinderte Tochter, die wir bis 2023 bei uns im Haushalt gepflegt haben. Wir haben bisher für sie die Behindertenpauschale, den Pflegepauschbetrag und die Fahrkosten in Anspruch genommen und steuerlich geltend gemacht. Inzwischen lebt unsere Tochter in einer Pflegeeinrichtung. Können wir die Ausgaben weiterhin in der Steuererklärung angeben?
Grundsätzlich ist die Übertragung der Behinderten-Pauschbeträge der Kinder auf die Eltern möglich, vorausgesetzt, das Kind nimmt den Pauschbetrag nicht selbst in Anspruch, wovon in Ihrem Fall wohl auszugehen ist. Allerdings kann entweder der Behindertenpauschbetrag oder die tatsächlichen Pflegeheimkosten geltend gemacht werden.
Der Pflegepauschbetrag gilt dagegen nur für pflegende Angehörige, die selbst zu Hause und unentgeltlich pflegen.
Mein Mann und ich machen seit Jahren die vereinfachte Steuererklärung. Seit 2024 wird mein Mann in einem Heim gepflegt. Kann ich diese hohen Kosten steuermindernd ansetzen?
Ja, das können Sie. In der Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften (Zeile 28) ist die Summe der Aufwendungen einzutragen. Das Finanzamt rechnet allerdings automatisch eine sogenannte zumutbare Eigenbelastung ab.

Kann bei Fragen zu Steuererklärung weiterhelfen : Annett Grafe vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe
Atelier Fischbach BeeskowArztkosten und Medikamente absetzen
Bei meinem Mann und mir sammeln sich über das Jahr große Summen Geld für Arztkosten, Medikamente und ähnliche Dinge an. Wie viel davon kann ich steuerlich geltend machen?
Das ist individuell verschieden. Das Finanzamt berücksichtigt den Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte, den Familienstand und die Anzahl der Kinder. Für jede Kombination gibt es eine bestimmte zumutbare Belastungsgrenze. Die außergewöhnliche Belastung beträgt danach zwischen ein und sieben Prozent von der Brutto-Gesamtsumme Ihrer Einkünfte.
Sammeln Sie von Beginn des Jahres an immer alle Belege für die Aufwendungen rund um die Gesundheit und schlüsseln Sie diese extra in der Steuererklärung auf oder geben die Informationen an Ihren Berater weiter. Die Belege müssen nur nach Aufforderung an das Finanzamt geschickt werden.
Wenn die Rente steigt - erstmals Steuererklärung abgeben
Meine Frau und ich sind seit vielen Jahren Rentner. Jetzt meinte mein Nachbar, wir müssen dringend eine Steuererklärung machen wegen der Rentenerhöhungen. Stimmt das oder kann ich auf eine Aufforderung des Finanzamtes warten?
Das kann man so pauschal nicht sagen, Renteneinkünfte sind grundsätzlich mit einem bestimmten Prozentsatz, der abhängig von Ihrem Renteneintritt ist, steuerpflichtig. Rentenerhöhungen sind zu 100 Prozent steuerpflichtig. Sofern Sie dies bisher nicht abgeklärt haben, kann es als durchaus sein, dass Sie steuerpflichtig sind oder mit den Jahren in die Steuerpflicht gerutscht sind. Pauschal kann man sagen, der Grundfreibetrag für Sie als Ehepaar und langjährige Rentenbezieher liegt jährlich bei 23.568 Euro für das Jahr 2024.
Zu Jahresbeginn erhalten Rentner in der Regel eine Rentenbezugsmitteilung. Daraus wird ersichtlich, welche Daten an das Finanzamt gemeldet wurden. In der Praxis ist es oft so, dass langjährige Rentner, die diese Mitteilungen bei ihren Rentenbezugsstellen nie angefordert haben, diese auch oft nicht erhalten. Deshalb fordern Sie sie bei Ihrem Rententräger an. Wenn Sie die Unterlagen einmalig angefordert haben, kommen diese im nächsten Jahr automatisch. Sie ersehen dann genau, welche Meldungen an das Finanzamt gegangen sind und können anhand der Zahlen prüfen, ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen oder nicht.
Pflicht zur Steuererklärung
Bisher haben wir keine Steuererklärung gemacht, was im Alter von Mitte 80 auch schwerfällt. Jetzt habe ich mir aus dem Internet eine vereinfachte Erklärung runtergeladen und in der Erklärung gefunden, dass ja alles an Rente schon ans Finanzamt gemeldet wird. Wozu soll ich dann noch so eine Erklärung machen?
Wenn Sie bisher als Rentner nie eine Steuererklärung abgegeben haben, keine weiteren Einkünfte haben und vom Finanzamt nicht aufgefordert wurden, spricht einiges dafür, dass Sie aufgrund der Rentenhöhe nicht zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet sind.
Grundsätzlich sind aber auch Rentner unabhängig von ihrem Alter verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, auch wenn die Rentenversicherungsträger bereits Daten an das Finanzamt gemeldet hat. Das macht auch Sinn, denn damit können steuerpflichtige Rentner Ihre Steuerlast ggf. senken, weil Sie einiges steuermindernd gegenrechnen lassen können, beispielsweise krankheitsbedingte Ausgaben, Ausgaben für Hilfen im Haushalt oder für Handwerker.
Als Ehepaar machen wir immer eine gemeinsame Steuererklärung. Nun erhält meine Frau aber wenig Rente, ich wesentlich mehr. Wäre es steuerlich sinnvoller, eine getrennte Veranlagung zu machen?
Das kann man nicht pauschal beantworten, aber allein der Unterschied der Rentenbeträge der Höhe führt regelmäßig nicht dazu, dass eine getrennte Veranlagung die bessere Variante ist. In der Praxis zeigt sich, dass in den allermeisten Fällen die Zusammenveranlagung günstiger ist. Lassen Sie sich beim Berechnen entweder von einem Steuerprogramm oder von einem Experten, zum Beispiel einem Berater im Lohnsteuerhilfeverein, helfen. Als Ehepaar haben Sie grundsätzlich immer die Wahlmöglichkeit, sich einzeln oder zusammen veranlagen zu lassen.
Im Vorjahr habe ich bei zwei Geldinstituten Geld angelegt und Zinsen bekommen. Muss ich diese nicht sehr hohen Beträge in der Steuerklärung angeben, so wie es auf den Belegen einer Bank steht?
Wenn Sie Freistellungsaufträge bei den entsprechenden Banken gestellt haben und die Summe der Zinsen den Freibetrag von 1000 Euro pro Person nicht überschreitet, dann wurde keine Kapitalertragssteuer abgeführt und Sie müssen dies auch nicht in der Steuererklärung angeben. Die Bankvordrucke sind unterschiedlich im Wortlaut und weisen auf die Angaben in der Anlage KAP hin. Sofern sich daraus ergibt, dass Kapitalertragsteuer an das Finanzamt abgeführt wurde, ist es sinnvoll die Anlage KAP abzugeben, um ggf. eine Erstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer zu erhalten.
Freibeträge für Baumaßnahmen
Im Vorjahr haben wir eine Wärmepumpe eingebaut und die entsprechenden Förderungen über die KfW erhalten. Kann ich die Arbeitsleistungen der Handwerker steuermindernd ansetzen?
Nein, Sie können nur eine Förderung geltend machen, entweder die Förderung über die KfW oder die steuerliche Förderung.
Ich habe gehört, dass man bei Pflegestufe II die Kosten für Fuß- und Haarpflege steuerlich absetzen kann. Wo gibt man dies an?
Bei der Pflegestufe II gibt es einen Pauschbetrag von 600 Euro, der Pflegekosten abdecken sollte, Mehraufwand muss besonders begründet werden. Frisörkosten sind in der Regel private Kosten. Anderes gilt bei ganz speziellen medizinischen Notwendigkeiten oder bei der Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung. Auch Fußpflege fällt, wenn sie als medizinisch notwendig verordnet wurde, steuerlich unter außergewöhnliche Belastungen.


