Steuererklärung
: Unterhaltszahlungen und Pflege – welche Leistungen Steuerschuld mindern

Eine Steuererklärung lohnt sich für viele Arbeitnehmer, selbst wenn sie gar nicht dazu verpflichtet sind. In neun von zehn Fällen gibt es eine Steuererstattung. Frauen vom Fach gaben Auskunft, wie man Steuern sparen kann.
Von
Annegret Krüger,
Kerstin Macht
Frankfurt (Oder)
Jetzt in der App anhören

Zwei getrennte Bescheide oder einen gemeinsamen? Ehepaare, die sich steuerlich zusammen veranlagen lassen wollen, können ihre einmal getroffene Entscheidung ändern – wenn es rechtzeitig passiert.

Christin Klose/dpa

Fragen und Antworten entstammen einer Telefonaktion mit Martina Bruse vom Lohnsteuerverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. und Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V.

Als ich im Jahr 2020 in Rente gegangen bin, da betrug der Anteil, der von meiner Rente besteuert wird, 80 Prozent. Jetzt sind die Renten gestiegen bzw. passiert dies zum Sommer. Steigt damit jetzt oder bei künftigen Rentenerhöhungen auch der zu versteuernde Anteil für mich?

Erst einmal ein klares Nein, zur Änderung des steuerlich relevanten Rententeils. Der wird bei Renteneintritt festgeschrieben und bleibt bei Ihnen also bei 80 Prozent. Allerdings könnte es sein, dass die Steuerlast an sich steigt. Deshalb gibt es zwei Teilerklärungen für Ihre Frage. Mit der Rentenreform wurde eine nachrangige Besteuerung des Einkommens eingeführt. Wer im Jahr 2005 in Rente gegangen ist, für den beträgt der zu versteuernde Rentenanteil 50 Prozent. Dies steigerte sich dann pro Jahr um zwei Prozent bis 2020, seitdem jährlich um ein Prozent. Wenn Sie also ab 2020 Rente beziehen, dann bedeutet das für Sie einen Besteuerungsanteil von 80 Prozent und das bis zu Ihrer letzten Rentenzahlung. Der Anteil ist also abhängig vom Jahr des jeweiligen individuellen Renteneintritts und beträgt beispielsweise in 2023 83 Prozent. Dies ändert sich folglich auch mit Erhöhungen der Rente an nicht. Allerdings ist jede Rentenerhöhung für Sie voll steuerpflichtig und damit kann sich die Steuerlast und der zu zahlende Betrag bei gleichbleibendem Rentenfreibetrag von hier individuell 20 Prozent auf ihre Renteneinkünfte des Jahres 2020 erhöhen.

Was können wir als Rentnerehepaar steuerlich absetzen zur Senkung der Steuerlast? Beispielsweise die Versicherungen für unser Haus?

Es gibt einige steuermindernde Möglichkeiten, die der Gesetzgeber genau festgelegt hat, auch Versicherungen können steuermindernd berücksichtigt werden. Sachversicherungen wie die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung zählen nicht dazu. Sie können Kranken- und Pflegeversicherung sowie Haftpflichtversicherungen als Sonderausgaben abziehen. Bei Versicherungen gibt es allerdings eine Höchstgrenze. Diese liegt bei aktuell 1900 Euro und wird häufig durch die Kranken- und Pflegeversicherung schon erreicht. Vielleicht steht Ihnen ein Behindertenpauschbetrag zu.

Brille, Hörgerät und Arztkosten auflisten

Möglich ist auch, alles aufzulisten an außergewöhnlichen Belastungen wie z.B. Kosten für Medikamente, eine Brille oder ein Hörgerät, Arztkosten und andere, die eine individuell unterschiedliche Belastungsgrenze überschreiten und als außergewöhnliche Belastungen die Steuer mindern. Zu nennen wäre auch Steuerlastminimierung durch den Pflegepauschbetrag, wenn beispielsweise einer der Ehepartner den anderen pflegt und bei der pflegenden Person mindestens der Pflegegrad Zwei festgestellt wurde. Ebenso auflisten können Sie haushaltsnahe Aufwendungen, wenn Handwerker, Gärtner, Winterdienst und andere Gewerke für Sie tätig waren. Zu der Aufzählung gehören ebenso Spenden oder die Kirchensteuer.

Im Vorjahr waren bei uns Heizung und Waschmaschine kaputt. Sind die ja nicht so geringen Kosten als außergewöhnliche Belastung absetzbar?

Nein, auch wenn es manchmal außergewöhnlich hohe Kosten sein können. Absetzbar sind aber die Kosten der Arbeitsstunden, die die jeweiligen Handwerker im Haushalt des Steuerpflichtigen geleistet haben. Diese kann man als Handwerkerleistungen in die Steuererklärung eintragen.

Materialkosten zählen nicht zu den Handwerkerleistungen

20 Prozent des Rechnungsbetrages, maximal bis zu 1200 Euro, können von der festgesetzten Steuer abgezogen werden. Die Materialkosten betrifft dies nicht und eine weitere verpflichtende Voraussetzung für den steuermindernden Ansatz ist, dass Sie die jeweiligen Rechnungsbeträge an die Handwerksfirmen auf deren Konto überwiesen haben, also wenn keine Barzahlung erfolgte.

Zusätzlich zu unseren Renten erhalte ich seit kurzem für meinen Mann Pflegegeld. Muss dies versteuert werden?

Nein, das ist nicht der Fall. Das Pflegegeld ist steuerfrei.

Mit der Summe unserer bisherigen Renten lagen wir als Ehepaar unter dem Grundfreibetrag, sodass wir keine Steuererklärung abgeben mussten. Jetzt bekommen wir beide Pflegegeld. Ist damit im kommenden Jahr eine Erklärung notwendig?

Nein, auch damit liegen Sie im Bereich des Freibetrages, denn das Pflegegeld wird nicht hinzugerechnet, das ist steuerfrei.

Ich lebe aus gesundheitlichen Gründen seit dem Herbst des Vorjahres im Pflegeheim. Für die anfallenden Kosten setze ich nicht nur meine gesamte Rente ein, sondern ich muss auch noch Erspartes zur Finanzierung zuzahlen, um diesen Platz überhaupt finanzieren zu können. Wie sieht es jetzt mit Steuern aus, die ich eigentlich bisher auf meine Rente zahlen musste in den Vorjahren?

Erst einmal müssen Sie oder jemand, der Ihnen beim Erstellen der Steuererklärung hilft, alle mindernden Leistungen ansetzen. Die Pflege- und Unterbringungskosten für das Heim zählen als außergewöhnliche Belastungen dazu. Es müssen aber alle dauerhaft zu finanzierenden Leistungen aufgeschlüsselt und der Pflege- und Behinderungsgrad angegeben werden. Für alle medizinischen Zuzahlungen oder Leistungen sollten Sie eine Liste anfertigen und diese absetzen.

Jana Bauer, Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V.

BDV

Bereits seit 2003 bin ich in Rente. Vor Jahren hatte ich zusammen mit meinem Mann eine Steuererklärung gemacht, aber das Finanzamt teilte dann mit, dass nichts zu versteuern sei. Im Jahr 2021 ist mein Mann verstorben und seitdem erhalte ich eine kleine Witwenrente. Muss ich jetzt Steuern zahlen?

Das hängt von der Höhe Ihres gesamten Einkommens ab und ob es noch andere Einkünfte gibt. Aber Ihre erste Einzel-Veranlagung würde für 2023 fällig werden, müsste also 2024 gemacht werden. Nach dem Tod eines Ehepartners bleiben für das Sterbejahr und ein weiteres Jahr die bisherige Zusammenveranlagung erhalten.

Beim Tod des Ehegatten greift das Gnadensplittung

Also steuerrechnerisch wird der Todesfall immer erst im dritten Jahr nach dem Tod eines Partners relevant. Man nennt dies Gnadensplitting. Wenn Sie also im gesamten Jahr 2023 mit der Summe ihrer beiden Renten unter brutto 19232 Euro liegen und keine anderen Einkünfte haben, dann bleibt dies auch weiterhin steuerfrei.

Ich habe für meinen Vater, als er vor Jahren in Rente ging, die erste und wohl folgende Steuererklärung gemacht. Das Finanzamt teilte dann mit, dass keine Steuern zu zahlen seien. Er sei nicht steuerpflichtig, aber verpflichtet zur Abgabe einer Erklärung. Da sich sein Einkommen nicht geändert hat, habe ich dann erst wieder nach ein paar Jahren die nächste Erklärung gemacht. Auch da kam der Bescheid: keine Steuern zu zahlen, aber Abgabepflicht. So richtig verstanden habe ich das nicht. Jetzt nach der Rentenerhöhung werde ich wieder eine Steuererklärung anfertigen. Plötzlich habe ich aber die Befürchtung: Kann man mich dann verpflichten, auch die anderen Steuererklärungen nachzumachen?

Das ist eher unwahrscheinlich, wenn sich das Einkommen nicht stark geändert hat oder es keine anderen neuen zusätzlichen Einkünfte gab. Machen Sie die Erklärung für 2022 in den kommenden Monaten und warten dann ab, Ängste brauchen Sie und ihr Vater nicht zu haben.

Meine Mutter ist fast 90 und hat noch nie eine Steuererklärung für ihre kleine Rente gemacht. Ich denke, dass sich das Finanzamt sicher automatisch meldet, wenn dies nötig wäre, denn die Rentenzahlungen werden doch von der Rentenversicherung ans Finanzamt übermittelt.

Die Übermittlung der Renten erfolgt zwar elektronisch. Das bedeutet aber nicht, dass es einen Automatismus gibt, dass der Fiskus dann jeden Steuerpflichtigen mit der entsprechend hohen Jahressumme anschreibt, dass jetzt eine Erklärung anzufertigen sei. Sollte die kleine Rente steuerpflichtig werden, wird sich das Finanzamt jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit bei Ihrer Mutter melden. Sollte bereits länger eine Steuerpflicht vorliegen, kann es passieren, dass sie die Steuererklärungen für vier oder sogar für sieben Jahre nachreichen muss.

Nachforderungen, sogar für mehrere Jahre, sind möglich

Dafür hat man in der Regel wenig Zeit, die Unterlagen sind oftmals schon entsorgt oder nur schwer zusammentragbar, und es könnte auch zu Nachforderungen kommen, die für ein Jahr nicht so schlimm wären, in Summe für mehrere Jahre aber Ihre Mutter empfindlich treffen könnten in so geballter Form. Sie sollten selbst oder mit Hilfe von Experten klären, ob eine Abgabepflicht besteht und wenn ja zunächst für 2022 eine Steuererklärung für Ihre Mutter einreichen. Das bringt Sicherheit und Ruhe für alle.

Unser 19-jähriger Sohn macht eine Lehrausbildung. Im Vorfeld dafür hat er die Fahrerlaubnis gemacht. Eine Woche im Monat muss er zur Schule fahren. Das ist weit entfernt und er ist dann dort kostenpflichtig im Wohnheim. Können wir all dies von der Steuer absetzen?

Der Erwerb der Fahrerlaubnis gehört zu den normalen Lebenshaltungskosten, die Aufwendungen sind nicht absetzbar. Das wäre anders, wenn dies eindeutig im Lehrvertrag gefordert ist als Voraussetzung für die Ausbildung und Arbeit, wie dies beispielsweise in Fuhrunternehmen für Lkw-Fahrer der Fall ist. Wenn es bis zum 25. Lebensjahr Ihres Sohnes noch Kindergeld gibt, können die Kosten für das Lehrlingsheim nicht extra abgesetzt werden. Erst nach dem Auslaufen des Kindergeldes könnten diese Kosten in der elterlichen Steuererklärung als Unterstützung hilfsbedürftiger Familienangehöriger dann mindernd aufgeführt werden. Aber es gibt einen Ausbildungsfreibetrag von jährlich 1200 Euro, wenn die Kinder auswärtig wohnen.

Vor zwei Jahren haben mir meine Eltern ihr Haus überschrieben, ich stehe im Grundbuch, die beiden haben lebenslanges Wohnrecht. Jetzt muss ich einige Sanierungsarbeiten durchführen, um die Energiebilanz zu verbessern. Wird dies steuerlich gefördert?

Wenn Sie die Eigentümerin des Hauses sind und das Haus selbst bewohnen, dann haben Sie die Möglichkeit, energetische Sanierungen unter steuerlichen Förderaspekten durchzuführen. Allerdings gibt es da sehr genaue Vorschriften zu beachten.

Mit beauftragten Firmen vorher abklären

Das beginnt bei den zugelassenen Fachfirmen und Experten und ebenso Materialien beispielsweise für den Fensteraustausch oder die Wärmedämmung und reicht über die Heizung bis zur Dachsanierung. Das sollten Sie vorher mit den beauftragten Firmen genau klären, manchmal muss auch ein Energieberater zwischengeschaltet werden, ehe steuerliche Förderungen fließen.

Ich habe Land und dies benutzen Firmen, um Kabel für Windanlagen zu verlegen oder es zu befahren während der Bauphase. Dafür wurde mit Geld gezahlt für einen Zeitraum von 25 Jahren. Das Geld ist als Einmalzahlung geflossen, nicht jährlich. Ist die Entschädigung steuerpflichtig?

Die Entschädigung zählt nicht zu den steuerbaren Einkünften und muss daher in der Steuererklärung nicht angegeben werden.

Mein Sohn ist geschieden und hat eine Tochter, die mit der Mutter in Kanada lebt. Die Tochter studiert inzwischen und er zahlt noch regelmäßig Unterhalt. Kann er das steuerlich geltend machen?

Ja, auch für Kinder, die Ihren Wohnsitz im Ausland haben, sind grundsätzlich die Freibeträge abzuziehen. Ein Elternteil erhält die vollen Freibeträge, wenn der andere Elternteil seinen Wohnsitz im Ausland hat und daher nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist. Es ist zu beachten, dass sich die Freibeträge ggfls. nach den Grundsätzen der Ländergruppeneinteilung ermäßigen.

Mein Mann ist Rentner, ich bin in der Ruhephase der Altersteilzeit. Mir wurde geraten, nun eine Einzelveranlagung bei der Steuererklärung zu beantragen, weil das wohl günstiger wäre. Was raten Sie?

Das kann ich ohne die konkreten Unterlagen zu kennen, nicht beantworten. Ich rate Ihnen, einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater aufzusuchen.

Aufstockungsbetrag führt in der Regel zu Nachzahlungen

Die können bereits vor Abgabe der Steuererklärung erkennen und berechnen, was günstiger wäre: eine Einzel- oder eine Zusammenveranlagung. Wegen der Aufstockungsbeträge in der Altersteilzeit ist mit Steuernachzahlungen zu rechnen, die mit der Wahl der Abgabeart beeinflusst werden können.

Unsere Enkeltochter studiert normalerweise in Hamburg, derzeit ist sie aber zu einem Auslandsjahr in Kolumbien. Sie bekommt kein Bafög, die Eltern erhalten aber noch Kindergeld. Können Sie den Auslandsaufenthalt steuermindern ansetzen?

Nein, wenn die Eltern noch Kindergeld bekommen, dann können die Unterstützungsleistungen für die Tochter, die im Ausland ist, nicht steuerlich abgesetzt werden. Lediglich der Ausbildungsfreibetrag von 924 Euro kann bei den außergewöhnlichen Belastungen angegeben werden, auf Grund der auswärtigen Unterbringung.

Martina Bruse, Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.

BDV

Ich bin 85 Jahre alt, schwer sehbehindert und habe einen Schwerbehindertenausweis mit dem das Merkzeichen H. Jetzt muss ich eine Steuererklärung machen. Was kann ich da steuermindernd in Bezug auf meine Sehbehinderung angeben?

Da Sie das Merkzeichen H in Ihrem Schwerbehindertenausweis haben, werden automatisch alle Höchstbeträge angerechnet, die sich aus diesem Merkzeichen ergeben. 7400 Euro Schwerbehindertenpauschale und die Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale von 4500 Euro. Sie müssen lediglich eine Kopie des Schwerbehindertenausweises zusammen mit der Steuererklärung einreichen.

Bei mir wurde jetzt für mehrere Jahre rückwirkend ein höherer Grad der Behinderung festgestellt. Den konnte ich ja bei den Steuererklärungen der vergangenen Jahre nicht angeben und habe deshalb weniger Freibeträge gehabt. Könnte ich das jetzt noch beim Finanzamt irgendwie geltend machen?

Ja, Sie haben vom Versorgungsamt eine Bescheinigung über die rückwirkende Feststellung der Schwerbehinderung erhalten. Mit dieser können Sie alle bestehenden Steuerbescheide rückwirkend ändern lassen, auch wenn die Steuerbescheide schon rechtswirksam sind. Das ist im § 173 der Abgabenordnung geregelt.

Unser Sohn ist Postzusteller und muss entsprechende Dienstkleidung tragen. Kann er diese von der Steuer absetzen?

Nur, wenn er sie selbst gekauft hat. Dann müsste er entsprechende Quittungen beilegen. Wird die Dienstkleidung allerdings vom Arbeitgeber gestellt, könnte er nur die Reinigung derselben steuerlich absetzen. In der Regel akzeptieren die Finanzämter dafür einen Pauschbetrag von 110 Euro.

Wir hatten immer die Steuerklassenkombination IV/IV. Jetzt bin ich in Rente gegangen, meine Frau arbeitet noch. Sollten wir jetzt in die III/V wechseln?

Wenn es zwei Einkommen gibt - und Ihre Rente ist ja auch ein Einkommen – dann rate ich eigentlich immer zur Kombination IV/IV. Ihre Frau könnte zwar durch die Steuerklasse III ein höheres Netto-Einkommen erzielen, aber Ihre Rente wird, mittels Steuererklärung im Nachgang besteuert.

Bei Steuerklassenkombination IV/IV bleibt ein Puffer

Bleiben Sie bei der IV/IV, dann hätten Sie für die Besteuerung Ihrer Rente bereits einen Puffer aus der Lohnsteuerzahlung und Sie müssten letztlich weniger oder gar nicht nachzahlen bzw. könnten, wenn Sie genügend absetzen können, vielleicht sogar eine Rückzahlung erhalten. Bei der Steuerklassenkombination III/V ergibt sich jedoch fast immer eine Nachzahlung.

Ich habe seit 2016 eine Solaranlage auf dem Dach mit einer Leistung von 7,2 KW. Muss ich diese bei der Einkommensteuererklärung überhaupt noch angeben, bisher musste ich ja immer die Umsatzsteuer abführen?

Die Umsatzsteuer mussten Sie als Vollunternehmer ans Finanzamt abführen. Da inzwischen mehr als fünf Jahre seit der Installation der Anlage vergangen sind, können Sie beim Finanzamt einen Antrag auf Kleinunternehmer stellen.

Stromanbieter zahlt künftig nur noch Umsatz aus

Sobald das Finanzamt dem Antrag stattgegeben hat, geben Sie dies an den Stromanbieter weiter. Dieser zahlt Ihnen künftig nur noch den Umsatz ohne die Umsatzsteuer aus, und dann brauchen Sie auch keine Angaben gegenüber dem Finanzamt mehr zu Ihrer Solaranlage machen.

Ich bin Rentnerin geworden und muss Steuern auf meine Rente zahlen. Die Abschlagssumme wird quartalsweise abgebucht. Ich würde den Betrag aber gern monatlich zahlen, ist das möglich?

Nein, die Finanzämter sehen da keine Möglichkeit, weil wahrscheinlich der technische Aufwand zu hoch wäre.

Im Rahmen einer Erbschaft habe ich einen hohen fünfstelligen Betrag als Schenkung von einer Cousine erhalten. Wo muss ich das auf der Einkommenssteuererklärung angeben?

Gar nicht. Schenkungssteuer ist eine eigene Steuerart, die nichts mit der Einkommensteuererklärung zu tun hat. Sie müssen eine Schenkungssteuererklärung abgeben. Ein entsprechendes Formular finden Sie auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums. Oder Sie wenden sich an einen Steuerberater.

Wir müssen öfter zu Fachärzten fahren. Kann man das steuerlich absetzen?

Ja, bei den außergewöhnlichen Belastungen können Sie jede Fahrt zum Arzt mit dem eigenen Pkw mit 30 Cent pro gefahrenen Kilometer angeben.

Mein Großvater ist verstorben, ich bin sein Erbe. Mit seinem Tod ist ja auch der Freistellungsauftrag für die Bank erloschen. Aber nach seinem Tod sind noch Kapitalerträge entstanden. Kann ich die dafür gezahlten Steuern zurückerhalten?

Ja, Sie müssen die Beträge in der Anlage KAP eintragen. Die Bank sendet Ihnen eine Steuerbescheinigung zu. Dort steht auch, wo genau sie was in der Anlage eintragen müssen.