Gute Nachricht für Brandenburger Land- und Forstwirte in Gebieten mit Afrikanischer Schweinepest (ASP): Der Landeskrisenstab hat nach Angaben des Verbraucherschutzministeriums Nutzungsverbote innerhalb sogenannter Restriktionszonen aufgehoben. Voraussetzung sei jedoch die vollständige doppelte Einzäunung um ein Kerngebiet, teilte das Ministerium am Sonntag mit.
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Ernte darf nicht an Schweinehalter gehen
Nach einer Phase von Verboten in der sogenannten Weißen Zone und im Kerngebiet gelten nun nur noch geringe Einschränkungen, betonte Staatssekretärin Anna Heyer-Stuffer, Leiterin des ASP-Krisenstabs. Freigegeben sei fast die gesamte die Forstwirtschaft. Kulturen, wie Winterraps oder Roggen, die aufgrund ihrer Wuchshöhe die Fallwildsuche oder die Jagd behindern, dürfen noch nicht ausgebracht werden. Zudem darf Ernte aus diesen Bereichen nicht an Schweinehalter gehen.
Hausschweine bislang nicht infiziert
In Brandenburg wurden bislang 225 Fälle der Afrikanischen Schweinepest bestätigt: im Landkreis Oder-Spree 149, im Landkreis Märkisch-Oderland 62 und im Landkreis Spree-Neiße 14. Der erste Ausbruch bei Wildschweinen in Deutschland wurde am 10. September amtlich festgestellt. Nach jüngsten Erkenntnissen sind bereits in der ersten Juli-Hälfte infizierte Tiere verendet.
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Hausschweinbestände in Deutschland sind den Angaben zufolge nach wie vor frei von der Seuche. Die Krankheit ist für Menschen ungefährlich, für Wild- und Hausschweine aber fast immer tödlich.
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