Umtauschpflicht: Der „Lappen“ wird aussortiert

Papier oder Karte? Viele alte Führerschein-Dokumente aus West und Ost müssen in den kommenden Jahren zwingend umgetauscht werden.
Matthias HausdingDer Umtausch von grauen oder rosafarbenen Führerscheinen aus Papier in Dokumente im Scheckkartenformat soll Schritt für Schritt erfolgen – und nicht auf einmal. Das hat der Bundesrat am Freitag beschlossen.
Hintergrund ist, dass laut einer EU-Richtlinie alte Führerscheine bis 2033 durch EU-einheitliche, fälschungssichere Plastikkarten zu ersetzen sind. Die Bundesländer befürchten aber, dass es im letzten Moment einen Ansturm auf die Fahrerlaubnisbehörden geben könnte, der nicht zu bewältigen wäre. Deshalb sollen die derzeit noch etwa 15 Millionen Papier-Dokumente in mehreren Stufen durch die Plastikkarten ersetzt werden.
Der Umtausch wird dabei zunächst abhängig vom Geburtsjahr des Führerscheininhabers durchgeführt. Begründung des Bundesrates: Das Ausstellungsdatum sei auf den alten Papierdokumenten häufig nicht mehr erkennbar. Los geht es für Autofahrer der Jahrgänge 1953 bis 1958, die ihren „Lappen“ bis zum 19. Januar 2022 ersetzen lassen müssen.
Was laut ADAC etwa 25 Euro kosten soll, aber mit keiner neuen Prüfung verbunden ist. Es folgen die Jahrgänge 1959 bis 1964, die den Umtausch bis Anfang 2023 vollzogen haben müssen. Ausgerechnet die Allerältesten aber, nämlich die vor 1953 Geborenen, können die von der EU festgelegte Frist bis 2033 voll auskosten.
„Damit soll ihnen erspart werden, ihren Führerschein vorzeitig umtauschen zu müssen, obwohl altersbedingt nicht sicher ist, ob sie nach dem Stichtag des 19. Januar 2033 von ihrer Fahrerlaubnis Gebrauch machen möchten und dafür einen weiter gültigen Führerschein benötigen“, schreibt der Verkehrsausschuss des Bundesrates.
Aber nicht nur der „Lappen“ verschwindet. 28 Millionen von 1999 bis Anfang 2013 ausgegebene Scheckkartenführerscheine, die noch nicht der EU-Richtlinie entsprechen, verschwinden Stück für Stück. Dabei geht es dann nicht mehr um das Geburtsjahr des Autofahrers, sondern das Ausstellungsdatum des Dokumentes. Hier sind zuerst die Führerscheine aus den Jahren 1999 bis 2001 dran, die bis Anfang 2026 in die EU-einheitliche Form überführt werden müssen.
Für alle neu ausgegebenen Dokumente gilt, dass sie generell nur noch 15 Jahre gültig sind, und dann erneut – aber ohne Prüfung – ersetzt werden müssen. Auch das spielt beim Stufenplan eine Rolle. Laut Bundesrat ist das Ziel der Staffelung, bis zum Jahr 2028 möglichst viele Alt-Führerscheine aus dem Verkehr zu ziehen – denn ab diesem Zeitpunkt verlieren auch die seit 2013 in Deutschland neu ausgestellten, EU-kompatiblen Führerscheine ihre Gültigkeit und müssen erneuert werden.
Übrigens: Wer auf die Fristen pfeift und dennoch weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt, riskiert ein Verwarnungsgeld – laut ADAC von gerade zehn Euro.
